Wikipedia:Projektdiskussion/Abstimmung bei Meinungsbildern nur, wenn Stimmberechtigung zu Beginn der Abstimmung vorliegt - sinnvoll?

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Hallo! Ich war kürzlich unangenehmn von der Stimmrecht-Regelung betroffen. Mir ist auch der Sinn nicht ganz klar. Ein Mitglied, das stimmberechtigt ist, sollte meiner Meinung nach an jedem Meinungsbild teilnehmen können. Dabei ist es für mich völlig irrelevant, wann dieses Meinungsbild begonnen wurde. Ich bin sicher nicht der einzige, der zu Beginn seiner Stimmberechtigung die momentane Regelung übersieht und dessen Stimme dann nachträglich entfernt werden muss. Ich halte die Regelung für nicht sinnvoll. Mir wurde als Argument genannt, ein im Meinungsbild Involvierter könnte neue Accounts erstellen und diese zur Stimmberechtigung "hochpushen". Aber "mal eben" 200 Bearbeitungen zu machen, nur um eine einzelne Stimme in einem Meinungsbild unterzubringen - die Mühe macht sich keiner. Und wenn - der Account muss auch bereits einige Zeit registriert sein. Da könnten Personen, die zum Betrügen neigen, auch bereits vor den Meinungsbildern Zweitaccounts anlegen und diese hochpushen. Das Problem wird durch die Regelung nicht umgangen, diese untergräbt aber die Rechte von Stimmberechtigten in der Anfangszeit. Für weitere Argumente für die Regelung bin ich natürlich offen. --Vhancer 22:26, 12. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wenn die Anzahl der Stimmberechtigten über den Abstimmungsraum hin konstant bleibt, bleibt auch der Wert einer Stimmabgabe gleich. Ansonst würde eine Stimme im Verlauf eines MB immer weniger zählen, und das ausgerechnet noch besonders bei denjenigen Abstimmungen, die extra lange dauern.--141.84.69.20 22:44, 12. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ja, dem ist wohl so. So gesehen sinkt der Wert der Einzelstimme aber ohnehin mit jedem weiteren Stimmberechtigten, ganz unabhängig von speziellen Umfragen. Stimmberechtigte sind wiederrum aber nunmal dazu befugt, abzustimmen. Hier Rechte zu entziehen, damit der Wert der Stimmen konstant bleibt, finde ich fragwürdig. Man entzieht letztlich Wahlberechtigten das Wahlrecht, für mich vollkommene Willkür. (Beziehungsweise eine veraltete Regelung aus der Zeit, in der es die Mindestzeit, die man angemeldet sein muss, noch nicht gab.) --Vhancer 23:15, 12. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Das sollte man eigentlich nicht hier, sondern auf WD:SB diskutieren, denn es ist ein Thema, was schon ziemlich genau zur dortigen Seite WP:Stimmberechtigung passt (vgl. Hinweis 1 im Intro von WP:PRD. Aber jetzt bist Du hier zum zweiten Mal an der falschen Stelle, jetzt lassen wir es vielleicht mal hier, um nicht noch einen dritten Schauplatz aufzumachen.
Zur Sache: Im sogenannten real life wird Deine Stimmberechtigung oft auch auf einen Termin bezogen, der vor Beginn der Abstimmung liegt. Beispielsweise muss man für das Stimmrecht bei Bundestagswahlen seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Die Wikipedia stellt also insofern keinen Sonderfall dar.
Es muss auch nicht jeder Sockenpuppenspieler für jeden Account 200 Bearbeitungen zum "Hochpushen" machen. Es genügt, irgendwelche Schläfer-Accounts, die früher bereits 200 Bearbeitungen gesammelt hatten, dadurch wieder stimmberechtigt zu machen, dass sie weitere 50 Bearbeitungen im ANR durchführen. Das geht zwar auch mit der geltenden restriktiven Regelung in vielen Fällen, wo der Start der Abstimmung im Vorfeld angekündigt wird, aber es wird zumindest durch die Verkürzung des erforderlichen Zeitraums erschwert.
Und ein pragmatischer Aspekt: Die allermeisten Leute, die gerade 200 Bearbeitungen gesammelt haben, sind vermutlich nicht so wahnsinnig informiert über oder interessiert an Meta-Fragen. Wenn die noch ein oder zwei Abstimmungen länger warten müssen, ist es gar kein großer Verlust für sie. Letzteres galt sogar für mich selber, obwohl ich schon ganz von Anfang an (und schon vorher als IP) im Meta-Bereich mitgelesen und mitgeschrieben hatte und meine 200 ersten Bearbeitungen im ANR über einen langen Zeitraum verteilt waren. --Grip99 03:29, 13. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe nicht, dass das hier die falsche Stelle ist. Vielleicht wäre das Thema am verlinkten Ort noch besser aufgehoben, aber hier kann man doch ganz zufrieden damit sein. Ich kann nur für mich sprechen: Die momentanen Fragen der Meinungsbilder interessieren mich sehr und ich ärgere mich, nicht abstimmen zu können. Was die Bundestagswahl betrifft, finde ich nicht, dass man das vergleichen kann. Den Zeitraum, in dem ein Einwanderer nicht wählen darf, kann man eher mit der Zeit vergleichen, in der man hier nicht gar nicht Stimmberechtigt ist. Es ist aber paradox, dass man nach Erhalt dieser Befugnis trotzdem noch nicht abstimmen kann, wenn das Meinungsbild vorher begann. Zum Thema Sockenpuppen: Wenn solche Schläfer existieren, kann man sie jederzeit "erwecken" und damit unabhängig von den Meinungsbildern stimmberechtigt werden lassen. Das Argument "Schutzmaßnahme" ist also weniger schlagkräftig, wenn diese Maßnahme so einfach umgangen werden kann. --Vhancer 21:26, 13. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]