Auftrag (Begriffsklärung)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Auftrag steht für:
- eine Aufforderung an eine andere Person, siehe Auftrag
- ein ursprünglich darauf basierendes Vertragsverhältnis im Schweizerischen Obligationenrecht, siehe Auftrag (Schweiz)
- eine Beauftragung im religiösen Kontext
- einen Auftrag durch einen Kunden, siehe Vertrag
- eine Aufgabe im Militärwesen, siehe dazu Militärischer Befehl und Führen mit Auftrag
- eine Verbandszeitschrift der Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS), siehe Der Auftrag (Zeitschrift)
- Auftrag in der Produktion, siehe Fertigungsauftrag
- im Bauwesen meint Auftrag auch den Boden, der auf einen Untergrund aufgetragen wird, siehe Erdbau
- eine Auftragsarbeit in der Kunst
- eine Beschichtung
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |