„Jugendfürsorge“ – Versionsunterschied

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Die '''Jugendfürsorge''' und '''Fürsorgeerziehung''' sind im deutschsprachigen Raum größtenteils veraltete Begriffe für die heutige [[Kinder- und Jugendhilfe]] (Deutschland und Schweiz) bzw. Kinder- und [[Jugendwohlfahrt]] (Österreich) und im Speziellen für die [[Hilfen zur Erziehung]]. Die rechtliche Grundlage in Deutschland war bis 1991 das [[Jugendwohlfahrtsgesetz (Deutschland)|''Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG)'']], das seitdem durch das [[KJHG|Kinder- und Jugendhilfsgesetz]] (KJHG) abgelöst wurde. In Österreich war das [[Jugendwohlfahrtsgesetz (Österreich)|''Jugendwohlfahrtsgesetz'']] grundlegend. Seit 2013 ist das neue [[Kinder- und Jugendhilfegesetz (Österreich)|''Kinder- und Jugendhilfegesetz'']] in Kraft.
Die '''Jugendfürsorge''' und '''Fürsorgeerziehung''' sind im deutschsprachigen Raum größtenteils veraltete Begriffe für die heutige [[Kinder- und Jugendhilfe]] (Deutschland und Schweiz) bzw. Kinder- und [[Jugendwohlfahrt]] (Österreich) und im Speziellen für die [[Hilfen zur Erziehung]]. Die rechtliche Grundlage in Deutschland war bis 1991 das [[Jugendwohlfahrtsgesetz (Deutschland)|''Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG)'']], das seitdem durch das [[KJHG|Kinder- und Jugendhilfsgesetz]] (KJHG) abgelöst wurde. In Österreich war das [[Jugendwohlfahrtsgesetz (Österreich)|''Jugendwohlfahrtsgesetz'']] grundlegend. Seit 2013 ist das neue [[Kinder- und Jugendhilfegesetz (Österreich)|''Kinder- und Jugendhilfegesetz'']] in Kraft.


== Geschichte ==
Maßnahmen der Jugendfürsorge in Deutschland waren insbesondere die Fürsorgeerziehung (FE) und die freiwillige Erziehungshilfe (FEH). Meist fanden sie in der außerfamiliären [[Heimerziehung]] statt.
Die Verabschiedung des [[Reichsjugendwohlfahrtsgesetz]]es (RJWG) im Jahr 1922 markierte den Beginn der Fürsorgeerziehung in öffentlicher (staatlich organisierter) Verantwortung<ref>{{Literatur|Autor=Regina Rätz|Titel=Von der Fürsorge zur Dienstleistung|DOI=10.1007/978-3-531-19096-9_2|Seiten=65-92}} In: K. Böllert K. (Hrsg.), ''Kompendium Kinder- und Jugendhilfe''. Springer VS, Wiesbaden, 2018. S.&nbsp;67.</ref> Man spricht auch von einem Schritt „von der Zwangserziehung zur Fürsorgeerziehung“.<ref>{{Literatur|Autor=Regina Rätz|Titel=Von der Fürsorge zur Dienstleistung|DOI=10.1007/978-3-531-19096-9_2|Seiten=65-92}} In: K. Böllert K. (Hrsg.), ''Kompendium Kinder- und Jugendhilfe''. Springer VS, Wiesbaden, 2018. S.&nbsp;68.</ref> Die Fürsorgeerziehung richtete sich an alle (deutschen) Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und andere Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ihre Erziehung nicht aus eigenen Kräften bewältigen konnten.<ref name="raetz-2018-S69">{{Literatur|Autor=Regina Rätz|Titel=Von der Fürsorge zur Dienstleistung|DOI=10.1007/978-3-531-19096-9_2|Seiten=65-92}} In: K. Böllert K. (Hrsg.), ''Kompendium Kinder- und Jugendhilfe''. Springer VS, Wiesbaden, 2018. S.&nbsp;69.</ref> (Siehe hierzu auch: [[Subsidiarität#Ausgestaltung in der Weimarer Republik]].) Die Heimerziehung erhielt eine groß Bedeutung; Kinder und Jungendliche waren häufig Objekt einer Fürsorge, die sich nicht primär an ihren Bedürfnissen orientierte und die auch deren eigene Handlungen und Tätigkeiten im Erziehungsprozess wenig berücksichtigte. Ein Gegenmodell hierzu war die [[Reformpädagogik]].<ref name="raetz-2018-S69"/>

In der Nachkriegszeit ab den 1950er-Jahren waren Maßnahmen der Jugendfürsorge in Deutschland insbesondere die Fürsorgeerziehung (FE) und die freiwillige Erziehungshilfe (FEH). Meist fanden sie in der außerfamiliären [[Heimerziehung]] statt.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 1. Dezember 2020, 22:57 Uhr

Die Jugendfürsorge und Fürsorgeerziehung sind im deutschsprachigen Raum größtenteils veraltete Begriffe für die heutige Kinder- und Jugendhilfe (Deutschland und Schweiz) bzw. Kinder- und Jugendwohlfahrt (Österreich) und im Speziellen für die Hilfen zur Erziehung. Die rechtliche Grundlage in Deutschland war bis 1991 das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG), das seitdem durch das Kinder- und Jugendhilfsgesetz (KJHG) abgelöst wurde. In Österreich war das Jugendwohlfahrtsgesetz grundlegend. Seit 2013 ist das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft.

Geschichte

Die Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) im Jahr 1922 markierte den Beginn der Fürsorgeerziehung in öffentlicher (staatlich organisierter) Verantwortung[1] Man spricht auch von einem Schritt „von der Zwangserziehung zur Fürsorgeerziehung“.[2] Die Fürsorgeerziehung richtete sich an alle (deutschen) Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und andere Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ihre Erziehung nicht aus eigenen Kräften bewältigen konnten.[3] (Siehe hierzu auch: Subsidiarität#Ausgestaltung in der Weimarer Republik.) Die Heimerziehung erhielt eine groß Bedeutung; Kinder und Jungendliche waren häufig Objekt einer Fürsorge, die sich nicht primär an ihren Bedürfnissen orientierte und die auch deren eigene Handlungen und Tätigkeiten im Erziehungsprozess wenig berücksichtigte. Ein Gegenmodell hierzu war die Reformpädagogik.[3]

In der Nachkriegszeit ab den 1950er-Jahren waren Maßnahmen der Jugendfürsorge in Deutschland insbesondere die Fürsorgeerziehung (FE) und die freiwillige Erziehungshilfe (FEH). Meist fanden sie in der außerfamiliären Heimerziehung statt.

Literatur

  • August Aichhorn: Verwahrloste Jugend. Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung, Wien: Psychoanalytischer Verlag, 1925, letzte Ausgabe: Bern: Huber, 11. Auflage 2005, ISBN 3456842600
  • Ulrike Meinhof: Bambule – Fürsorge – Sorge für wen?; Berlin: Wagenbach, 1971; Neuauflage 2002, ISBN 978-3-8031-2428-9
  • Eva Gehltomholt, Sabine Hering: Das verwahrloste Mädchen – Diagnostik und Fürsorge in der Jugendhilfe zwischen Kriegsende und Reform (1945 - 1965). Budrich, Opladen 2006.
  • Annette Lützke: Öffentliche Erziehung und Heimerziehung für Mädchen 1945 bis 1975. Dissertation Essen, Universität Duisburg - Essen, Fachbereich Erziehungswissenschaften, Psychologie, Sport und Bewegungswissenschaft, 2002; download über: http://d-nb.info/966176626
  • Detlev Peukert: Grenzen der Sozialdisziplinierung: Aufstieg und Krise der deutschen Jugendfürsorge von 1878 bis 1932, Köln: Bund-Vlg., 1986
  • Sven Steinacker: Der Staat als Erzieher. Jugendpolitik und Jugendfürsorge im Rheinland vom Kaiserreich bis zum Ende des Nazismus, Stuttgart 2007
  • Peter Wensierski: Schläge im Namen des Herrn: Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik, München: Goldmann, 2007, ISBN 3442129745

Dokumentarfilm

  • In den Fängen der Fürsorge. Das Schicksal von Heimkindern der 60er Jahre. Fernsehdokumentation von Sibylle Bassler und Angelika Fell, Erstausstrahlung ZDF 5. Juni 2008, 00:30 Uhr

Siehe auch

  1. Regina Rätz: Von der Fürsorge zur Dienstleistung. S. 65–92, doi:10.1007/978-3-531-19096-9_2. In: K. Böllert K. (Hrsg.), Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Springer VS, Wiesbaden, 2018. S. 67.
  2. Regina Rätz: Von der Fürsorge zur Dienstleistung. S. 65–92, doi:10.1007/978-3-531-19096-9_2. In: K. Böllert K. (Hrsg.), Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Springer VS, Wiesbaden, 2018. S. 68.
  3. a b Regina Rätz: Von der Fürsorge zur Dienstleistung. S. 65–92, doi:10.1007/978-3-531-19096-9_2. In: K. Böllert K. (Hrsg.), Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Springer VS, Wiesbaden, 2018. S. 69.