Wechselappellationsgericht Würzburg
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Das Wechselappellationsgericht Würzburg war ein Handelsgericht zweiter Instanz in Würzburg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 11. September 1825 wurde das neue Wechselrecht und eine Wechselgerichtsordnung für Bayern erlassen. Damit wurden systematisch sechs Wechselappellationsgerichte gebildet, darunter das Wechselappellationsgericht Würzburg. Es war für den Untermainkreis zuständig. Nachgeordnete Wechselgerichte im Sprengel waren das Wechselgericht Aschaffenburg und das Wechselgericht Würzburg.
1838 wurde das Gericht nach Aschaffenburg verlegt und als Wechselappellationsgericht Aschaffenburg weitergeführt.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 136–139.