Apparat
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Der Begriff Apparat (von lat. apparatus, „Werkzeug“) hat je nach Fachgebiet unterschiedliche Bedeutung:
- Allgemein in der Technik ein aus mehreren Komponenten zusammengesetztes mechanisches, elektrisches oder optisches Gerät. Als Hilfsmittel für rein mechanische Einwirkung siehe auch Maschine
- Kurzbezeichnung für häufig gebrauchte Geräte wie Telefon, Radio- oder Fernsehgerät, Rasierapparat oder (früher) Fotoapparat
- In der Verfahrenstechnik ein stoffumsetzendes Gebilde, siehe Apparat (Verfahrenstechnik)
- In der Anatomie funktionell zusammengehörige Organe, z. B. Bewegungsapparat, siehe Organsystem
- In der Politik und im Verwaltungswesen bezeichnet Apparat das Vorhandensein eines ausgebauten Grundstocks an Personal, Material und/oder Methoden, um mit den spezifischen oder auch nur denkbaren Problemen „fertig zu werden“
- In der Wissenschaft die Gesamtheit der für eine Aufgabe nötigen Hilfsmittel; das Bibliothekswesen kennt dazu auch den Begriff Wissenschaftlicher Handapparat
- In (editionswissenschaftlichen) Textausgaben die gesammelten Anmerkungen zum Haupttext, siehe Textkritischer Apparat
- salopp: Gegenstände oder Formen, die durch außergewöhnliche Größe oder Aussehen auffallen (z. B. ein unförmiges Gebäude, oder ein toller A. von einem Busen).
- Apparat (Musiker), deutscher Musiker der elektronischen Musik.
Als solche bezeichnete Apparate verschiedener Disziplinen sind u.a.:
- biologische Organe: Golgi-Apparat, Weberscher Apparat, Schauapparat, Juxtaglomerulärer Apparat
- Elektrotechnik: Morseapparat, Estienne-Apparat
- Chemie: Kippscher Apparat, Fünf-Kugel-Apparat, Brennapparat.
Siehe auch:
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