„Überzugsmittel“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Sammelbegriff
komplette Überarbeitung; vorhandene Informationen wurden übernommen und ergänzt, Quellen gegebenfalls aktualisiert
Zeile 1: Zeile 1:
'''Überzugsmittel''' sind [[Lebensmittelzusatzstoff]]e, die Lebensmittel vor Geruchs-, Geschmacks- und Feuchtigkeitsverlusten schützen, den Glanz fördern oder die Frische verlängern oder auch als [[Trennmittel]] fungieren.
'''Überzugsmittel''' (auch '''Oberflächenbehandlungsmittel''' oder '''Glasurmittel''') sind [[Lebensmittelzusatzstoff]]e, die Lebensmittel vor Geruchs-, Geschmacks- und Feuchtigkeitsverlusten schützen, den Glanz fördern oder die Frische verlängern.<ref>Frede: ''Handbuch für Lebensmittelchemiker.'' 3. Auflage, Springer, 2010, ISBN 978-3-642-01684-4, S.&nbsp;346, {{DOI|10.1007/978-3-642-01685-1}}.</ref>


== Eigenschaften ==
Beispielsweise werden natürliche Wachse oder [[Montansäure]]ester als Überzugsmasse bei [[Obst]] eingesetzt um Austrocknen und Aromaverluste zu verhindern.<ref>{{BibISBN|9783540381839|Seite=204}}</ref>
Überzugsmittel werden durch das Ansprühen oder das Eintauschen der Lebensmittel mit warmen Wachs oder Harz mit einem elastischen Überzug versehen. Dieser Überzug schützen die Lebensmittel vor einem Verlust des Aromas.<ref name="Lexikon 2">Eintrag zu [https://www.spektrum.de/lexikon/ernaehrung/ueberzugsmittel/8893 ''Überzugsmittel.''] In: ''Lexikon der Ernährung.'' Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 19. Mai 2022.</ref><ref name="Lexikon">Eintrag zu [https://www.lebensmittellexikon.de/u0000060.php ''Überzugsmttel''] In: ''Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen.'' Frank Massholder, abgerufen am 20. Mai 2022.</ref>


== Verwendung ==
Zur Beschichtung von Käsen mit einer künstlichen Rinde werden sogenannte [[Käsedeckmittel]] eingesetzt.
Eine Auswahl der in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] zugelassenen Überzugsmittel ist im Folgenden aufgelistet:<ref name="Lexikon 2" /><ref name="Lexikon" />

*E 322 [[Lecithin]]
== Zugelassene Zusatzstoffe ==
* [[Bienenwachs]] (E 901)
* [[Candelillawachs]] (E 902)
* [[Carnaubawachs]] (E 903)
* Mono- und Diglyceride von Speise[[fettsäure]]n ([[E 570]])
* [[Cellulose]]
* [[Cellulose]]
**E 461 [[Methylcellulose]]
** [[Carboxymethylcellulosen|Carboxymethylcellulose]] (E 466)
**E 462 [[Ethylcellulose]]
** [[Hydroxypropylcellulose]] ([[E 463]])
**[[E 463]] [[Hydroxypropylcellulose]]
** [[Hydroxypropylmethylcellulose]] (E 464)
**E 464 [[Hydroxypropylmethylcellulose]]
** [[Methylcellulose]] (E 461)
** [[Methylethylcellulose]] ([[E 465]])
**[[E 465]] [[Methylethylcellulose]]
**E 466 [[Carboxymethylcellulosen|Carboxymethylcellulose]]
* [[Polyvinylpolypyrrolidon]] ([[E 1202]])
*[[E 570]] Mono- und Diglyceride von Speise[[fettsäure]]n
* [[Polyvinylpyrrolidon]] (E 1201)
*E 901 [[Bienenwachs]]
* [[Schellack]] (E 904)
*E 902 [[Candelillawachs]]
*E 903 [[Carnaubawachs]]
*E 904 [[Schellack]]
*E 1201 [[Polyvinylpyrrolidon]]
*[[E 1202]] [[Polyvinylpolypyrrolidon]]
* [[modifizierte Stärke]]
**E 1410 [[Monostärkephosphat]]
**E 1412 [[Distärkephosphat]]
**E 1413 [[Phosphatiertes Distärkephosphat]]
**E 1414 [[Acetyliertes Distärkephosphat]]
**E 1420 [[Acetylierte Stärke]]
**E 1422 [[Acetyliertes Distärkeadipat]]
**E 1440 [[Hydroxypropylstärke]]
**E 1442 [[Hydroxypropyldistärkephosphat]]
[[Datei:Popkorn Überzugmittel.jpg|rechts|mini|hochkant=2.0|Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe eines Überzugsmittels ohne Angabe der E-Nummer]]
Überzugsmittel fungieren auch als [[Trennmittel]] oder [[Konservierungsstoff]].
Beispielsweise werden natürliche Wachse oder [[Montansäure]]ester als Überzugsmasse bei [[Obst]] eingesetzt, um das Austrocknen und den Aromaverlust zu verhindern.<ref>{{BibISBN|9783540381839|Seite=204}}</ref> Überzugsmittel kommen auch bei der Produktion von Süßwaren, Schokolade und Kaugummis zum Einsatz.
[[Datei:Zitronen Überzugsmittel.jpg|rechts|mini|hochkant=2.0|Hinweise zur Verwendung von Überzugsmitteln auf Obst]]
Zudem werden Überzugsmittel auch als Verpackungsmittel verwendet. So werden sie zur Beschichtung von Käse durch eine künstlichen Rinde als sogenannte [[Käsedeckmittel]] eingesetzt. In diesem Fall sind die Überzugsmittel in der Regel jedoch nicht zum Verzehr geeignet.<ref name="Lexikon 2" />

== Rechtliche Situation ==
In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der [[Verordnung (EG) Nr. 1333/2008]] (Stand August 2021<ref name="VO1333/2008">{{EU-Verordnung|2008|1333|titel=des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe |konsolidiert=2021-08-08}}</ref>) sowie in der [[Schweiz]], gemäß der [[Zusatzstoffverordnung]] (ZuV) (Stand: Juli 2020<ref name="sr_817_022_31">{{Internetquelle |url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121974/202007010000/817.022.31.pdf |titel=Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln |hrsg=Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) |datum=2020-07-01 |format=PDF |abruf=2020-12-20}}</ref>) aufgelistet. Die Zusatzstoffverordnung gibt vor, dass Überzugsmittel wie beispielsweise das Lecithin (E 322) und die Speisefettsäuren (E 470a) nur für die Oberflächenbehandlung von Obst zugelassen sind. Andere Überzugsmittel wie der Bienenwachs (E 901), der Candelillawachs (E 902) und der Schellack (E 904) dürfen beispielsweise nur für Süßwaren (außer Schokolade), Nüsse und bestimmte Obstsorten eingesetzt werden. Für das Carnaubawachs (E 903) besteht sowohl eine Lebensmittelbeschränkung als auch eine Höchstmengenbeschränkung.
Sobald Überzugsmittel verwendet werden, die nicht zum Verzehr geeignet sind, so muss dies auf der Verpackung deklariert werden.<ref name="Lexikon 2" /><ref name="Lexikon" />


== Siehe auch ==
* [[Trennmittel]]
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />

Version vom 20. Juni 2022, 16:22 Uhr

Überzugsmittel (auch Oberflächenbehandlungsmittel oder Glasurmittel) sind Lebensmittelzusatzstoffe, die Lebensmittel vor Geruchs-, Geschmacks- und Feuchtigkeitsverlusten schützen, den Glanz fördern oder die Frische verlängern.[1]

Eigenschaften

Überzugsmittel werden durch das Ansprühen oder das Eintauschen der Lebensmittel mit warmen Wachs oder Harz mit einem elastischen Überzug versehen. Dieser Überzug schützen die Lebensmittel vor einem Verlust des Aromas.[2][3]

Verwendung

Eine Auswahl der in der Europäischen Union zugelassenen Überzugsmittel ist im Folgenden aufgelistet:[2][3]

Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe eines Überzugsmittels ohne Angabe der E-Nummer

Überzugsmittel fungieren auch als Trennmittel oder Konservierungsstoff. Beispielsweise werden natürliche Wachse oder Montansäureester als Überzugsmasse bei Obst eingesetzt, um das Austrocknen und den Aromaverlust zu verhindern.[4] Überzugsmittel kommen auch bei der Produktion von Süßwaren, Schokolade und Kaugummis zum Einsatz.

Hinweise zur Verwendung von Überzugsmitteln auf Obst

Zudem werden Überzugsmittel auch als Verpackungsmittel verwendet. So werden sie zur Beschichtung von Käse durch eine künstlichen Rinde als sogenannte Käsedeckmittel eingesetzt. In diesem Fall sind die Überzugsmittel in der Regel jedoch nicht zum Verzehr geeignet.[2]

Rechtliche Situation

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[5]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[6]) aufgelistet. Die Zusatzstoffverordnung gibt vor, dass Überzugsmittel wie beispielsweise das Lecithin (E 322) und die Speisefettsäuren (E 470a) nur für die Oberflächenbehandlung von Obst zugelassen sind. Andere Überzugsmittel wie der Bienenwachs (E 901), der Candelillawachs (E 902) und der Schellack (E 904) dürfen beispielsweise nur für Süßwaren (außer Schokolade), Nüsse und bestimmte Obstsorten eingesetzt werden. Für das Carnaubawachs (E 903) besteht sowohl eine Lebensmittelbeschränkung als auch eine Höchstmengenbeschränkung. Sobald Überzugsmittel verwendet werden, die nicht zum Verzehr geeignet sind, so muss dies auf der Verpackung deklariert werden.[2][3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Frede: Handbuch für Lebensmittelchemiker. 3. Auflage, Springer, 2010, ISBN 978-3-642-01684-4, S. 346, doi:10.1007/978-3-642-01685-1.
  2. a b c d Eintrag zu Überzugsmittel. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 19. Mai 2022.
  3. a b c Eintrag zu Überzugsmttel In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 20. Mai 2022.
  4. W. Baltes: Lebensmittelchemie. 6. Auflage. Springer, 2007, ISBN 978-3-540-38183-9, S. 204.
  5. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  6. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.