Zwischenfall in Maziúa

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Zwischenfall in Maziúa
Teil von: Erster Weltkrieg in Ostafrika

Zeitgenössische Karte vom Norden Portugiesisch-Ostafrikas. Das Dorf Maziúa befindet sich zirka 20 Meilen westlich vom in der Karte eingezeichnetem Ort M'pardas. Die rote Umrandung ist das von der Niassa Company gepachtete Gebiet.
Datum 24. August 1914
Ort Maziúa, nördliches Portugiesisch-Ostafrika (heute Mosambik)
Ausgang
Konfliktparteien

Deutsches Reich Deutsches Reich

Portugal Portugal

Befehlshaber

Deutsches Reich Stabsarzt Wolfgang Weck

Unteroffizier Eduardo Costa †

Truppenstärke

30 Mann

gering

Verluste

keine

2–12 Tote

Der Zwischenfall in Maziúa war eine militärische Auseinandersetzung zwischen Truppen des Deutschen Kaiserreichs und Portugals während des Ersten Weltkrieges. Er fand am 24. August 1914 bei Maziúa, nördliches Portugiesisch-Ostafrika (heute Mosambik), statt. Da damals noch kein Kriegszustand zwischen beiden Ländern herrschte, führte der Zwischenfall zu erheblichen diplomatischen Spannungen, die erst durch die offizielle deutsche Entschuldigung beigelegt werden konnten.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem 4. August 1914 befand sich das Vereinigte Königreich mit dem Deutschen Reich im Kriegszustand. Beide Länder informierten umgehend ihre Kolonien über die Ereignisse. Obwohl die Vereinbarungen der Kongokonferenz als internationales Recht im Kriegsfall eine Neutralität der Kolonialgebiete vorsahen, traf jede Seite Kriegsvorbereitungen.

Portugal verhielt sich 1914 zunächst neutral, hatte jedoch eine mehrere Jahrhunderte alte Bündnistradition mit dem Vereinigten Königreich. Bereits am 1. August 1914 hatte der portugiesische Außenminister Freire de Andrade bei der britischen Regierung angefragt, wie Portugal sich im Falle eines Krieges verhalten solle.[1] Sir Lancelot Carnegie übermittelte am 25. August ein Telegramm des britischen Außenministeriums, in dem Portugal für den Fall eines deutschen Angriffs britische Hilfe zugesagt wurde. Des Weiteren wurde in dem Telegramm darauf hingewiesen, dass sich die britische Regierung zur Rechtfertigung auf das bestehende Bündnis beziehen werde, sobald sie Forderungen an die portugiesische Regierung richte, die nicht mit deren Neutralität vereinbar war. Die portugiesische Regierung und deren Nationalversammlung stimmten der Vereinbarung zu, und fortan befand sich Portugal in einer völkerrechtlich dubiosen Lage.[2]

Am 14. August 1914 machten die Briten erstmals Gebrauch von der Vereinbarung und baten die portugiesische Regierung, englische Truppe durch portugiesisch Chinde nach Njassaland marschieren lassen zu dürfen,[2] was prompt gewährt wurde. In der Folgezeit lieferte Portugal Waffen, ließ wiederholt alliierte Truppen durch ihr Gebiet marschieren und versorgte englische Kriegsschiffe in ihren Häfen, was mit einer Neutralität nicht vereinbar war. Deutsche Schiffe erhielten dagegen keine Versorgung.[2] Auch der Telegrafen- und Funkverkehr wurde den Deutschen über portugiesisches Gebiet nicht gestattet, während die Briten portugiesische Infrastruktur nutzen durften. Aufbringung deutscher Schiffe durch englische in portugiesischen Gewässern sowie Gefangennahme Deutscher durch Engländer auf portugiesischen Schiffen wurden ebenso praktiziert.

Die unklaren Bündnisverhältnisse entluden sich in den ersten Wochen des Ersten Weltkrieges in schwierigen Situationen.

Der Zwischenfall[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Maziúa (Mosambik)
Maziúa (Mosambik)
Maziúa
Lage von Maziúa im heutigen Mosambik

Stabsarzt Wolfgang Weck befand sich im Süden Deutsch-Ostafrikas auf einer Inspektionsreise auf der Suche nach Schlafkrankheitsfällen. Die Reise führte ihn und seine Einheit von der Küste entlang der Grenze zu Portugiesisch-Ostafrika ins Landesinnere. Deutsch-Ostafrika grenzte an das von der Niassa Company (britische Kolonialgesellschaft) seit 1891 gepachtete Nord-Portugiesisch-Ostafrika. Am 28. Mai 1914 hatte ein deutsches Bankenkonsortium im Auftrag des deutschen Reiches die in London ansässige Gesellschaft gekauft.

Am 23. August überquerte Wecks Truppe den Fluss Rovuma und betrat am 24. das portugiesische Grenzdorf Maziúa, das von einer kleinen portugiesischen Polizeitruppe der Niassa Company unter dem Befehl von Unteroffizier Eduardo Costa besetzt war. Nach der Ankunft der Deutschen kam es zu einem Schusswechsel, bei dem Costa und eine Frau getötet wurden.[2] Weitere portugiesische Askaris wurden getötet oder verwundet.[3]

Stabsarzt Weck gab später an, davon ausgegangen zu sein, dass Maziúa von Aufständischen besetzt worden sei, und er diese hatte bekämpfen wollen.[3] Vom Ausbruch des Ersten Weltkrieges habe er keine Kenntnis gehabt.

Folgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Abgeschiedenheit Maziúas gelangte die Nachricht des Zwischenfalls erst mit erheblicher Verzögerung vier Monate später an die Öffentlichkeit und löste diplomatische Spannungen zwischen Portugal und dem Deutschen Reich aus. Nur durch eine offizielle deutsche Entschuldigung entspannte sich die Situation zwischen beiden Ländern.

Erst 18 Monate später befanden sich Portugal und das Deutsche Reich aufgrund der deutschen Kriegserklärung vom 9. März 1916 im Kriegszustand.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Edward Paice: Tip and Run: The Untold Tragedy of the First World War in Africa, Weidenfeld & Nicolson; UK ed. Edition 2020, ISBN 978-0-7538-2349-1.
  • David Smith: The East Africa Campaign 1914–18 Osprey Publishing, UK, 2022, ISBN 978-1-4728-4891-8
  • Paul von Lettow-Vorbeck: Meine Erinnerungen aus Ostafrika. K. F. Koehler, Leipzig 1920, DNB 573854904.
  • Horst Bahro: Die subversiven Tätigkeiten des Deutschen Reiches in Portugal im Ersten Weltkrieg: Ein Beitrag zur Geschichte der deutsch-portugiesischen Beziehungen, Iberoamericana Editorial Vervuert, 1988
  • Sönke Clasen: Die Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika zur Zeit des Ersten Weltkriegs, BoD – Books on Demand, Deutschland, 2021, ISBN 978-3-75269-034-7

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bahro, S. 274
  2. a b c d Bahro, S. 275
  3. a b Paice, S. 22