Amtsgericht Hamburg-Harburg
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Amtsgerichten der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg ist Landwirtschaftsgericht für den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Harburg.
Gerichtsbezirk
Der Gerichtsbezirk umfasst die Ortsteile südlich der Elbe zuzüglich des Ortsteiles Rothenburgsort.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Hamburg-Harburg ist das Landgericht Hamburg und diesem wiederum das Hanseatische Oberlandesgericht (in Hamburg) übergeordnet.
Geschichte
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Harburg, Amt Hittfeld zu Harburg, Stadt Harburg und das Amt Wilhelmsburg.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Lüneburg untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Bekannte Richter
An dem Amtsgericht war als Direktorin tätig
- Erika Andreß, Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207)
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 55, online
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 134 online
Koordinaten: 53° 27′ 53,4″ N, 9° 58′ 37,4″ O