kaiserlich-königlich
Die Bezeichnung kaiserlich-königlich (kurz k. k. oder k.k.) stand im Kaisertum Österreich bis zum Österreichisch-Ungarischen Ausgleich im Jahr 1867 für die Behörden und staatlichen Einrichtungen des gesamten Reiches. Danach, in der nunmehrigen Österreichisch-Ungarischen Monarchie, bezog sich die Abkürzung k. k. nur mehr auf die westliche Reichshälfte (Cisleithanien, Altösterreich) der ab 1867 als Doppelmonarchie bezeichneten Realunion. (Für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften wurde 1867–1918 die Bezeichnung k. u. k. verwendet. Im gemeinsamen Heer war das Kürzel k. k. regelwidrig bis 1889 im Einsatz.)
Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) stand ab 1867 für den Titel König von Böhmen, den der Kaiser in Personalunion führte.
Die Abkürzung k. k. wird heute zuweilen durch die leichter auszusprechende Abkürzung k. u. k. („k und k“) ersetzt, ist aber historisch und staatsrechtlich klar von dieser zu unterscheiden: k. u. k. (kaiserlich und königlich) bezeichnete nur die gemeinsamen Behörden und staatlichen Einrichtungen beider Reichshälften. Bei dem den entsprechenden Begriffen und Namen vorangestellten k. u. k. steht das zweite k. (königlich) für den Titel König von Ungarn des habsburgischen Monarchen.
Die Bezeichnungen in den anderen Sprachen der Monarchie
deutsch | tschechisch | ungarisch | polnisch | italienisch | slowenisch |
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k. k. | c.k. – císařsko-královský | cs. kir. – császári-királyi | C. K. – cesarsko-królewski | I.R. – Imperial Regio | c. k. – cesarkso-kraljevi |