Öffentlich-rechtlich

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Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen, die nach öffentlichem Recht verfasst sind, deren Organisation also nicht nach den Regeln (und dem gesellschaftsrechtlichen Typenzwang) des Privatrechts erfolgt und die unter Umständen nicht-zivilrechtliche Handlungsformen wie Verwaltungsakte kennen.

Beispiele für rechtliche Formen:

Typischerweise öffentlich-rechtlich verfasst sind:

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