Abstellgenehmigung

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Die Abstellgenehmigung, manchmal auch Garagenvertrag genannt, ermöglicht dem Zusteller einer Paketlieferung, auch bei Abwesenheit Pakete zu hinterlassen. Alle größeren Paketdienste wie DHL, DPD, GLS, UPS bieten den Empfängern Abstellgenehmigungen an. [1]

Erläuterung

Bei einer Genehmigung zum Abstellen von Paketen handelt es sich um einen individuellen Vertrag zwischen dem Paketdienst und dem -empfänger. Durch die Unterschrift des Empfängers ermächtigt dieser den Paketdienst, das Paket oder die Pakete am vereinbarten Platz abzustellen, zum Beispiel neben der Haustür. In dem Fall wird das Paket abgestellt, die Zustellung wird quittiert und das Paket gilt nun vom Paketdienst als ordnungsgemäß zugestellt.

Arten

Es gibt zwei Arten: die einmalige und die generelle Genehmigung zum Abstellen von Paketen. Bei der einmaligen Genehmigung wird das einmalige Abstellen des Paketes eines bestimmten Versenders genehmigt und danach erlischt die Genehmigung automatisch. Die generelle Genehmigung erlaubt zeitlich unbefristet das Abstellen aller zukünftiger Pakete von allen Versendern, bis die Genehmigung widerrufen wird.

Haftung

Wenn das Paket abgestellt wurde und dennoch verschwunden ist, haftet der Zusteller nicht, denn durch die Unterschrift wurde der Paketdienst von einer Haftung freigestellt, so dass eine Schadensregulierung über die Transportversicherung nicht möglich ist. Daher ist es empfehlenswert, sich des Risikos von Abstellgenehmigungen bewusst zu sein. Stattdessen könnte die Möglichkeit einer abweichenden Lieferadresse genutzt werden, um eine zuverlässige Paket-Zustellung zu gewährleisten und im Fall eines Verlustes die Transportversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. [1]