Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. September 2016 um 14:36 Uhr durch 78.94.25.246 (Diskussion) (Temperatur). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unter Arbeitsbedingungen sind die für ein Arbeitsverhältnis wirksamen Konditionen zu verstehen. Diese sind im Arbeitsvertrag geregelt. Die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen orientiert sich in der Regel an der betrieblichen Situation, aber auch an gesetzlichen und tariflichen Regelungen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung für Soziale Angelegenheiten hat auch der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG) bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen.

Beispiele

Zu den Arbeitskonditionen gehören unter anderem:

Siehe auch