Arbeitsgericht Neunkirchen
Das Arbeitsgericht Neunkirchen war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zusammen mit den beiden anderen saarländischen Arbeitsgerichten Saarbrücken und Saarlouis wurde es zum 1. April 2018 aufgehoben.[1]
Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Gericht hatte seinen Sitz in Neunkirchen in der Lindenallee 13.
Das Arbeitsgericht Neunkirchen war örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis St. Wendel, dem Landkreis Neunkirchen und dem Saarpfalz-Kreis zuständig. Durch die Aufhebung des Gerichts ging dieser Gerichtsbezirk in den des Arbeitsgerichts Saarland über, welches seitdem für das gesamte Bundesland zuständig ist.
Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Dem Arbeitsgericht Neunkirchen waren das Landesarbeitsgericht Saarland und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Internetpräsenz des Arbeitsgerichts Neunkirchen. Archiviert vom am 14. September 2015; abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neunkirchen. Abgerufen am 13. September 2018.
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975, ABl. 1975, S. 1230.
Koordinaten: 49° 20′ 55,7″ N, 7° 10′ 34,2″ O