„Katal“ – Versionsunterschied

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Das '''Katal''' ('''kat''') ist ein besonderer Name für die [[Internationales Einheitensystem|SI-Einheit]] der [[Katalysatoraktivität|katalytischen Aktivität]] und damit der Enzymaktivität, also für <math>\mathrm{1\, \tfrac{mol}{s}}</math>. Das Katal ersetzt die vorher verwendete [[Enzymeinheit|Enzymeinheit (U)]]. In Deutschland ist das Katal seit 3. Oktober 2009 gesetzliche Einheit im Messwesen.<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/BJNR022720985.html Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung] vom 25. September 2009 ({{BGBl|2009n I S. 3169}}).</ref>
Das '''Katal''' ('''kat''') ist ein besonderer Name für die [[Internationales Einheitensystem|SI-Einheit]] der [[Katalysatoraktivität|katalytischen Aktivität]] und damit der Enzymaktivität, also für <math>\mathrm{1\, \tfrac{mol}{s}}</math>. Das Katal ersetzt die vorher verwendete [[Enzymeinheit]] (U). In Deutschland ist das Katal seit 3. Oktober 2009 gesetzliche Einheit im Messwesen.<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/einhv/BJNR022720985.html Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung] vom 25. September 2009 ({{BGBl|2009n I S. 3169}}).</ref>


Ein Katal bedeutet ein [[Mol]] Substratumsatz pro Sekunde. In der [[Klinische Chemie|klinischen Chemie]] werden katalytische Aktivitäten pro Volumen bei Standardbedingungen gemessen und dienen dann als Maß für die Enzymkonzentration. Für diese Verwendung ist allerdings weiterhin die Einheit U/l gebräuchlich.
Ein Katal bedeutet ein [[Mol]] Substratumsatz pro Sekunde. In der [[Klinische Chemie|klinischen Chemie]] werden katalytische Aktivitäten pro Volumen bei Standardbedingungen gemessen und dienen dann als Maß für die Enzymkonzentration. Für diese Verwendung ist allerdings weiterhin die Einheit U/l gebräuchlich.


:<math>\mathrm{1\, kat = 1\, \tfrac{mol}{s} = 60 \cdot 10^6 \, U}</math>
:<math>\mathrm{1\, kat = 1\, \tfrac{mol}{s} = 60 \cdot 10^6 \, U}</math>

== Literatur ==
* Peter Kurzweil: Das Vieweg Einheiten-Lexikon: Begriffe, Formeln und Konstanten aus Naturwissenschaften, Technik und Medizin. Springer-Verlag, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-32283-211-5, S. 206.


== Geschichte ==
== Geschichte ==


Der Name Katal wurde 1972 von der Enzymkommission der IUB (International Union of Biochemistry) als SI-Maßeinheit für die Enzymaktivität vorgeschlagen. Sie wurde erst 1999 in den Katalog der abgeleiteten SI-Einheiten aufgenommen.
Der Name Katal wurde 1972 von der Enzymkommission der IUB (International Union of Biochemistry) als SI-Maßeinheit für die Enzymaktivität vorgeschlagen. Sie wurde erst 1999 in den Katalog der abgeleiteten SI-Einheiten aufgenommen.

== Literatur ==
* {{Literatur |Autor=Peter Kurzweil |Titel=Das Vieweg Einheiten-Lexikon: Begriffe, Formeln und Konstanten aus Naturwissenschaften, Technik und Medizin |Auflage= |Verlag=[[Vieweg+Teubner Verlag ]] |Ort=Wiesbaden |Datum=2013 |ISBN=978-3-322-83211-5 |Seiten=206}}


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 7. Mai 2018, 07:42 Uhr

Physikalische Einheit
Einheitenname Katal
Einheitenzeichen
Physikalische Größe katalytische Aktivität
Formelzeichen
Dimension
System Internationales Einheitensystem
In SI-Einheiten
Abgeleitet von Mol, Sekunde

Das Katal (kat) ist ein besonderer Name für die SI-Einheit der katalytischen Aktivität und damit der Enzymaktivität, also für . Das Katal ersetzt die vorher verwendete Enzymeinheit (U). In Deutschland ist das Katal seit 3. Oktober 2009 gesetzliche Einheit im Messwesen.[1]

Ein Katal bedeutet ein Mol Substratumsatz pro Sekunde. In der klinischen Chemie werden katalytische Aktivitäten pro Volumen bei Standardbedingungen gemessen und dienen dann als Maß für die Enzymkonzentration. Für diese Verwendung ist allerdings weiterhin die Einheit U/l gebräuchlich.

Geschichte

Der Name Katal wurde 1972 von der Enzymkommission der IUB (International Union of Biochemistry) als SI-Maßeinheit für die Enzymaktivität vorgeschlagen. Sie wurde erst 1999 in den Katalog der abgeleiteten SI-Einheiten aufgenommen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung vom 25. September 2009 (BGBl. I S. 3169).