Amtsgericht Röbel

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Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Röbel/Müritz

Das Amtsgericht Röbel war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg und vorher in Mecklenburg-Schwerin.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Röbel/Müritz.[1]

Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Röbel/Müritz.[2]

Dem Amtsgericht Röbel/Müritz war das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[3] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mecklenburg-Schwerin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Röbel war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[4] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[5]

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Röbel, und Teile des Dominialamtes Wredenhagen (Kambs, Kieve, Minzow, Neuhof, Vipperow, Wredenhagen und Zepkow), des ritterschaftlichen Amtes Lübz (Darze und Käselin) des ritterschaftlichen Amtes Plau (Hof und Dorf Rossow), der größte Teil des ritterschaftlichen Amtes Wredenhagen, einen Teil des Klosteramtes Dobbertin (Diemitz, Lärz, Schamper Mühle, Forsthof Schwarzerhof, Dorf Schwarz). Marienfelde mit dem s.g. reservierten Kirchenfelde und den Ländereien der Alt-Röbeler Pfarre sowie dem südlichen Teil der Müritz.[6]

DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Röbel entstand so das Kreisgericht Röbel, welches dem Bezirksgericht Neubrandenburg nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Röbel.

Nach der Wende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Wende wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Röbel gebildet.[7]

Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren (Müritz) umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 1. April 2002 geschlossen.[8]

Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht war in einem Gebäude unter der Anschrift Bahnhofstraße 33 untergebracht.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Amtsgericht Röbel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
  2. § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
  3. § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
  4. Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regirungeblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat
  5. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 462 online
  6. Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 293–294, Digitalisat
  7. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
  8. Verordnung vom 20. Februar 2002, GVOBl. M-V 2002, S. 133.

Koordinaten: 53° 22′ 23,8″ N, 12° 36′ 12,9″ O