Königreich Hannover

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Disambig-dark.svg Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Entwicklung des Königreiches Hannover (1814–1866), Vorgängerstaat war das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg (1697–1803/14). In der Nachfolge siehe Provinz Hannover (1866–1946) und Land Hannover (1946), vgl. Hannover (Begriffsklärung).
Königreich Hannover
Wappen Flagge
Wappen fehlt Flagge des Königreichs Hannover
 
Landeshauptstadt Hannover
Regierungsform Monarchie
Letztes Oberhaupt Georg V.
Dynastie Hannoveraner
Bestehen 1814–1866
Entstanden aus Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg
Aufgegangen in Provinz Hannover
Karte
Übersichtskarte des Königreichs Hannover

Das Königreich Hannover entstand 1814 auf dem Wiener Kongress als Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Grenzstein IV des Königreichs Hannover von 1827 am Fuß des Langenbergs in Bad Iburg. Der Stein markierte die Grenze zu Preußen

[Bearbeiten] Gründung

Auf dem Wiener Kongress wurde 1815 das von Napoleon I. aufgelöste Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg („Kurhannover“) als Königreich Hannover neu errichtet. Dank des Verhandlungsgeschicks des hannoverschen Kabinettministers am Englischen Hof, Graf Ernst zu Münster[1], gelang auf dem Wiener Kongress auch eine Arrondierung des Territoriums. Dem Königreich Hannover wurden die Niedergrafschaft Lingen, das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Grafschaft Bentheim, das Hochstift Hildesheim, die Stadt Goslar, Bereiche des Untereichsfelds und das Fürstentum Ostfriesland zugeteilt.

Die seit 1714 bestehende Personalunion zwischen „Kurhannover“ und Großbritannien setzte sich noch bis zum Tod König Wilhelms IV. 1837 fort.

[Bearbeiten] Unruhen und Revolution von 1848

Eine Verfassung (nur beratende Stimme des Parlaments bei der Gesetzgebung) wurde 1819 eingeführt[2]. Als Parlament wurde die aus zwei gleichberechtigten Kammern bestehende Ständeversammlung des Königreichs Hannover ins Leben gerufen. Nachdem 1833 unter der Regierung Wilhelm IV. ein liberales Staatsgrundgesetz in Kraft trat, wurden Reformbewegungen erleichtert[3]. Durch Ackerreformgesetze 1831/1833 und 1842 wurden die Grundlasten der Bauern abgelöst. Die Beseitigung gewerbebehindernder Zölle wirkte sich zudem positiv auf die sich langsam anbahnende Industrialisierung aus.

Die welfische Personalunion mit England endete 1837, da in England als ältestes und damit erbberechtigtes Kind Viktoria die Regierung antreten konnte, während sie in Hannover als Frau nicht erbberechtigt war und hier Ernst August den Thron bestieg.

Dieser schaffte beraten von Justus Christoph Leist bei seinem Amtsantritt 1837 das liberale Staatsgrundgesetz von 1833 wieder ab, Hannover wurde wieder nach der alten Verfassung von 1819 absolutistisch regiert. Der Protest von sieben Professoren der Universität Göttingen, der Göttinger Sieben, darunter die Brüder Grimm, im Verfassungskonflikt erregte großes Aufsehen in Deutschland und trug zur Förderung der liberalen Bewegung in Deutschland bei. Im Namen der Stadt Osnabrück reichte der Landtagsabgeordnete und spätere Innenminister der hannoverschen Märzregierung unter Graf Bennigsen, Johann Carl Bertram Stüve, beim Deutschen Bund Beschwerde gegen den Verfassungsbruch ein.

Die Revolution von 1848 führte vorübergehend zu einer Liberalisierung. Diese wurden aber von König Georg V. (1851–66) unter dem Einfluss des preußischen Bundestagsgesandten Otto von Bismarck rückgängig gemacht. Die Regierungszeit Georgs V. war durch einen hohen Verschleiß an hannöverschen Ministern gekennzeichnet.

[Bearbeiten] Verfassungsreformen der Religionsgemeinschaften

  • 1842 Schaffung von Landrabbinaten und landesweiter Aufbau jüdischer Gemeinden

Durch die napoléonische Eroberung 1803 und die Annexion des Kurfürstentums Hannover (1807) zunächst durch Jérôme Bonapartes Königreich Westphalen und dann als Teil von Napoléon Bonapartes erstem Französischem Kaiserreich in den Jahren 1810 bis 1814 erlangten alle Männer, auch die jüdischen, gleiches Bürgerrecht. Mit der Niederlage der Bonapartes wurde der vorherige Zustand wieder hergestellt. Neue Gesetze stellten 1842 hannöversche Juden anderen Bürgern gleich und verpflichteten Juden zugleich, jüdische Gemeinden zu bilden, wo das nicht schon geschehen war. Diese Gemeinden hatten dann die staatlichen Auflagen für jüdischen Religionsunterricht in privaten oder öffentlichen Schulen zu erfüllen und alle anderen religiösen Aufgaben (Unterhalt von Friedhöfen und Synagogen, Abhalten von Gottesdiensten, Durchführen von Hochzeiten und Bar Mizwahs) zu gewährleisten. Für das ganze Königreich wurden vier Landrabbinen bestellt, die jeweils einen eigenen Bezirk zu versorgen hatten. Dies waren das Landrabbinat Aurich (für Ostfriesland), das Landrabbinat Hildesheim (für das Kerngebiet des alten Kurfürstentums Hannovers), das Landrabbinat Osnabrück (für das ehem. Hochstift Osnabrück) und das Landrabbinat Stade (für die ehem. Herzogtümer Bremen-Verden, seit 1823 als Landdrostei Stade) reorganisiert.

Die Landrabbinen erfüllten zugleich religiöse und staatliche Aufgaben. Hannover war damit eines der wenigen Länder im Deutschen Bund, wo das Judentum gleich den christlichen Konfessionen eine staatlich anerkannte und überwachte Organisation hatte. Die Landrabbinen standen zu den jüdischen Gemeinden und ihren Mitgliedern und Mitarbeitern in einem ähnlichen halbstaatlichen autoritären Verhältnis wie damals noch lutherische Pastoren zu ihren Gemeinden in Hannover. Die Organisation der Landrabbinate blieb auch nach der preußischen Annexion 1866 erhalten, obwohl die preußischen Behörden in den altpreußischen Gebieten alles daran setzten, zentrale jüdische Verbände zu verhindern und ihnen jede staatliche Anerkennung verweigerten. Durch die Trennung von Staat und Religion gemäß der Reichsverfassung von 1919 wurden die halbstaatlichen Aufgaben der Landrabbinen (Schulaufsicht) abgeschafft und ihre Funktion auf das rein Religiöse beschränkt. Die Landrabbinatsverfassung wurde durch Willkürakt im Zuge der Novemberpogrome aufgehoben.

  • 1848 Schaffung gewählter evangelischer Kirchenvorstände und Synoden (1864/1869)

Die lutherische Kirche war die Staatskirche Hannovers mit den Königen als summus episcopus. Ab 1848 bestimmte ein Gesetz, dass in jeder lutherischen und reformierten Gemeinde, die in weiten Landesteilen verwaltungsmäßig lutherischen Konsistorien unterstanden, die männlichen großjährigen Mitglieder einen Kirchenvorstand zu wählen hatten, der dann gemeinsam mit dem Pastor die Gemeinde und ihre Angelegenheiten leiten sollte. Dieser Akt entsprang der liberalen Gesetzgebung der Zeit und war ziemlich revolutionär für die bis dahin obrigkeitlich geführte lutherische Staatskirche Hannovers. Der hannöversche Kultusminister Carl Lichtenberg (1862-1865) gewann 1864 eine Mehrheit in der Ständeversammlung (hannöversches Parlament) für sein Gesetz zum Aufbau einer lutherischen Landeskirche mit Selbstverwaltungsorganen ihrer Mitglieder (hannöversche Landessynode). Das Gesetz verfügte zwar nicht die Trennung von Staat und Kirche, aber den Aufbau einer Kirchenverwaltung, die nicht als Arm der regulären Staatsverwaltung fungierte, sondern in der Kirchenmitglieder mitbestimmten. Die Landessynode trat allerdings erst 1869 nach der preußischen Annexion Hannovers zum ersten Mal zusammen.

Am 19. September 1866, König Georg V. von Hannover war bereits im Exil, beschlossen die sechs Konsistorien im Lande, mit jeweils regionaler Zuständigkeit, ein hannöversches Landeskonsistorium zu gründen und mit Vertretern der regionalen Konsistorien zu besetzen.[4] Am Tag darauf annektierte Preußen Hannover. So gelang es die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers institutionell so auszubauen, dass es zu keiner Eingliederung in die unierte damalige Evangelische Landeskirche in Preußen kam.

[Bearbeiten] Justizreformen

Vorbildlich waren die durch Reform entstandenen Justizstrukturen im Königreich Hannover mit den verschiedenen Zügen der Gerichtsbarkeiten, Gerichtsbezeichnungen und den Instanzen. Sie wurden nach der preußischen Annexion für ganz Preußen übernommen und fanden auf dessen Betreiben hin später für ganz Deutschland Anwendung.

[Bearbeiten] Politische Bünde

Banknote der Hannoverschen Bank über 100 Taler von 1857

Das Königreich Hannover war Mitglied des Deutschen Bundes seit dessen Gründung 1815. Hannover trat zunächst nicht dem Deutschen Zollverein bei, sondern bildete 1834 zusammen mit dem Herzogtum Braunschweig den Steuerverein und wurde erst 1854 Mitglied im Zollverein.

Von 1855 bis zum Ende der Posthoheit von Hannover 1866 verausgabte das Königreich eigene Briefmarken. Mit der Hannoverschen Bank verfügte das Königreich Hannover ab 1856 über eine eigene Notenbank.

[Bearbeiten] Annexion durch das Königreich Preußen

1866, im Deutschen Krieg zwischen Preußen und Österreich, verlor das Königreich Hannover seine Unabhängigkeit. Die hannoversche Armee musste nach anfänglichen Erfolgen in der Schlacht bei Langensalza gegenüber den preußischen Truppen am 29. Juni 1866 kapitulieren, die Welfen wurden entthront, das Königreich Hannover annektiert und zur preußischen Provinz Hannover. Das Privatvermögen der Welfen wurde von Bismarck als sogenannter Reptilienfonds zur Beeinflussung von Presseberichten und des immer geldbedürftigen bayerischen Königs Ludwig II. genutzt, ohne darüber dem Reichstag Rechenschaft abzulegen. Nach S. Haffner (1985 und 2001) erhielt Ludwig II. für seine Privatschatulle 4.720.000 Goldmark aus dem Welfenfonds für die Zustimmung des Königreichs Bayerns zur Gründung des Deutschen Reiches 1871.

[Bearbeiten] Tendenzen zur Wiedererrichtung Hannovers

Die hannoversche und welfische Gesinnung ging im Land trotz der Einverleibung nach Preußen nicht unter. Es bildete sich als politische Partei die Deutsch-Hannoversche Partei (DHP), die für eine Neubildung des Landes Hannover und eine Rehabilitierung des Welfenhauses eintrat und die über das Kaiserreich hinaus bis in die Weimarer Republik hinein mehrfach im Reichstag vertreten war. Mit der Hochzeit des Welfenprinzen Ernst August von Braunschweig-Lüneburg und der Hohenzollernprinzessin Viktoria Luise von Preußen am 24. Mai 1913 und der anschließenden Einsetzung Ernst Augusts zum regierenden Herzog von Braunschweig im November desselben Jahres schien eine Aussöhnung der beiden dynastischen Häuser in greifbare Nähe gerückt (wiewohl Hannover preußische Provinz blieb), wurde aber von den bald darauf einsetzenden Umwälzungen in Europa mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs überholt, die zur Abschaffung der Monarchie in Deutschland führten.

[Bearbeiten] Wiedererrichtung Hannovers und Gründung Niedersachsens

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1946 mit Auflösung Preußens das Land Hannover gegründet, das sich als Nachfolger des Königreiches Hannover verstand. Dessen Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf war treibende Kraft bei der Gründung des Landes Niedersachsen, die noch im selben Jahr erfolgte.

[Bearbeiten] Könige von Hannover

König von Hannover und König des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland
Georg III. (George III, König von Großbritannien und Irland seit 1760) 1814–1820 Enkel Georgs II.
Georg IV. (George IV) 1820–1830 Sohn Georgs III.
Wilhelm IV. (William IV) 1830–1837 Sohn Georgs III.
König von Hannover[5]
Ernst August I. 1837–1851 Sohn Georgs III.
Georg V. 1851–1866 Sohn Ernst Augusts I.
1866 wurde das Königreich Hannover vom Königreich Preußen annektiert. Bis zur Gründung des Landes Hannover 1946 bildete es die preußische Provinz Hannover.

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Münster stieg in London, wo zu seiner Zeit die Regierungen häufig wechselten, bald zum dienstältesten Minister und Kontinuitätsfaktor der kontinentaleuropäischen Außenpolitik Londons auf.
  2. Text der Verfassung von 1819
  3. Text der Verfassung von 1833
  4. Die regionalen Konsistorien waren ein lutherisch-reformiertes Simultankonsistorium in Aurich (für Ostfriesland) und die lutherischen Konsistorien in Hannover (für das kurhannöversche Kerngebiet), in Ilfeld im Harz (für die ehem. Grafschaft Hohenstein), in Osnabrück (für das ehem. Hochstift Osnabrück), in Otterndorf (für das Land Hadeln, bestand 1535-1885) sowie in Stade (bestand 1650-1903, bis 1885 für die Landdrostei Stade ohne Hadeln, dann einschließlich Hadelns).
  5. 1837 erbte Ernst August I. nach dem Tode von Wilhelm IV den Hannoverschen Thron. Damit endete die 123-jährige Personalunion der Könige von Großbritannien/Irland und Hannover, denn in England, wo im Gegensatz zum welfischen Erbrecht weibliche Thronfolge möglich ist, bestieg Wilhelms Nichte Viktoria den Thron.

[Bearbeiten] Literatur

Zur Schlussphase des Königreichs Hannover

  • Heinrich Ringklib: Statistische Uebersicht der Eintheilung des Königreichs Hannover […], Schlüter'sche Hofbuchdruckerei, Hannover 1852
  • Hof- und Staats-Handbuch für das Königreich Hannover auf das Jahr 1864, Berenbergsche Buchdruckerei, Hannover 1865

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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