„Central Bank Gold Agreement“ – Versionsunterschied

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Die '''Central Bank Gold Agreements''' I - IV sind internationale Abkommen zwischen den [[Zentralbank]]en einer Reihe von Nationen, die zum Ziel haben, den Wert der [[Goldreserve]]n zu stabilisieren.
Die '''Central Bank Gold Agreements''' I - IV sind internationale Abkommen zwischen den [[Zentralbank]]en einer Reihe von Nationen, die zum Ziel haben, den Wert der [[Goldreserve]]n zu stabilisieren.


== CBGA III ==
== CBGA I ==
Das erste Abkommen von Washington wurde am 26. September 1999 von der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken Englands, Deutschlands und der Schweiz, der Niederlande, Schwedens, Belgiens, Irlands, Österreichs, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Portugals, Finnlands und Luxemburgs unterzeichnet. Dem ersten Abkommen von Washington schlossen sich mit Südafrika und Australien informell auch die wichtigsten Goldproduzenten der Welt an. Durch das Abkommen wurde gleichzeitig auch das Volumen von Krediten in Gold eingeschränkt, das die Zentralbanken an die Goldminen-Unternehmen bereitstellten. Dies führte dazu, dass Goldminenunternehmen als eigenständige Verkäufer an den Markt kommen konnten.<ref name="Olga Kaskaldo">{{Literatur| Autor=Olga Kaskaldo | Titel=Gold: Geld, Kredit, Ware | Verlag=Springer Fachmedien Wiesbaden | Datum=2018 | ISBN=9783658217280 | Seiten=147 | Online={{Google Buch | BuchID=D4dnDwAAQBAJ | Seite=147 }} }}</ref>


== CGBA II ==
Das zweite Abkommen wurde im März 2004 unterzeichnet und trat Ende September 2004 in Kraft. Das jährliche Volumen der Goldverkäufe wurde darin für jedes Land auf 500 t pro Jahr und 2500 t innerhalb von fünf Jahren begrenzt.<ref name="Olga Kaskaldo" />

== CBGA III ==
Die Unterzeichner des dritten Central Bank Gold Agreement (CBGA III) mit Wirkung ab 27. September 2009 sind:<ref>''CBGA 3 Press Release.'' ({{Webarchiv|url=http://www.reserveasset.gold.org/central_bank_agreements/cbga3/ |wayback=20100106111142 |text=online |archiv-bot=2019-03-09 14:38:42 InternetArchiveBot }})</ref>
Die Unterzeichner des dritten Central Bank Gold Agreement (CBGA III) mit Wirkung ab 27. September 2009 sind:<ref>''CBGA 3 Press Release.'' ({{Webarchiv|url=http://www.reserveasset.gold.org/central_bank_agreements/cbga3/ |wayback=20100106111142 |text=online |archiv-bot=2019-03-09 14:38:42 InternetArchiveBot }})</ref>


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Die Unterzeichner verpflichteten sich im CBGA III, zusammen nicht mehr als 400 t [[Gold]] pro Jahr zu veräußern. Das gesamte 5 Jahres-Verkaufsvolumen der Unterzeichner wird 2.000 t nicht überschreiten.
Die Unterzeichner verpflichteten sich im CBGA III, zusammen nicht mehr als 400 t [[Gold]] pro Jahr zu veräußern. Das gesamte 5 Jahres-Verkaufsvolumen der Unterzeichner wird 2.000 t nicht überschreiten.

== CBGA IV ==
Im Mai 2014 wurde von der Europäischen Zentralbank und 20 anderen europäischen Zentralbanken das vierten Abkommen unterzeichnet, das am 27. September 2014 in Kraft trat und fünf Jahre lang bis 2019 galt. Zu den Unterzeichnern des Abkommens zählen die EZB und die Zentralbanken Deutschlands, Belgiens, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Zyperns, Lettlands, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, von Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Finnland, Schweden und der Schweiz. Sie verpflichteten sich, ihre Transaktionen zu koordinieren und dabei keine großen Mengen des Metalls zu verkaufen. In diesem Abkommen wurde Gold wurde zum ersten mal nach der offiziellen Demonetarisierung wieder zum bedeutsamen Element der globalen Währungsreserven erklärt.<ref name="Olga Kaskaldo" />

== Ende der Verträge ==
Das vierte Abkommen lief am 26. September 2019 aus und wurde nicht verlängert. Die Unterzeichner des vierten Goldabkommens der Zentralbanken sahen keine Notwendigkeit mehr für ein formelles Abkommen, da sich der Markt entwickelt hatte und gereift war. Dennoch bestätigten die unterzeichnenden Zentralbanken, dass Gold nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der weltweiten Währungsreserven ist und keine von ihnen derzeit plant, größere Mengen Gold zu verkaufen.<ref name="ecb.europa.eu">As market matures central banks conclude that a formal gold agreement is no longer necessary: [https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2019/html/ecb.pr190726_1~3eaf64db9d.en.html As market matures central banks conclude that a formal gold agreement is no longer necessary], abgerufen am 25. November 2023</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 25. November 2023, 14:48 Uhr

Die Central Bank Gold Agreements I - IV sind internationale Abkommen zwischen den Zentralbanken einer Reihe von Nationen, die zum Ziel haben, den Wert der Goldreserven zu stabilisieren.

CBGA I

Das erste Abkommen von Washington wurde am 26. September 1999 von der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken Englands, Deutschlands und der Schweiz, der Niederlande, Schwedens, Belgiens, Irlands, Österreichs, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Portugals, Finnlands und Luxemburgs unterzeichnet. Dem ersten Abkommen von Washington schlossen sich mit Südafrika und Australien informell auch die wichtigsten Goldproduzenten der Welt an. Durch das Abkommen wurde gleichzeitig auch das Volumen von Krediten in Gold eingeschränkt, das die Zentralbanken an die Goldminen-Unternehmen bereitstellten. Dies führte dazu, dass Goldminenunternehmen als eigenständige Verkäufer an den Markt kommen konnten.[1]

CGBA II

Das zweite Abkommen wurde im März 2004 unterzeichnet und trat Ende September 2004 in Kraft. Das jährliche Volumen der Goldverkäufe wurde darin für jedes Land auf 500 t pro Jahr und 2500 t innerhalb von fünf Jahren begrenzt.[1]

CBGA III

Die Unterzeichner des dritten Central Bank Gold Agreement (CBGA III) mit Wirkung ab 27. September 2009 sind:[2]

  1. Belgische Nationalbank
  2. Deutsche Bundesbank
  3. Irische Zentralbank
  4. Bank von Griechenland
  5. Bank von Spanien
  6. Bank von Frankreich
  7. Italienische Zentralbank
  8. Zentralbank Zypern
  9. Zentralbank von Luxemburg
  10. Bank Ċentrali ta’ Malta
  11. Zentralbank der Niederlande
  12. Oesterreichische Nationalbank
  13. Banco de Portugal
  14. Bank von Slowenien
  15. Nationalbank der Slowakei
  16. Suomen Pankki – Finlands Bank
  17. Schwedische Reichsbank
  18. Schweizerische Nationalbank

Die Unterzeichner verpflichteten sich im CBGA III, zusammen nicht mehr als 400 t Gold pro Jahr zu veräußern. Das gesamte 5 Jahres-Verkaufsvolumen der Unterzeichner wird 2.000 t nicht überschreiten.

CBGA IV

Im Mai 2014 wurde von der Europäischen Zentralbank und 20 anderen europäischen Zentralbanken das vierten Abkommen unterzeichnet, das am 27. September 2014 in Kraft trat und fünf Jahre lang bis 2019 galt. Zu den Unterzeichnern des Abkommens zählen die EZB und die Zentralbanken Deutschlands, Belgiens, Estlands, Irlands, Griechenlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Zyperns, Lettlands, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, von Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Finnland, Schweden und der Schweiz. Sie verpflichteten sich, ihre Transaktionen zu koordinieren und dabei keine großen Mengen des Metalls zu verkaufen. In diesem Abkommen wurde Gold wurde zum ersten mal nach der offiziellen Demonetarisierung wieder zum bedeutsamen Element der globalen Währungsreserven erklärt.[1]

Ende der Verträge

Das vierte Abkommen lief am 26. September 2019 aus und wurde nicht verlängert. Die Unterzeichner des vierten Goldabkommens der Zentralbanken sahen keine Notwendigkeit mehr für ein formelles Abkommen, da sich der Markt entwickelt hatte und gereift war. Dennoch bestätigten die unterzeichnenden Zentralbanken, dass Gold nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der weltweiten Währungsreserven ist und keine von ihnen derzeit plant, größere Mengen Gold zu verkaufen.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Olga Kaskaldo: Gold: Geld, Kredit, Ware. Springer Fachmedien Wiesbaden, 2018, ISBN 978-3-658-21728-0, S. 147 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. CBGA 3 Press Release. (online (Memento des Originals vom 6. Januar 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.reserveasset.gold.org)
  3. As market matures central banks conclude that a formal gold agreement is no longer necessary: As market matures central banks conclude that a formal gold agreement is no longer necessary, abgerufen am 25. November 2023