Wikipedia:Meinungsbilder/Namensnennung bei zeitüberdauernden Ereignissen

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob es eine vollkommene Namensnennung von Personen (z.B. Terroristen) geben soll, die sich nicht selbst in die Öffentlichkeit begeben haben.

Initiatoren und Unterstützer[Quelltext bearbeiten]

Initiatoren

Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist.
Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes.
Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).
  1. --Lena1 (Diskussion) 18:32, 10. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]
  2. --Kim Holger KeltingDiskussion 04:45, 25. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]
  3. --Vergänglichkeit (Diskussion) 16:55, 1. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]


Aktueller Zustand[Quelltext bearbeiten]

Bisher wird es nicht wirklich einheitlich gehandhabt. Oft wird es bei den zeitübergreifenden Ereignissen wiederholt diskutiert. Dies geschieht vor allem unter Artikeln, wo es um Mord, Terrorismus oder Tötung geht.

Oftmals wird es bislang so gehandhabt, dass nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens genannt wird. Ausgenommen die*der Täter*in wurde vor einem Gericht verurteilt oder ist gestorben und die Polizei sieht es als gesichert an, dass die Person die*der Täter*in war.

Allerdings ist das keine Richtlinie und wird oft diskutiert, deshalb wollte ich hier ein Meinungsbild starten.

Problembeschreibung[Quelltext bearbeiten]

Es existiert keine einheitliche Richtlinie zur Namensnennung.


Der Vorname und Nachname sollte nur dann erwähnt werden, wenn eine der folgenden Punkte greifen:

  1. Sie haben sich selbst mit vollem Namen in die Öffentlichkeit begeben (Politiker, Prominente etc. pp.) und sich zur Tat bekannt
  2. Sie werden von deutschen Massenmedien namentlich genannt und einer der folgenden Punkte trifft zu:
    1. Sie wurden rechtskräftig verurteilt und somit nicht freigesprochen
    2. Sie sind gestorben, aber die Staatsanwaltschaft/Polizei sieht es als gesichert an, dass sie die*der Täter*in ist

Wenn keiner der drei Punkte greifen, sollte der Klarname nicht erwähnt werden. Man sollte dann nur den Vornamen und den Anfangsbuchstaben im Nachnamen im Artikel aufnehmen.


Pro[Quelltext bearbeiten]

  • Datenschutz
  • Recht auf Privatsphäre
  • Erfüllt den Pressecodex
  • Schützt deutsches Gesetz
  • Viele Terroristen wollen berühmt werden

Kontra[Quelltext bearbeiten]

  • Wenn der Name bereits in Massenmedien (entweder in den VSvA oder sogar in Deutschland) wäre diese Regelung eher weniger sinnig

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung genau eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die in der inhaltlichen Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag zur Änderung. Für diesen kann mit „Pro“ oder „Kontra“ abgestimmt werden.

Formale Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich nehme das Meinungsbild an[Quelltext bearbeiten]

Ich lehne das Meinungsbild ab[Quelltext bearbeiten]

Enthaltung[Quelltext bearbeiten]

Inhaltliche Abstimmung[Quelltext bearbeiten]

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags[Quelltext bearbeiten]

Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags[Quelltext bearbeiten]

Enthaltung[Quelltext bearbeiten]

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