Wikipedia:Nicht commonsfähig
Dies ist ein Ratgeber für Benutzer der deutschsprachigen Wikipedia, die überlegen, ob eine Datei, die regelgerecht in der deutschsprachigen Wikipedia ist (lokale Datei), nach Commons darf – also commonsfähig ist.
Grundsätzlich darf alles nach Commons, was den dortigen Richtlinien entspricht: am wichtigsten sind jene in Commons:Lizenzen.
Die nachfolgenden Abschnitte erklären Einschränkungen, die bewirken, dass eine lokale Datei nicht nach Commons darf. Diese Liste ist nicht zwangsweise vollständig und abgeschlossen: es gelten die vorgenannten Commons-Richtlinien!
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Lokale Dateien, …
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… die nicht den Commonsrichtlinien entsprechen, …
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… sollten nicht nach Commons transferiert werden, …
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… denn ihnen würde dort die Löschung drohen.
Anhaltspunkt Lizenzen
[Quelltext bearbeiten]Dateien mit einer dieser Lizenzen sind nur in Ausnahmefällen commonsfähig:
- Werke, die vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts nach den Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia gemeinfrei sind:
- Bilder ohne Schöpfungshöhe können teilweise unter Commons:Hochladen/ohne Schöpfungshöhe hochgeladen werden. Jedoch ist eine Einschätzung, ob nach DACH-Recht gemeinfreie Bilder auch unter internationalem, insbesondere US-Recht auch gemeinfrei sind, schwierig und sollte erfahrenen Benutzern überlassen werden.
- Bild-LogoSH (siehe unten)
- Bild-PD-Schöpfungshöhe
- Sowie einige Dateien, die die folgenden Zusatzbausteine tragen.
- Wappenrecht
- Logo (siehe unten)
- Schutzlandprinzip (siehe unten)
- noCommons
Schutzlandprinzip
[Quelltext bearbeiten]Für einen Umzug nach Commons muss die Datei in dem Land, in dem sie entstanden ist, legal entstanden sein – ob sie dabei in anderen Ländern, beispielsweise bei einer Veröffentlichung in der deutschsprachigen Wikipedia in Deutschland, Österreich oder der Schweiz (D-A-CH), legal entstanden wäre und man sich deshalb in diesen Ländern eventuell auf das örtliche Recht und das Schutzlandprinzip berufen könnte, spielt dabei keine Rolle. Vorsicht: Dateien, die in die deutschsprachige Wikipedia hochgeladen wurden und nur durch Berufung auf das Schutzlandprinzip hier behaltbar sind, sind dennoch nicht immer mit dem entsprechenden Baustein gekennzeichnet.
Panoramafreiheit
[Quelltext bearbeiten]Fotos, auf denen bleibend im öffentlichen Verkehrsraum befindliche fremde geschützte Werke (Gebäude, Skulpturen oder ähnliches, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot sind) unter Berufung auf die im DACH-Recht geltende Panoramafreiheit fotografiert und anschließend unter Berufung auf das Schutzlandprinzip in die deutschsprachige Wikipedia hochgeladen wurden, dürfen nur dann nach Commons transferiert werden, wenn die fotografische Abbildung der fremden geschützten Werke auch im Entstehungsland der Fotos aufgrund dortiger Panoramafreiheit (siehe Liste in COM:FOP) gestattet ist.
Beispiel: Sich auf die Panoramafreiheit berufende Fotos aus D-A-CH sind commonsfähig, da das D-A-CH-Recht Panoramafreiheit einräumt; Fotos unter Berufung auf die Panoramafreiheit aus Frankreich dagegen nicht, da das dortige Recht keine Panoramafreiheit gewährt (das Hochladen in die deutschsprachige Wikipedia bleibt davon unberührt, da in diesem Fall Berufung auf das Schutzlandprinzip möglich ist).
Amtliche Werke
[Quelltext bearbeiten]Amtliche Werke sind nach commons:Commons:Licensing#Country-specific laws nicht überall gleich vom Urheberrechtsschutz befreit. Teilweise können sie aber unter Berufung auf das Schutzlandprinzip in die deutschsprachige Wikipedia hochgeladen werden.
Währungen
[Quelltext bearbeiten]Banknoten sind laut commons:Commons:Currency nicht in allen Ländern vom Urheberrechtsschutz befreit. In der deutschsprachigen Wikipedia aber wird man sich auch in diesem Fall auf das Schutzlandprinzip berufen, da die Währungsmotive nach DACH-Recht amtliche Werke (siehe oben) darstellen.
Logos
[Quelltext bearbeiten]Mit {{Logo}}/{{Bild-LogoSH}} gekennzeichnete Bilder sind nur in Ausnahmefällen commonsfähig (einfache Schriftzüge können mit {{PD-textlogo}}
und {{trademarked}}
nach Commons verschoben werden, siehe Commons:Threshold of originality und Commons:Image casebook#Trademarks). Diese Beurteilung sollte besser Experten überlassen werden!
Weiteres
[Quelltext bearbeiten]Fotos von Personen der Zeitgeschichte, für die die Ausnahme vom Recht am eigenen Bild gemäß § 23 Absatz 1 KUG nicht weltweit gilt, sind ebenfalls nicht commonsfähig.
Hilfen
[Quelltext bearbeiten]- Individuelle Hilfe bekommst du auf der Diskussionsseite des WikiProjekt Commons-Transfer.
- Dateien, die definitiv als nicht commonsfähig anzusehen sind, sollten mit {{NoCommons}} markiert werden, falls diese Information nicht bereits in einem vorhandenen Lizenzbaustein enthalten ist bzw. {{Schutzlandprinzip}} nicht zutreffend wäre.
- Wikipedia:Hochladen hilft bei der Entscheidung vor dem Hochladen einer neuen Datei, ob nach Commons oder nur in die deutschsprachige Wikipedia hochgeladen werden darf.