Konkordienbuch
Das Konkordienbuch erschien am 25. Juni 1580 in Dresden als vollständige Sammlung der so genannten symbolischen Bücher der lutherischen Kirche in deutscher Sprache. In diesem Sinne kann es auch als Kanon oder Corpus doctrinae der lutherischen Kirche bezeichnet werden. Der authentische lateinische Text erschien 1584 in Leipzig.
Das Konkordienbuch enthält:
- die drei so genannten ökumenischen Symbole (Glaubensbekenntnisse)
- das Apostolische Glaubensbekenntnis (Apostolicum)
- das Nicäno-Konstantinopolitanum (bezeichnet als Nicaenum)
- das Athanasianische Glaubensbekenntnis (Athanasianum)
- die so genannten lutherischen Partikular-Symbole
- die so genannte unveränderte Augsburgische Konfession nach dem angeblichen deutschen Originalexemplar
- die Apologie des Augsburger Bekenntnisses nach der deutschen Übersetzung von Justus Jonas dem Älteren
- die Schmalkaldischen Artikel von 1537
- mit dem Anhang Philipp Melanchthon von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes
- den Kleinen Katechismus Martin Luthers
- mit angehängtem Trau- und Taufbüchlein
- den Großen Katechismus Luthers
- die Konkordienformel
Der Begriff Ökumenische Symbole wurde seit 1577 verwendet. Er ist hier im ursprünglichen Sinne zu verstehen und mit "allgemeine Bekenntnisse" zu übersetzen.
Die im Konkordienbuch von 1580 gesammelten Bekenntnisschriften sind in Deutschland als verbindliche Bekenntnisgrundlage, auf die auch die Pfarrer bei ihrer Ordination eine entsprechende Verpflichtung abzulegen haben, in einigen evangelisch-lutherischen Landeskirchen wie der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg oder den lutherischen Gemeinden der Evangelischen Kirchen in Mitteldeutschland, in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK / Altlutheraner) und der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) anerkannt.
In anderen evangelischen Landeskirchen wie etwa der Evangelischen Kirche von Westfalen[1] oder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gilt die Konkordienformel und damit der gesamte Inhalt des Konkordienbuches nur in den Gemeinden, wo er nach dem Herkommen in Geltung geblieben ist.
Literatur [Bearbeiten]
- Joh. Aug. Henr. Tittmann: Libri symbolici ecclesiae. 2. Auflage. Goedsche, Meißen 1827.
- Francke: Die symbolischen Bücher der evangelisch-lutherischen Kirche. 3 Teile, Meißen 1846, 1847. Neue Ausgabe von Johann T. Müller. 11. Auflage. Bertelsmann, Gütersloh 1912.
- Jörg Baur: Wahrheit der Väter - Hilfe für morgen. 400 Jahre Konkordienformel. Vortrag, gehalten am 13. Mai 1977 im Hospitalhof Stuttgart. Calwer Verlag, Stuttgart 1977, ISBN 3-7668-0553-3.
- Jörg Baur: Luther und die Bekenntnisschriften. In: Jörg Baur: Einsicht und Glaube. Band 2: Aufsätze. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1994, S. 44–56.
- Robert Kolb: Die Konkordienformel. Eine Einführung in ihre Geschichte und Theologie, Oberursler Hefte Ergänzungsband 8, Edition Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-7675-7145-7
Weblinks [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Vgl. die Amtliche Anmerkung zu Grundartikel II der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (Online-Ressource, abgerufen am 17. April 2012).
