Anhalt-Plötzkau

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Das Fürstentum Anhalt-Plötzkau war ein deutsches Territorium, das von 1611 bis 1665 bestand. Landesherren waren die Fürsten von Anhalt-Plötzkau aus dem Hause der Askanier.

1603 kam es zu einem Erbteilungsvertrag unter den Brüdern des anhaltischen Fürstenhauses. Das unter Fürst Joachim Ernst von Anhalt-Dessau vereinigte Fürstentum Anhalt wurde unter seinen Söhnen aufgeteilt, zunächst (1606) in die vier Fürstentümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt-Zerbst.

Schloss Plötzkau

1611 erhielt Fürst August, der fünfte Bruder, der vorher auf ein eigenes Fürstentum verzichtet und eine finanzielle Abfindung gewählt hatte, in Abweichung vom Erbteilungsvertrag durch Ausgliederung der Herrschaft Plötzkau aus dem Fürstentum Anhalt-Bernburg ein eigenes Herrschaftsgebiet, allerdings unter Landeshoheit von Anhalt-Bernburg.

1623 erhielt das Fürstentum Anhalt-Plötzkau durch das 1620 zwischen den Brüdern vereinbarte anhaltische Landesdefensionswerk eine eigene "Armee", bestehend aus Lehensreitern und 20 geworbenen Kriegsknechten. Der anhaltischen Lehensreiterei oblag die Sicherung der Straßen und der Furten/Passagen in die benachbarten Territorien. Rittmeister/Capitain der (gesamt-)anhaltischen Lehensreiterei war 1623 Wilhelm von Proeck.

1665 starb die Linie Anhalt-Köthen aus. Gemäß Erbfolgevertrag von 1603 erbte die Linie Anhalt-Plötzkau den ersten vakant werdenden Thron und übernahm das Fürstentum Anhalt-Köthen. Das Fürstentum Anhalt-Plötzkau fiel an Anhalt-Bernburg zurück und wurde auf Grund von Erbschaft und Gebietsaustausch dem Fürstentum Anhalt-Bernburg-Harzgerode zugeschlagen.

Siehe auch

Weblinks