Benutzer:Just E Fire/Artikelbaustelle 4

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Der Konsortialkredit, auch Syndizierter Kredit (engl.: syndicated loan) genannt, ist ein Kredit, der gemeinsam von mehreren Banken ausgereicht wird. Es handelt sich um ein Konsortialgeschäft.

Hintergründe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hintergrund für die Bildung eines Kreditkonsortiums ist aus Sicht der Banken die Verteilung des Kreditrisikos auf mehrere Schultern und die Eigenkapitalentlastung. Bei Konsortialkrediten handelt es sich häufig um Kredite mit sehr hohen Kreditvolumen. Das sich daraus ergebende Ausfallrisiko eines Kunden für das Kreditbuch der Bank kann je nach Größe der Bank und deren vorhandene Eigenmittel ein nicht akzeptabeles Risiko darstellen. Zudem kostet jeder Kredit wegen der nach Basel II erforderlichen Unterlegung mit Eigenmitteln Eigenkapital, welches dann nicht mehr zur Unterlegung für Kredite an andere Kreditnehmer zur Verfügung steht. Eine möglichst große Risikodiversifizierung liegt aber im Interesse der Banken. Zudem verdienen Banken nicht nur mit der Kreditausreichung, sondern auch mit der Arrangierung von Konsortialkrediten (Arranger) und deren Verwaltung (Konsortialführer bzw. engl. Agent) sowie mit der Verwaltung etwaiger Sicherheiten (Sicherheitentreuhänder bzw. engl. Security Agent).

Für den Kreditnehmer wiederum ist es oft nur über Konsortialkredite möglich an sehr hohe Kreditsummen zu kommen. Zudem ist er durch einen gebündelten und geordneten Einsatz seiner Vermögenswerte im Zweifel in der Lage höhere Kredite aufnehmen als bei einer Zersplitterung. Banken werden ohnehin eine größere Bereitschaft zur Kreditausreichung zeigen, wenn auch die anderen kreditgebenden Banken geordnet und verlässlich zusammenarbeiten und nicht das plötzliche ausschehren einer Bank den Kreditnehmer in eine schwierige wirtschaftliche Lage bringen kann und damit das Kreditrisiko der verbleibenden Banken erhöht wird. Zudem kann es für den Kreditnehmer auch aus organisatorischen Gründen von Interesse sein, seine möglicherweise vielfältigen Kreditverhältnisse zu bündeln und zu vereinheitlichen und nur einen Ansprechpartner zu haben, der alles weitere organisiert. Für den Kreditnehmer können Konsortialkredite aber auch Nachteile haben. So handelt es sich bei einem Kreditkonsortium grundsätzlich um ein Kartell, welches auf Seiten der Banken ein einheitliches Interesse verfolgt und dem Kreditnehmer mit größerer Verhandlungsmacht gegenübersteht als die einzelnen Banken, die der Kreditnehmer gegebenenfalls in den Konditionenverhandlungen auch gegeneinander ausspielen könnte.


Der Konsortialkredit ist für ein Unternehmen, den Kreditnehmer, eine Finanzierungsquelle. Dabei übernimmt eine Bank, die Konsortialführerin, die Leitung dieses Konsortialgeschäfts. Häufig handelt es sich um relativ hohe Kreditsummen, bei denen die Banken zum Zweck der Risikostreuung zusammenarbeiten. Die allgemeine Laufzeit eines Konsortialkredits kann 2–10 Jahre betragen. Der Kredit kann aufgeteilt werden in einen Term Loan (wahlweise mit einer Grace Periode) und eine Revolving Credit Facility. Der Kreditvertrag ist einheitlich und kann mittels Währungsoptionen flexibel in der Rückzahlung und im Währungssystem sein. Häufig wird auch eine sog. Zahlung am Ende vereinbart, das Bullet Repayment.

Eine oder mehrere Banken, die mit der Einleitung, Strukturierung und Syndizierung der Kreditvergabe beauftragt werden, haben die Rolle eines mandated lead arrangers (MLA). Danach agieren einige der MLA-Konsortialbanken als bookrunner: sie laden weitere Banken zur Teilnahme ein, informieren sie und die Kreditnehmer über den Verlauf der Syndizierung. MLA und bookrunner sind gewöhnlich die Hausbanken des Kreditnehmers und übernehmen selbst einen großen Teil des Kredits. Nachgeordnete Banken, die participants, stellen meist nur Finanzmittel zur Verfügung und sind an der Aushandlung der Kreditbedingungen gewöhnlich nicht beteiligt. Der Zinssatz eines Konsortialkredits besteht gewöhnlich aus zwei Komponenten: einem Markt-Zinssatz wie dem LIBOR oder EURIBOR und einem Zinsaufschlag. Der Zinsaufschlag ist abhängig von der Kreditwürdigkeit, der Bonität des Kreditnehmers. Er wird in Basispunkten angegeben, wobei ein Basispunkt 0,01 Prozent entspricht. 220 Basispunkte bedeuten also einen Zinsaufschlag von 2,20 Prozent.

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