Apparat

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Der Begriff Apparat (von lat. apparatus, „Werkzeug“) hat je nach Fachgebiet unterschiedliche Bedeutung:

  • Allgemein in der Technik ein aus mehreren Komponenten zusammengesetztes mechanisches, elektrisches oder optisches Gerät. Als Hilfsmittel für rein mechanische Einwirkung siehe auch Maschine
  • In der Anatomie funktionell zusammengehörige Organe, z. B. Bewegungsapparat, siehe Organsystem
  • In der Politik und im Verwaltungswesen bezeichnet Apparat das Vorhandensein eines ausgebauten Grundstocks an Personal, Material und/oder Methoden, um mit den spezifischen oder auch nur denkbaren Problemen „fertig zu werden“
  • In der Wissenschaft die Gesamtheit der für eine Aufgabe nötigen Hilfsmittel; das Bibliothekswesen kennt dazu auch den Begriff Wissenschaftlicher Handapparat
  • In (editionswissenschaftlichen) Textausgaben die gesammelten Anmerkungen zum Haupttext, siehe Textkritischer Apparat
  • salopp: Gegenstände oder Formen, die durch außergewöhnliche Größe oder Aussehen auffallen (z. B. ein unförmiges Gebäude, oder ein toller A. von einem Busen).
  • Apparat (Musiker), deutscher Musiker der elektronischen Musik.


Als solche bezeichnete Apparate verschiedener Disziplinen sind u.a.:

Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Apparat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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