Bündnis
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Ein Bündnis ist ein vertraglich geregeltes Verhältnis zwischen gleichberechtigten Partnern. Bündnisse können von natürlichen, juristischen Personen oder Staaten untereinander eingegangen werden, wobei dem Charakter nach das Bündnis zeitlich befristet ist. Die Frist kann formal innerhalb des Bündnisvertrags festgelegt werden oder aber auch durch eine Vertragskündigung der beteiligten Vertragspartner.
Innerhalb des Völkerrechts kommt dem Bündnis eine zentrale Rolle zu, denn Bündnispolitik regelt für alle Staaten untereinander ihre Rechtsverhältnisse.
Ein Militärbündnis ist ein Bündnis von verschiedenen Staaten, mit dem meist geregelt ist, wie Ziele unter Verwendung welcher Militäraktionen erreicht werden sollen.
Literatur[Bearbeiten]
- Friedrich Ruge: Bündnisse in Vergangenheit und Gegenwart. Unter besonderer Berücksichtigung von UNO, NATO, EWG und Warschauer Pakt. Bernard & Graefe, Frankfurt am Main 1971, ISBN 3-7637-5105-X.
Weblinks[Bearbeiten]
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