Ausschussgemeinschaft

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Als Ausschussgemeinschaft wird der Zusammenschluss mehrerer Mitglieder eines Parlaments oder eines Gemeindeorgans bezeichnet, um gemeinsame Vertreter in die Ausschüsse des Gremiums entsenden zu können. Im Gegensatz zu einer Fraktionsgemeinschaft kann bei einer Ausschussgemeinschaft nicht von gemeinsamen politischen Zielen ausgegangen werden.

In Bayern besteht diese Möglichkeit ausdrücklich für die Bezirkstage,[1] für die Kreistage[2] und für die Stadt- und Gemeinderäte.[3] Die Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums kann dann die Rechtsstellung einer Ausschussgemeinschaft weiter festlegen.

Beispiele

Einige Beispiele für Ausschussgemeinschaften in Bayern während der aktuellen Kommunalwahl- und der aktuellen Bezirkstagswahlperiode (Stand November 2010):

Einzelnachweise

  1. Art. 26, Abs. 2, Satz 5 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
  2. Art. 27, Abs. 2, Satz 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
  3. Art. 33, Abs. 1, Satz 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
  4. Bezirksräte vereidigt. neumarktonline.de, 22. Oktober 2008, abgerufen am 27. November 2010: „Die Grünen und die FDP bilden eine Ausschussgemeinschaft, so dass die beiden Einzelvertreterinnen Ingeborg Hubert und Gabriele Opitz in den Ausschüssen vertreten sein können.“
  5. CSB bildet Ausschussgemeinschaft mit Bündnis 90/Die Grünen und ödp. CSB Coburg, 4. April 2008, abgerufen am 27. November 2010.
  6. TOP 12 Mitteilung zu Kenntnis, Anlage 12.03 Bildung einer Ausschuss-Gemeinschaft für die Wahlperiode 2008 bis 2014 in der Stadtratssitzung vom 21. April 2009
  7. Die Ausschussgemeinschaft 2014-2020. In: Nürnberg online. Stadt Nürnberg, abgerufen am 3. September 2015.
  8. Stadtrat. Stadt Wasserburg, abgerufen am 27. November 2010: „Bündnis 90/Die Grünen, Wasserburger Block, Freie Wähler Reitmehring Wasserburg und das Bürgerforum Wasserburg bilden im Stadtrat eine Ausschussgemeinschaft mit 8 Sitzen.“