Apologie der Confessio Augustana

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Titelseite der AC (1531)
Titelseite der AC (1531)
Titelbild der Apologie der Confessio Augustana in Deutsch von Justus Jonas der Ältere
Titelbild der Apologie der Confessio Augustana in Deutsch von Justus Jonas der Ältere

Die Apologie der Confessio Augustana (Abk.: AC; lat. Apologia Confessionis Augustanae) ist die Verteidigungsschrift der Confessio Augustana (CA) gegenüber den in der Confutatio Augustana vorgebrachten Argumenten der Altgläubigen. Federführend war Philipp Melanchthon, jedoch unter spürbarem Einfluss Martin Luthers. Die AC sollte ursprünglich Kaiser Karl V. auf dem Augsburger Reichstag vorgelegt werden, wurde aber von diesem abgelehnt. Ihre Erstveröffentlichung erfolgte Ende April 1531. Die AC wurde 1537 auf dem Schmalkaldischen Konvent offiziell zur Bekenntnisschrift der Protestanten erklärt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die Wurzeln der AC liegen in der sog. „Augsburger Apologie“, die dem Kaiser Karl V. am 22. September 1530 auf dem Augsburger Reichstag übergeben werden sollte, was von diesem aber abgelehnt wurde. Die Augsburger Apologie hat Kenntnis von der Confutatio nur auf der Grundlage von Mitschriften, die bei der Verlesung der Confutatio auf dem Augsburger Reichstag von protestantischen Theologen angefertigt wurden.

Diese Augsburger Apologie wurde von Melanchthon bis Januar 1531 zum sog. „Vorentwurf“ ausgebaut, in der er auch ein schriftliches Exemplar der Confutatio berücksichtigen konnte. Jedoch kam es zur Verwerfung dieses Vorentwurfes durch Melanchthon.

Die Argumentationslinien sowohl der „Augsburger Apologie“ als auch des „Vorentwurfes“ flossen in die sog. „Quartausgabe“ ein, die Ende April 1531 bei Rhau als Doppelausgabe zusammen mit der CA verlegt wurde.

Es folgte im September die sog. „Oktavausgabe“, die v. a. in den Rechtfertigungsartikeln inhaltlich überarbeitet wurde. Sie sollte im Jahr 1584 die „Quartausgabe“ aus dem lutherischen Bekenntnisbuch verdrängen mit der Begründung, dass sie den ursprünglicheren Text bieten würde und der lutherischen Lehre näher stehe.

[Bearbeiten] Inhalt

Die AC hat wie die CA dieselben 28 Artikel, welche jedoch wesentlich ausführlicher behandelt werden. Besonders die Artikel, die von der Rechtfertigungslehre handeln (Art. 4, 12, 20), sind erheblich im Umfang gewachsen (fast 50 % der gesamten AC).

Die AC wird von Melanchthon mit einem gewissen Zynismus als disputatio brevis (kurzes Streitgespräch)[1] bezeichnet, was sie mit 300 Druckseiten freilich nicht ist. Man kann sie eher als "theologische Abhandlung"[2] oder als "Kommentar"[3] bezeichnen.

Die AC geht entgegen den Vermutungen kaum auf die in der Confutatio vorgebrachten Argumente ein, sondern sie entwickelt eine Rechtfertigungslehre in Abgrenzung zu den jüngeren Scholastikern wie Gabriel Biel, die als Hauptgegner angegriffen werden. Ihr Tonfall ist ausgesprochen aggressiv, die Gegner werden als Gottlose[4] und Fanatiker[5] beschimpft und auch ausdrücklich verdammt[6]. Die eigene Position wird des Öfteren als die keiner Argumentation bedürfende, verständliche und klare Lehre dargestellt[7].

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Quellen und Übersetzungen

  • Die Bekenntnisschriften der evangelisch–lutherischen Kirche, Göttingen 1930, 199812 (Urtext).
  • MAU, Rudolf: Evangelische Bekenntnisse: Bekenntnisschriften der Reformation und neuere theologische Erklärungen, Bd.I/1, Bielefeld 1997 (mit der Übersetzung der Quartausgabe).
  • PÖHLMANN, Horst (Hg.): Unser Glaube. Die Bekenntnisschriften der evangelisch–lutherischen Kirche, Gütersloh 20045 (mit der Übersetzung der Oktavausgabe).

[Bearbeiten] Sekundärliteratur

  • PETERS, Christian: Apologia Confessionis Augustanae, Stuttgart 1997 (kirchengeschichtlicher Zugang, mit umfangreicher Literaturliste).
  • WENZ, Gunther: Theologie der Bekenntnisschriften, 2 Bde, Berlin – New York 1996 und 1998 (dogmatischer Zugang).

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. AC 4: 389 (BSLK 232, 37).
  2. PÖHLMANN, Unser Glaube, S.124.
  3. LOHSE, Von Luther bis zum Konkordienbuch, in: ANDRESEN, Carl (Hg.), Handbuch der Dogmen– und Theologiegeschichte. Band 2: Die Lehrentwicklung im Rahmen der Konfessionalität, Göttingen 1998², S.93.
  4. impius: AC 4: 244 (BSLK 207, 43); 253 (BSLK 209, 54); 300 (BSLK 219, 11) u. ö.
  5. furor: AC 4: 298 (BSLK 219, 1).
  6. Et maledicti sint pharisaei (i.e. die Altgläubigen) adversarii nostri. AC 4: 269 (BSLK 214, 10f.).
  7. Auffällig ist die Häufung von schlichten Behauptungen: Die Lehre ist leicht verständlich (facile (20x), AC4: 49, 51, 79, 84, 118, 171, 183, 219, 244, 290, 291, 294, 297, 303 (2x), 304, 316, 343, 388, 396), klar (aperte (14x), AC 4: 33, 50, 63, 65, 86, 89, 97, 145, 244, 262, 286, 293, 298 (2x)) und deutlich (clare (22x), AC 4: 74, 83, 97, 106, 107, 152, 161, 163, 195, 240, 257, 262, 267, 304, 314, 323, 325, 334, 345, 356, 367, 396.).

[Bearbeiten] Weblinks

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