Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Janneman

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Janneman in Abschnitt Fallbeispiel
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Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 09:04, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

okie, Antworten, so knackig wie möglich:

  1. die Stoßrichtung der Frage erschließt sich mir nicht so recht. Anliegen werden an das Schiedsgericht heransgetragen, umgekehrt besteht die Aufgabe des Schiedsgerichts nicht darin, sich aktiv in Vermittlungsausschüssen oder Sperrverfahren einzuschalten. Für den Fall, dass derselbe Konflikt/dieselben Benutzer betroffen sind, so hoffe ich doch, dass das Schiedsgericht nicht nur eine von mehreren Baustellen ist, in denen eine Lösung des Falls angestrebt wird, sondern die letztinstanzliche und somit ausschlaggebende. Auch glaube ich nicht, dass das Schiedsgericht sich mit schnellgelöschten URVs und sonem Knickerkram beschäftigen wird; für sowas funktionieren unsere Mechanismen gut genug.
  2. ins en:Arbcom habe ich wohl mal reingeschaut; letztlich tanzt dort der Bär auf den Diskussionsseiten der Requests; aus der Übersetzung des einen Falls ins deutsche ging das nicht so recht hervor, da dort nur das "Urteil" präsentiert wurde, das in einem entsprechenden formaljuristischen Gewand daher kommt. Ein Schiedsgericht wird die Diskussionsgewohnheiten, die sich in de: etabliert haben, nicht ändern können; die Aufgabe der Schlichter sehe ich darin, die Diskussion zu moderieren, aber vor allem auch zu forcieren. Die Schwäche unseres derzeitigen Vermittlungsausschusverfahrens ist derzeit vor allem die Unverbindlichkeit und in vielen Verfahren auch die systembedingte Sanftmütig- resp. Nachgiebigkeit des Vermittlers, der sich übervorsichtig über hunderte von kB dusslig moderiert, aber nicht allzu deutlich werden darf, weil ihm dann womöglich einer der Streithähne ein beleidigtes "befangen!" zuruft und sich aus dem Verfahren verabschiedet. Das Schiedsgericht hingegen soll und muss nach due process und in due time Stellung beziehen und ein Machtwort sprechen. Eine besondere Verantwortung sähe ich für mich als Schiedsrichter vor allem, da Entscheidungen sicherlich die inhaltliche Entwicklung von Artikeln beeinflussen werden und für die Handhabe von Metakonflikten als Präzedenzfälle werden herhalten müssen.
  3. So sich die Modi der Schiedsgerichts-Pilotfolge bewähren werden, werden sie zweifelsohne als Vorbild für die Serie herhalten; schließlich haben Meter über Meter von Metadiskussionen bereits in die Formalien der Versuchsperiode Eingang gefunden, der Rest ist learning by doing.
  4. nein, s.a. #2. Auch im RL kann sich der Angeklagte seinen Richter nicht aussuchen.
  5. nicht unbedingt, aber wie wir alle wissen, sind vorzeigbare Artikelarbeit und zu einem geringeren Anteil auch das RL systemimmanent Hauptfaktoren in der gefühlten WP-Hackordnung.
  6. indem ich tatsächlich alle, die zur Verhandlung nicht explizit eingeladen worden sind, des Feldes verweise, so wie es im Reglement auch vorgesehen ist. Ich hoffe, dass das Schiedsgericht letztlich zu weniger ermüdenden und fruchtlosen Metadiskussionsmetern führen wird.

--Janneman 21:13, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Janne, schnell nur zu Punkt 4.: Ganz so einfach und klar ist das nicht, siehe Ablehnungsgesuch. Ich empfehle dringend, dass sich die Vertreter des ersten Schiedsgerichts gleich nach ihrer Wahl zusammentun und ein Reglement verabschieden, ob und wie Befangenheitsanträge gestellt werden können und wie damit umgegangen wird. Und das sollte transparent für die Benutzer sein und alle Mitglieder sollten sich verpflichten, die Vereinbarung auch anzuwenden. But just my 5 cents ... --RoswithaC | DISK 23:43, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

öch, da müsste wohl schon ein konkreter Fall her. Aber bleibe ich dabei: Wenn der Richter nicht gefällt oder ich als Benutzer mit einem anderen im Verfahren beteiligten zuvor schonmal aneinander geraten war (gar nicht mal so unwahrscheinlich) : Pech gehabt, denn immerhin werden die Richter hier von einem bedeutenden Wählerheer mit 3/4-Mehrheit (!) gewählt, das ist imho Legitimation genug. --Janneman 02:14, 3. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:24, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich fände seine Antwort ganz interessant. --62.134.212.164 16:47, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
ich im Prinzip auch, aber andererseits habe ich gerade nicht sooo die Muße, mir die paar hundert KiloByte Diskussion dort durchzulesen, um meine Gesinnung gerade in diesem speziellen hypothetischen Fall zu beweisen, wo es doch dutzende andere und ähnlich gelagerte Fälle gab, in denen man mich tatsächlich in Aktion erleben konnte. Aber auf den ersten Blick und mit intuitivem Common sense: da hätte man gelassener reagieren können, die Kandidatur wäre ohnehin gescheitert. --Janneman 17:26, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten