Agnes Nath-Schreiber

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Agnes Nath-Schreiber (rechts) mit Karin Huppertz während des Nürnberger Ärzteprozesses

Agnes Schreiber, ab 1937 Nath-Schreiber (* 1904 in Berlin[1]; † 1975) war eine deutsche Juristin, u. a. Verteidiger während der Nürnberger Prozesse.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Agnes Schreiber studierte an der Universität Köln Rechtswissenschaften und promovierte später.[1]

Rudolf Dix ließ sich 1920[2] als Rechtsanwalt in einer gemeinsamen Anwaltssozietät mit dessen Bruder Hellmuth Dix sowie den Anwälten Ferdinand Bartmann, Joachim Lingenberg und Nath-Schreiber in Berlin nieder.[3]

1937 heiratete sie den Rechtsanwalt Herbert Nath, mit welchem sie in Berlin gemeinsam eine Kanzlei eröffnete[4] und die ihm später bei den Nachfolgeprozessen der Nürnberger Prozess als Assistentin der Verteidigung zur Seite stand. Nach dem Krieg wohnte sie in Prien am Chiemsee.

Im Flick-Prozess (Fall 5 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Friedrich Flick et al.), welcher von Mitte April 1947 bis Ende Dezember 1947 dauerte, war sie Assistentin von Walter Siemers bei der Verteidigung von Bernhard Weiss.[5] Weiss wurde in zwei von fünf Anklagepunkten angeklagt und bei einem für schuldig befunden.

Im I.G.-Farben-Prozess (Fall 6 der Nachfolgeprozesse), welcher von Mitte August 1947 bis Ende Juli 1948 dauerte, war sie ab 13. August 1948 Assistentin ihres Mannes bei der Verteidigung von Max Ilgner.[6] Ilgner wurde in drei von vier Anklagepunkten für nicht schuldig befunden und zu 3 Jahren Haft verurteilt, aber bereits 1948 aus der Haft entlassen.

1953 veröffentlichte sie das Buch Das Recht im täglichen Leben, welches in mehreren Auflagen erschien[7].

Ab 1958 war sie für zwei Jahre Erste Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes.[8]

Werke (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Unterhalt des geschiedenen Ehegatten nach dem Familiengesetzbuch der DDR. In: Annelise Cuny: Unterhalt und Versorgung der geschiedenen Ehefrau. Beiträge zur Reform des Ehescheidungsrechts, 1970, S. 27–35.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Telford Taylor: Final Report to the Secretary of the Army on the Nuernberg War Crimes Trials Under Control Council Law No. 10. U.S. Government Printing Office, 1949, S. 313.
  2. Cécile Lowenthal-Hensel, Arnold Paucker (Hrsg.): Ernst Feder. Heute sprach ich mit … Tagebücher eines Berliner Publizisten 1926–1932. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1971, ISBN 3-421-01572-4, S. 347.
  3. Hermann Reuß: Ferdinand Bartmann. In: Juristische Rundschau 1969, 459. doi:10.1515/juru.1969.1969.12.459a
  4. Stephan H. Lindner: Aufrüstung – Ausbeutung – Auschwitz: Eine Geschichte der I.G.-Farben-Prozesse. Wallstein Verlag, 2020, ISBN 978-3-8353-4522-5, S. 138.
  5. Kim Christian Priemel, Alexa Stiller: NMT: Die Nürnberger Militärtribunale zwischen Geschichte, Gerechtigkeit und Rechtschöpfung. Hamburger Edition HIS, 2013, ISBN 978-3-86854-577-7, S. 806.
  6. International Military Tribunal: Trials of War Criminals Before the Nuremberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10, Nuernberg, October 1946-April 1949. U.S. Government Printing Office, 1953, S. 8.
  7. 2. Auflage 1958 und 3. 1961.
  8. Juristinnen in Deutschland: die Zeit von 1900 bis 1998. Nomos, 1998, ISBN 978-3-7890-5611-6, S. 35.