„IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte“ – Versionsunterschied

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Die '''IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte''' ist ein Positionspapier der [[International Planned Parenthood Federation]] (IPPF). Die [[Charta]] wurde im November 1995 von der Mitgliederversammlung der IPPF verabschiedet.<ref>[http://www.ippf.org/resource/IPPF-Charter-Sexual-and-Reproductive-Rights IPPF Charter on Sexual and Reproductive Rights (englisch)]</ref> Die 1994 in [[Kairo]] stattfindende [[Weltbevölkerungskonferenz]] sowie die Vierte [[UN-Weltfrauenkonferenz]] in [[Beijing]] hatten IPPF den Abstoß gegeben, die Prinzipien der Konferenzen in ihre Programme und Politiken zu übernehmen.<ref>Guedes, A.; Bott, S.; Güezmes, A.; Helzner, J. F. (2002) Gender-Based Violence, Human Rights, and the Health Sector: Lessons from Latin America. Health and Human Rights 6:177-193</ref>
Die '''IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte''' formuliert sexualitätsbezogene Rechtsansprüche, die auf den allgemeinen Menschenrechte beruhen. Sie wurde 1994 von der [[International Planned Parenthood Federation]] (IPPF) beschlossen und dient für die Arbeit aller Mitgliedsorganisationen der IPPF als verbindlicher ethischer Bezugsrahmen.<ref>[http://www.ippf.org/resource/IPPF-Charter-Sexual-and-Reproductive-Rights IPPF Charter on Sexual and Reproductive Rights (englisch)]</ref> Die [[Weltbevölkerungskonferenz]] in Kairo sowie die Vierte [[UN-Weltfrauenkonferenz]] in [[Beijing]] hatten den Anstoß gegeben, die Prinzipien dieser Konferenzen zu übernehmen.<ref>Guedes, A.; Bott, S.; Güezmes, A.; Helzner, J. F. (2002) Gender-Based Violence, Human Rights, and the Health Sector: Lessons from Latin America. Health and Human Rights 6:177-193</ref>


== Inhalt ==
== Inhalt ==
Die Charta dient "als ethischer Bezugsrahmen für die Arbeit der IPPF", die weltweite Grundsätze der IPPF definieren soll. Sie wurde im Rahmen der Strategieplanung der IPPF (''Vision 2000'') erarbeitet. Ziel ist es lt. [[Präambel]], den IPPF-Mitgliedsverbänden "Sicherheit und Klarheit" aus IPPF-Sicht über die "Grundrechte von Menschen im Hinblick auf ihr sexuelles und reproduktives Leben" zu geben.<ref name="deutsch">[http://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/ippf_charta.pdf IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte, 1996 (deutsch); Präambel/Einleitung]</ref>
Die Charta definiert die weltweit geltenden Grundsätze der IPPF. Sie wurde im Rahmen der Strategieplanung der IPPF (''Vision 2000'') erarbeitet. Ziel ist es lt. [[Präambel]], den IPPF-Mitgliedsverbänden „Sicherheit und Klarheit“ aus IPPF-Sicht über die „Grundrechte von Menschen im Hinblick auf ihr sexuelles und reproduktives Leben“ zu geben.<ref name="deutsch">[http://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/ippf_charta.pdf IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte, 1996 (deutsch); Präambel/Einleitung]</ref> Der erste in der Charta formulierte Grundsatz lautet: {{Zitat|Sexualität ist ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit jedes Menschen. Aus diesem Grund müssen positive Rahmenbedingungen geschaffen werden, innerhalb derer jeder Mensch alle sexuellen Rechte als Teil seiner Entwicklung in Anspruch nehmen kann.<ref>Zitiert in: [[Jörg M. Fegert]] u.a. (Hrsg.): ''Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen'', VS Springer 2014, ISBN 978-3-662-44244-9, Einleitung, S. 35</ref>}}


Die Charta postuliert zwölf sexuelle und reproduktive [[Recht]]e. Jedes dieser Rechte sei bereits bestehenden, internationalen Menschenrechtsdokumenten entnommen. Zu den zitierten Dokumenten gehören die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]], den [[Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte|Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte]], die [[Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]] (CEDAW), und die [[UN-Kinderrechtskonvention]].<ref name="deutsch" />
Die Charta postuliert zwölf sexuelle und reproduktive [[Recht]]e. Jedes dieser Rechte sei bereits bestehenden, internationalen Menschenrechtsdokumenten entnommen. Zu den zitierten Dokumenten gehören die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]], den [[Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte|Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte]], die [[Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau]] (CEDAW), und die [[UN-Kinderrechtskonvention]].<ref name="deutsch" />

Version vom 17. Januar 2016, 13:17 Uhr

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Die IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte formuliert sexualitätsbezogene Rechtsansprüche, die auf den allgemeinen Menschenrechte beruhen. Sie wurde 1994 von der International Planned Parenthood Federation (IPPF) beschlossen und dient für die Arbeit aller Mitgliedsorganisationen der IPPF als verbindlicher ethischer Bezugsrahmen.[1] Die Weltbevölkerungskonferenz in Kairo sowie die Vierte UN-Weltfrauenkonferenz in Beijing hatten den Anstoß gegeben, die Prinzipien dieser Konferenzen zu übernehmen.[2]

Inhalt

Die Charta definiert die weltweit geltenden Grundsätze der IPPF. Sie wurde im Rahmen der Strategieplanung der IPPF (Vision 2000) erarbeitet. Ziel ist es lt. Präambel, den IPPF-Mitgliedsverbänden „Sicherheit und Klarheit“ aus IPPF-Sicht über die „Grundrechte von Menschen im Hinblick auf ihr sexuelles und reproduktives Leben“ zu geben.[3] Der erste in der Charta formulierte Grundsatz lautet:

„Sexualität ist ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit jedes Menschen. Aus diesem Grund müssen positive Rahmenbedingungen geschaffen werden, innerhalb derer jeder Mensch alle sexuellen Rechte als Teil seiner Entwicklung in Anspruch nehmen kann.[4]

Die Charta postuliert zwölf sexuelle und reproduktive Rechte. Jedes dieser Rechte sei bereits bestehenden, internationalen Menschenrechtsdokumenten entnommen. Zu den zitierten Dokumenten gehören die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), und die UN-Kinderrechtskonvention.[3]

Die Charta nennt diese Punkte:

  1. Das Recht auf Leben.
    Genannt wird hierbei unter anderem, dass das Leben keiner Frau durch Schwangerschaft einem Risiko oder einer Gefahr ausgesetzt werden soll und dass das Leben keines Kindes aufgrund seines Geschlechts einem Risiko oder einer Gefahr ausgesetzt werden soll.
  2. Das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person.
    Hierzu wird unter anderem das Recht aller weiblichen Personen formuliert, keiner Form genitaler Verstümmelung ausgesetzt zu sein.
  3. Das Recht auf Gleichheit und darauf, keiner Form der Diskriminierung ausgesetzt zu sein.
  4. Das Recht auf Privatsphäre.
  5. Das Recht auf Gedankenfreiheit.
  6. Das Recht auf Information und Bildung.
  7. Das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen Ehe und die Gründung und Planung einer Familie.
  8. Das Recht zu entscheiden, ob und wann die Geburt eigener Kinder erwünscht ist.
  9. Das Recht auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsschutz.
  10. Das Recht auf den Nutzen des wissenschaftlichen Fortschritts.
  11. Das Recht auf Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung.
  12. Das Recht auf Schutz vor Folter und Misshandlung.

Rechtsträger

Die Charta sieht ausschließlich in Personen Rechtsträger: „Nach internationalem Recht sind Personen menschliche Wesen, die geboren wurden; siehe Artikel 1 der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte ‚Alle Menschen werden frei und gleich in Würde und Rechten geboren‘.“

Rezeption

Newman und Helzner (1999), die an der Erstellung der Charta mitgearbeitet bzw. höhere Posionen in der IPPF inne hatten, sehen in der Charta ein "Paradigma" nicht nur für die Rechte der Frauen, sondern für die Menschenrechte insgesamt.[5] Miller (2000) weist darauf hin, dass die IPPF-Charta insbesondere den Ausdruck sexuelle Rechte nutzt, um dafür zu argumentieren, dass bereits bestehende Rechte bestimmte sexuelle Aktivitäten und Ausrucksformen bereits schützen würden - wenn denn diese Rechte zufreffend angewandt würden.[6]

Im Mai 2008 wurde eine IPPF-Erklärung der sexuellen Rechte von einem Gremium der IPPF erarbeitet und vom EZB-Rat der IPPF angenommen.[7]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. IPPF Charter on Sexual and Reproductive Rights (englisch)
  2. Guedes, A.; Bott, S.; Güezmes, A.; Helzner, J. F. (2002) Gender-Based Violence, Human Rights, and the Health Sector: Lessons from Latin America. Health and Human Rights 6:177-193
  3. a b IPPF-Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte, 1996 (deutsch); Präambel/Einleitung
  4. Zitiert in: Jörg M. Fegert u.a. (Hrsg.): Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, VS Springer 2014, ISBN 978-3-662-44244-9, Einleitung, S. 35
  5. Newman, K.; Helzner, J. F. (1999). IPPF Charter on Sexual and Reproductive Rights. Journal of Women's Health & Gender-Based Medicine. 8(4):459-463. doi:10.1089/jwh.1.1999.8.459.
  6. Miller, A. M. (2000) Sexual but Not Reproductive: Exploring the Junction and Disjunction of Sexual and Reproductive Rights. Reproductive and Sexual Rights 4:68-109
  7. Sexual rights: an IPPF declaration