Wikipedia:Suchhilfe/Archiv/2013/02/09

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Rotkaeppchen68 in Abschnitt Akademisches Grad des Personalleiters
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Akademisches Grad des Personalleiters

Hallo. Muss eine Person mit Personalverantwortung, in Abhängigkeit von der Mitarbeiteranzahl, einen entsprechenden akademischen Grad besitzen? MfG Eugen --Spezial:Beiträge/ 09:50, 9. Feb. 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 188.100.85.244 (Diskussion))

Zwingend es nicht. Kommt auf das Unternehmen an. Vorteilhaft ist ein Betriebswirtschaftslehreabschluss mit dem Schwerpunkt Personal jedoch haben auch Jobsuchende ohne Studienabschluss eine Chance auf Einstellung. --Tomás (Diskussion) 10:16, 9. Feb. 2013 (CET)
Siehe hier: http://jobwiki.de/index.php/Personalleiter und hier Personalwesen
--84.167.174.18 10:37, 9. Feb. 2013 (CET)
"Als Voraussetzung ist abgeschlossenes Bachelor- oder Master-Studium mit dem Schwerpunkt Personalwesen erforderlich" bei jobwiki ist Unfug. In Personalwesen steht dazu NICHTS. --Vsop (Diskussion) 16:59, 9. Feb. 2013 (CET)
Siehe hier: http://www.berufskunde.com/4DLINK1/4DCGI/03A60/beruf-personalleiter/32166/Anforderung
...und hier: http://www.cosmiq.de/qa/show/1947393/Welche-Anforderungen-muss-ein-Personalchef-erfuellen/
...und hier: http://www.sueddeutsche.de/karriere/berufsbild-personalleiter-vom-verwalter-zum-visionaer-1.551131
--84.167.174.18 19:33, 9. Feb. 2013 (CET)
Was soll der Linkspam? Wem hilft das? Benutzer:Tomás66 hat die Frage doch längst zutreffend beantwortet. --Vsop (Diskussion) 01:20, 10. Feb. 2013 (CET)
:84.167.… macht hier doch gerne die manuelle Variante von Google. --Rôtkæppchen68 01:22, 10. Feb. 2013 (CET)

Erläuterung eines Fachbegriffes aus einem Grundstücksvertrag von 1895

In einem Kaufvertrag aus dem Jahr 1895 über ein bäuerliches Anwesen wird u.a. bestimmt, daß der Käufer das Erkengeld zu übernehmen hätte.Was bedeutet Erkengeld? --46.223.4.29 16:37, 9. Feb. 2013 (CET)

Siehe hier. --Rôtkæppchen68 16:52, 9. Feb. 2013 (CET)
Damit ist aber die Frage nach der Bedeutung des Begriffs noch nicht beantwortet, was ich mal ohne spezielles Fachwissen versuchen will:
Es handelt sich wohl um die quasi öffentliche Anerkennung des Kaufvertrages durch ein Gericht, so wie es heute vom beim Gericht angesiedelten Grundbuchamt gehandhabt wird (dessen Kosten muss auch heute der Käufer bezahlen).
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:22, 9. Feb. 2013 (CET)

Beurkundungsgebühren des Gerichts, siehe http://www.google.de/search?q=erkenngeld+grundstück und Erkenn-Gelder in http://books.google.de/books?id=uMFDAAAAcAAJ&pg=PA161 Baden 1834. --Vsop (Diskussion) 01:16, 10. Feb. 2013 (CET)