Befriedeter Bezirk (Verwaltungsrecht)

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Befriedete Bezirke sind nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (verabschiedet am 11. August 1999) festgelegte Bereiche um den Deutschen Bundestag (Sitz im Reichstag) und den Bundesrat (Sitz im ehemaligen Preußischen Herrenhaus) in Berlin sowie um das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Innerhalb dieser Bezirke sind Versammlungen nur zugelassen, wenn eine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs dieser Verfassungsorgane ausgeschlossen ist (Bannmeile). Dabei wird zwischen der Versammlungsfreiheit und der Arbeitsfähigkeit der Verfassungsorgane abgewogen und das Demonstrationsrecht nur auf das unbedingt Notwendige beschränkt, da gerade nicht die „Verbannung“ der Bevölkerung bezweckt wird. Die Entscheidung über das Stattfinden entsprechender Versammlungen trifft das Bundesministerium des Innern (Innenministerium) sowie der Präsident des betroffenen Verfassungsorgans.

Mit der Novellierung dieses Gesetzes wurde das Bannmeilengesetz abgelöst, welches solche Versammlungen generell ausschloss, das heißt in der ehemaligen Bundeshauptstadt und heutigen Bundesstadt Bonn waren Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und politische Demonstrationen innerhalb einer Bannmeile um den Bundestag verboten. Die Bannmeile wurde mit dem Umzug nach Berlin abgeschafft.

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