Bann (Gebiet)
Der Bann ist eine Bezeichnung für ein näher zu bestimmendes Gebiet. Es taucht seit dem 10. Jahrhundert in der deutschen Sprache auf und bezeichnet meistens Herrschaftsgebiet, Gemarkung, Stadtgebiet oder Verwaltungsbezirk. In diesem Zusammenhang tauchen auch die Ausdrücke Bannwald, Wildbann und Bannmeile auf.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde Bann als Untergliederungseinheit der Verwaltung für die männliche Hitlerjugend sowie für das Deutsche Jungvolk verwendet.
Gemeindegebiet
Vor allem in der Schweiz, in Südbaden, Rheinland-Pfalz, Saarland und im Elsass wird das Gemeindegebiet noch als Bann oder Gemeindebann bezeichnet. In den angrenzenden Gebieten werden überwiegend die Ausdrücke Markung und Gemarkung benutzt.
In der Nordwestschweiz finden einmal jährlich sogenannte Banntage statt, an dem die Gemeindegrenze abgeschritten und der Verlauf kontrolliert wird (Bannumgang).
Literatur
- Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. BANN, Bd., Sp. 1113
- Bann. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 1, Heft 8 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1962, OCLC 934824402, Sp. 1192–1204 (adw.uni-heidelberg.de – Erstausgabe: 1931 oder 1932).