Benutzer:The Other Karma/Liste von Definitionen von Pornografie

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Selbst und Körperbild

Eine systematische Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2020 betrachtete den Aspekt des Körperbildes, bei Erwachsenen, Jugendlichen, und sexuellen Minderheiten, mit einem Schwerpunkt auf Erwachsenen, wobei es nicht möglich ist, die Ergebnisse auf eines davon zu reduzieren, 61 % der Männer und 72 % der Frauen zeigen Unzufriedenheiten mit dem eigenen Körperbild, diese Unzufriedenheit entsteht bereits im Alter von 3 bis 5 Jahren, gleichaltrige, elterliche und soziokulturelle (insbesondere mediale) Faktoren werden für die Entstehung von (Un-) Zufriedenheit mit dem eigenen Körper verantwortlich gemacht. Personen mit hoher Körperunzufriedenheit sind dabei stärker gefährdet für die Entwicklung von Stimmungs- und Angststörungen, sowie Essensstörungen, und wurden auch, mit sexueller Funktionsstörung assoziiert, die Wahrnehmung der eigenen Genitalien und Brüste hängt dabei mit der eigenen sexuellen Funktion und Zufriedenheit zusammen. Geringe Zufriedenheit mit dem eigenen Körperbild bei Erwachsenen erhöht dabei der Wahrscheinlichkeit eine Schönheitsoperation zu tätigen, obwohl die Genitalien und Brüste der Norm entsprechen. Frauen zeigten eine kritischere Sicht auf Pornografie, was die Suggestion zu Schönheitsidealen (schlanke Körper, stereotype Darstellungen der Genitalien und Schamhaarnormen) verstärkt, die für die Durchschnittsbevölkerung unerreichbar sind. Auch junge Frauen berichteten von Bedenken hinsichtlich ihres Selbstbildes, der unwahrscheinlichen Szenarien und der unrealistischen Erwartungen, die durch das Ansehen von Pornografie an sie gestellt werden. Junge Frauen, die keine Pornografie schauen, gaben ebenfalls an, dass sie sich in Bezug auf ihr Aussehen und ihre sexuelle Leistungsfähigkeit unsicher fühlen. Katerina Litsou, Paul Byron, Alan McKee, Roger Ingham: Learning from pornography: results of a mixed methods systematic review. In: Sex Education. Band 21, Nr. 2, 4. März 2021, ISSN 1468-1811, S. 13, 15–16, 17, doi:10.1080/14681811.2020.1786362 (edu.au) Ähnliche Ergebnisse fand man auch in einer anderen systematischen Übersichtsarbeit, bei dem die Frauen diverse Antworten gaben, zu dem eigenen und dem Körper der Darsteller, es wurde berichtet, dass sie unterschiedliche Urteile fällten, wenn sie ihren eigenen Körper mit dem Körper von Pornodarstellern verglichen. Die Vergleiche bezogen sich auf das Gewicht, die Körperform, die Gesichtszüge und die Schambehaarung, und führten zu einer Idealisierung und anschließenden Gefühlen der Unzulänglichkeit, zur Normalisierung oder zur Kritik an den Körpern und Charakteren dieser Darsteller. Umgekehrt gaben die Frauen an, dass die Vielfalt der in Pornografie gezeigten Körper ihre Körper als „normal" empfanden und, dass diese Vielfalt eine positivere Darstellung sei als die idealisierten Körper in den öffentlichen Mainstream-Medien, Frauen kritisierten die Schauspieler als „unecht" oder „nicht realistisch", weil Brustimplantate, künstliche Nägel, gefärbte Haare und geringes Körpergewicht Gewicht nicht „normal" seien, gelegentlich wurde von Frauen zitiert, dass sie die Figur eines Schauspielers kritisierten und sie als, „Flittchen", „Hure" oder „fettes Schwein" bezeichneten. Sarah Ashton, Karalyn McDonald, Maggie Kirkman: Women’s Experiences of Pornography: A Systematic Review of Research Using Qualitative Methods. In: The Journal of Sex Research. Band 55, Nr. 3, 24. März 2018, ISSN 0022-4499, S. 1, 7, 10, doi:10.1080/00224499.2017.1364337 (tandfonline.com) In einer anderen Studie waren sich die Personen sowohl Männlich als auch Weiblich darüber bewusst, und Diskutierten diese Stereotypen. Diese strengen Erwartungen wirkten sich auch auf die Partner aus, bei höherem Alter zeigte sich eine Verkleinerung davon. Die stärkere Nutzung von Pornografie wirkte sich auf eine Vielzahl von Körperunzufriedenheiten aus, gedankten über den Nutzen von anabolen Steroiden war stärker bei professioneller Pornografie als bei Amateurhafter Pornografie, andererseits zeigen andere Studien keinen Zusammenhang zwischen Pornografie und Körperunzufriedenheiten. Experimentellen Studien kommen auch zu einem widersprüchlichen Ergebnis.[1][2] Diese gemixten Ergebnisse zeigten sich auch bei Jugendlichen. Vor allem weibliche Jugendliche kritisierten die unerreichbaren Körperideale in der Pornografie, sie gaben auch zu, dass sie von diesen Idealen beeinflusst werden, sie als Quelle für sexuelle Informationen betrachteten und fühlten sich ganz allgemein durch sexuelle Botschaften in der Pornografie. Jochen Peter, Patti M. Valkenburg: Adolescents and Pornography: A Review of 20 Years of Research. In: The Journal of Sex Research. Band 53, Nr. 4-5, 3. Mai 2016, ISSN 0022-4499, S. 1, 3, 6, 7, 8, 16, 17–19, doi:10.1080/00224499.2016.1143441, PMID 27105446 (englisch, tandfonline.com Die Richtungen der Assoziationen von Pornografie bleiben Unklar, insgesamt fand man Beweise dafür, dass der Konsum von Pornografie mit einem negativen Körperbild verbunden ist.[3]

Erfahrungen von Frauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zugang und Exposition

Der Zugang zu Pornografie wurde als leicht und unvermeidlich beschrieben, der einen Teil der sozialen Entwicklung und entwicklungsbezogenen Erfahrungen von Frauen. Der häufigste Zugang war über das Internet, mit Computern oder Smartphones, und, in der älteren Forschung, Zeitschriften und DVDs, und Zugang zu Videokassetten nur in Ländern mit begrenzten Ressourcen. Die Exposition wurde als absichtlich, versehentlich oder indirekt durch den Konsum durch einen Partner angegeben. Sowohl jugendliche als auch erwachsene Frauen wurden von nutzten Pornografie absichtlich, wobei zufällige Exposition vor allem bei Jugendlichen auftrat, durch das Internet oder soziale Medien.

Empathie

Frauen zeigten ein Einfühlungsvermögen überwiegend für weibliche Darsteller, mache aber auch für Männliche. Die Frauen kommentierten, wie die Mimik der Pornodarsteller ihre Gefühle verriet, und überlegten, ob die Darsteller sich mit ihrem Aussehen und mit der sexuellen Aktivität komfortabel waren. Wobei die Empathie auch den wahrgenommenen Realismus beeinflusste, und sahen es als unrealistisch, wenn die emotionalen Reaktionen die „Authentizität " fehlten und es keine Intimität zwischen den Darstellern gab, dies störte ihre Identifikation mit den Darstellern und verringerte ihr Vergnügen. Bezüglich der Beweggründe der Darstellerinnen für ihre Teilnahme an Pornografie gaben die Frauen, monetäre Gewinne als Hauptmotiv an, einige gaben an, dass die Frauen beim Geldverdienen "eine Menge Spaß" haben könnten, während andere meinten, es sei eine Erfahrung, die nur als Mittel zur finanziellen Unterstützung ertragen werden sollte. Die Frauen dachten auch über die Auswirkungen des Konsums von Pornografie nach, wie z. B, wie Familienmitglieder auf die Bilder reagieren könnten, und schlugen Drogenabhängigkeit, emotionale Instabilität vor, und beeinträchtigte Intimität als Folgen des Pornokonsums.

Beziehung

Man fand im Bezug auf Beziehungen sowohl, dass Pornografie die Intimität reduziert, aber auch, dass es sie erhöht. Frauen gaben an, dass sie ihre Körper mit den von Pornodarstellerinnen verglichen, und die Befürchtung hatten, dass sie die Erwartungen ihrer Partner nicht erfüllen können, Erwartungen an ihr Aussehen oder ihre sexuelle Leistungsfähigkeit. Die Frauen beschrieben, dass der Pornokonsum ihrer Partner zu einer Trennung von diesen, zum Verlust der sexuellen und emotionalen Intimität und zur Unzufriedenheit mit der Beziehung führte. Frauen, die herausfanden, dass ihre Partner heimlich Pornografie nutzten, berichteten, dass sie das Vertrauen in sie verloren hatten, und beschrieben Veränderungen in der Beziehungsdynamik. Die Frauen schilderten, dass sie befürchteten, ihre Partner würden beim Sex an Pornografie denken oder ihren Körper dazu benutzen, das in der Pornografie Gesehene nachzuspielen. Da Pornografie Sex in der Öffentlichkeit abbildet, fühlten einige Frauen einen Verlust der Privatsphäre, in der ihrer Meinung nach sexuelle Intimität stattfinden sollte.

Auf der anderen Seite gaben Frauen, aber auch positive Erfahrungen an, die Frauen diskutierten mit ihren Partnern über das Ansehen von Pornografie, um neue sexuelle Aktivitäten anzuregen oder als Teil ihrem sexuellen Engagement. Eine Frau erzählte den Forschern, dass Pornografie ihr und ihrem Partner geholfen habe, ihre sexuellen Wünsche zu besprechen und sexuell offener miteinander umzugehen. Eine andere Frau sagte, dass das Ansehen von Pornos ihr Wissen über ihre eigene Sexualität verbessert und die Kommunikation ihrer sexuellen Bedürfnisse mit ihrem Partner erleichtert habe. Die Frauen zeigten unterschiedliche und widersprüchliche Einstellungen zu oder Erfahrungen im Umgang mit Pornografie in ihren intimen Beziehungen, es wurde dazu gefunden, dass Frauen den Nutzen akzeptierten, weil es „sein Raum" oder „sein Recht" ist, aber andererseits berichteten Frauen, dass sie nicht wollen, dass ihre Partner Pornografie nutzen. Die Frauen beschrieben auch einen Konflikt zwischen ihren Gefühlen der Unzulänglichkeit in Bezug auf den Pornokonsum ihres Partners und ihrer Überzeugung, dass sie ihm den Konsum nicht verbieten sollten.

Auch wurde beschrieben, dass manche von Nötigung oder nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen erlebt hatten, durch den Nutzen von Pornografie des Partners, manche der Partner hatten Ideen, und zwangen ihre Partnerinnen dazu, das Verhalten nachzumachen, eine wurde unter Druck gesetzt, einen Blowjob durchzuführen, und Sex in unterschiedlichen Positionen zu haben. Die Frauen erzählten, dass ihre männlichen Kollegen dies nachmachen wollten, da die Pornodarsteller scheinbar Spaß an den sexuellen Handlungen hatten, und ihre Partner es daher auch mögen würden, beschriebenes Verhalten war dabei Bondage und Analsex.

Feminismus und Zensur

Manche der Frauen gaben an, dass Erwachsene das Recht haben sollen, Pornografie zu nutzen, und dass es nicht zensiert werden soll, dies gaben auch Frauen mit einer sehr negativen Perspektive auf Pornografie an, es wurde nur angegeben, dass Kinder von Pornografie geschützt sein sollen. Frauen, die sich als feministisch identifizierten, tendierten dazu, Pornografie als erniedrigend für Frauen zu konstruieren, als etwas, das für Männer bestimmt ist und die Unterdrückung von Frauen durch Männer aus wirtschaftlichen und sexuellen Gründen darstellt. Diese Frauen kamen zu dem Schluss, dass Pornografie Frauen ausbeutet und die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern aufrechterhält. Gleichzeitig waren sie sich bewusst, dass ihre Einschätzung der negativen Auswirkungen von Pornografie auf Frauen und die Gesellschaft im Widerspruch zu dem sexuellen Vergnügen stand, das sie normalerweise empfanden, wenn sie sie Pornografie ansahen. Frauen wurden häufig berichtet, dass sie Gewalt in Pornografie nicht mögen, insbesondere Darstellungen von Vergewaltigung und Mord. Pornografie wurde als besonders abstoßend empfunden, wenn sie Frauen für die sexuelle Erregung (der Männer) unterjocht oder erniedrigt; Frauen wurden zitiert, die über die soziale Benachteiligung von Frauen und geschlechtsspezifische Gewalt nachdachten. Im Gegensatz dazu hat eine Frau in einer Studie, die Pornografie mit ihrer persönlichen Geschichte verknüpfte, eine Vorliebe für „extreme Dinge" in Pornografie; ihre Geschichte eines sexuellen Traumas könnte mit ihrer Vorliebe zu tun haben, da sie berichtete, dass ihr Körper „abschaltete", wenn sie Pornografie ansah.[4]

Gesellschaftliche Auseinandersetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Evtl. zu einem Verschmelzen, damit Inhalte nicht doppelt/redundant mit, "Akademische und Politische Auseinandersetzungen" sind.

Öffentlichen Auseinandersetzungen, lassen sich bereits im Jahr 1924 finden.[5] Gesellschaftliche Besorgnisse über die Auswirkungen von Pornografie beziehen sich, insbesondere auf junge Menschen im Alter von 10-24 Jahren. Es bestehen Besorgnisse, dass zunehmende Zugänglichkeit von Pornografie, dazu führt, dass Aussetztung von Pornografie, vor der ersten sexuellen Erfahrung, sich negativ auf die Einstellungen, Werte und das Verhalten in Bezug auf Sex auswirken kann.[6] Laut Paul Wright,beziehen sich Öffentliche Besorgnisse, auf den leichte Zugang zu Pornografie, der Inhalt von Pornografie und die (Un-)Fähigkeit von Jugendlichen, Pornografie-Fiktionen von soziosexuellen Fakten zu trennen, und dass man "falsche" Informationen aus der Pornografie bekommt.[7] Es besteht die Besorgnis, dass die leichte Verfügbarkeit des Internets in Verbindung mit dem zunehmenden Interesse der Jugendlichen an Sex zu einer übermäßigen Nutzung von Pornografie führen wird, dass die Art und Weise, wie Sex und Beziehungen in Pornografie dargestellt werden, sexuelle Aggression, riskanten Sex, die Objektivierung von Frauen, übersteigerte Männlichkeit und Weiblichkeit sowie eine beziehungslose, unpersönliche Sexualethik fördert, und es besteht die Sorge, dass Jugendliche nicht in der Lage sein könnten, die vielen Unterschiede zwischen Sex und Beziehungen in Pornografie und dem wirklichen Leben zu erkennen, oder dass sie sich in den Augen vieler von ihnen unterscheiden sollten.[8] Um Risiken zu bekämpfen, wurden in Unterschiedlichen Ländern, darunter, das Vereinigte Königreich,[9] Europäische Union,[9] Island,[9], USA[6] und Deutschland[10] unterschiedliche Schritte eingeleitet, darunter, Beschränkungen des Online-Verkehrs,[9] Alterskontrollen,[11] Verbot von Pornografie,[9] und Netzsperren,[10] Gesetze die Vorschreiben, das Sexualerziehung die "schädlichen Auswirkungen" und den "süchtig machenden und zerstörerischen Charakter" der Pornografie betont,[6] nicht alle dieser Schritte wurden letztendlich umgesetzt.

.[6] (Mehr aus der Quelle holen!) Weitere Quellen: [12] Ab Seite 167, 185

Akademische und Politische Auseinandersetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politische Auseinandersetzungen zu Pornografie und Jugendlichen, lassen sich im Jahr 1715 finden, laut dem Kaiser Karl VI. wird durch Pornografie die "mannigfaltige unschuldige Jugend beyderley Geschlechts zum übeln angereizet und verführet auch fast jeder männiglich geärgert, und mithin Gott der Allmächtige, wann Wir als regierender Herrund Landes=Fürst aus Christlichem Eifer solches nicht abzustellen trachteten, gar leichtlich zu seinem gerechten Zorn, und verhängenden schweren Strafen, bewogen werden könnte." In dieser Zeit bestand die Befürchtung, Gottes Zorn und Strafgericht auf sich zu ziehen, würde man nicht gegen Unzucht vorgehen.[13] .... Der Abgeordnete Franz Kranebitter bezeichnete in der 1950en Pornografiegesetzgebung, Pornografie als einen "zersetzenden Geistesfraß, der bis in die entlegendsten Bergtäler Österreichs hinausgeliefert worden ist, um die Jugend des Bauerntums zur sittlichen Zügellosigkeit und Haltlosigkeit zu verführen.", dieser Aussage erhielt Starken Beifall bei der ÖVP[13]

Laut der Psychologin, Tabea Freitag "Brennen sich die Bilder von Pornografie, in einem Alter bei dem man noch keine eigenen Erfahrungen gemacht ein. [...] Man nehme ihnen die Entdeckungsreise zu einem Thema das man später in einer Beziehung Erfährt weg. Laut ihr enthält der Großteil der Pornografie Gewalt an Frauen, und es werde sexuelle Gewalt Normalisiert."[14] Laut Valkenburg werden Jugendliche oft als unkritische und inkompetente Empfänger von sexuellen Medieninhalten gesehen und Erwachsene implizit mit kritischen Denkfähigkeiten in Verbindung gebracht.[15] Anders sieht das Nicola Döring, sie vertritt die Meinung, dass sexuelle Medien neue Verunsicherungen, falsche Erwartungen, und Leistungsdruck wecken kann. Sie fordert angemessene Bildungsangebote.[16] (Mehr aus der Quelle)

Weitere Quellen: [17] [16]

Rechtsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Über lange Zeit der Geschichte, haben Staaten Pornografie verboten, und die gesellschaftliche Verbreitung zu unterbunden, in den letzten 50 Jahren wurde der Umgang mit Pornografie liberaler, und Pornografie wurde legalisiert. Dies war nicht immer Konfliktfrei, sondern wurden von politischen Auseinandersetzungen und gesellschaftlichen Wertdebatten überschattet, die Gegner der Legalisierung sahen Pornografie als eine Bedrohung von wertkonservativen und religiösen Grundsätzen, und wurde als Sünde und als unmoralisch wahrgenommen, Pornografie stelle einen Missbrauch der Meinungsfreiheit dar, und unterminiere, die Moralischen Fundamente und damit die Stabilität der Gesellschaft. Ein Verbot von Pornografie diene daher als ein Kollektiver Schutz, und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral, dem Jugendschutz und der Vermeidung negativer Folgen des Pornografiekonsums. Dagegen Argumentierten Befürworter, mit Grundrechten, die, die individueller Freiheitsrechte, insbesondere des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im sexuellen Bereich, der individuellen Entscheidungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit verletzen. Es würde den einzelnen bevormunden, und in ihre Freiheitsrechte unterdrücken., man würde damit die Wertvorstellungen des einzelnen auf die Gesellschaft Aufzwingen. Aufgrund dessen wurde versucht, das Problem zu Entmoralisieren und als Grundsatzentscheidung über politische Grundfreiheiten zu definieren. Je nachdem zu welcher Perspektive man steht, wurde Pornografie als Grundrecht, oder als Gefahr gesehen, der Staat hat dabei die Aufgabe, diese konträren Wertvorstellungen miteinander in Einklang zu bringen, für ein Gleichgewicht zwischen individueller Handlungsfreiheit und sexueller Autonomie sowie dem Schutz kollektiver Werte herzustellen.[18]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor 1930, ersten Entwicklungen und Sitten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Öffentliche Darstellungen von Nacktheit galten in den 1930er Jahren in Österreich als Unzüchtig.[19]

Pornografie ist noch ein Recht junger Begriff, erste Aufzeichnungen davon lassen sich im 17. Jahrhundert finden bei dem gegen Unzüchtige Schriften und Gegenstände Vorgegangen worden ist. Begründet wurde das mit dem Schutze von Gott gegen die Aufreizung und Verführung der Jugend. Man hatte dabei Angst, dass Man Gottes Zorn auf sich ziehen würde.

Mit der Zeit änderte sich diese Sicht aus Gott wurde das Sittlichkeitsempfinden, woraus sich die zwei Einheiten Ergaben, Sittlichkeitsempfinden der Bevölkerung und den Schutz der Jugend die es per Gesetz per Strafandrohung zu schützen gab. Ab dem 20. Jahrhundert kamen Spezialgesetze dazu, das Pressegesetz aus 1922 bestimmte, dass „die durch Ausnützung der jugendlichen Triebe das sittliche Wohl der Jugend gefährden, von jeder Verbreitung an Personen unter achtzehn Jahren“ ausgeschlossen werden soll und ihr „Vertrieb durch Straßenverkauf und Zeitungsverschleißer überhaupt“ untersagt wird. In einer Internationalen Völkerrechtlichen Bestimmung wurde dies nochmal Verankert, die bis heute gilt, dass Unzüchtige Medien bekämpft werden müssen. In dem Jahr 1929 wurde es Vorboten „anstößige“ Medien unter 16Jährigen wie im PornG zugänglich zu machen. Darstellungen von Unbekleideten Menschen durften nicht angeschlagen, ausgehängt, aufgelegt, vertrieben, beworben usw. werden, dies galt auch für Verdeckte Bilder mit zb. Schwarzen Balken in Öffentlichen Räumen. Mit der einzelnen Ausnahme von Kindern, da dies als etwas ganz normalen gesehen wurde. Die Vermittlung von Mechanisch wirkenden Verhütungsmitteln war in dieser Zeit als Unzüchtig gesehen, Verhütungsmittel durften zwar Angeworben und Angeschlagen werden, aber nur in nicht aufdringlicher weise an Personen die ein berufliches Interesse bei hatten, und nur in von der Polizei Geschützen Orten wie Apotheken, Drogerien oder Gummiwarenhändler.

Ab 1950-60, die Entstehung des Pornografiegesetzes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 31. März 1950 entstand das Pornografie Gesetz zur Bekämpfung von Unzüchtigen Veröffentlichungen und dem einhergehenden Schutz der Jugend gegen Sittliche Gefährdung. Das Gesetzt wurde aufgrund des Abstandnehmens vom Zweiten Weltkrieges geschaffen, mit dem Ziel die Jugend vor Medien zu schützen die Überwiegend auf das Sexuelle Interesse abzielen. Die SPÖ sah es in dieser Zeit sinnvoll das es eine Vernünftige Sexuelle Aufklärung gibt, damit die Jugend nicht von solch einem Dunklen und Schmutzigen gebrauche machen muss. Der Schwerpunkt lag dabei nicht mehr auf Darstellungen von Nacktheit und Verhütungsmittel, sondern auf dem Sexuellen. Das Pornografie Gesetz (PornG), verschärfte nochmal die Jugendschutzbestimmungen aus dem Jahr 1929, dabei war nur die Vorführung eines „anstößigen“ vor einem Unter 16 Jährigen Verboten, mit dem PornG wurde dann aber auch das Zugänglich machen von sonstigen Darbietungen und Veranstaltungen verboten, aus dem Begriff Anstößigkeit mit dem Bezug auf die Überreizung bzw. Irreleitung des Geschlechtsgefühls, wurde die Gefährdung der sittlichen oder seelischen Gesundheit durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebs. Womit mit dem PornG jede noch so kleine Reizung der Geschlechtlichen Triebe verboten hat. SPÖ-Abgeordnete Strasser ging von einem Schutz gegen das Alter aus, da angenommen wurde, dass hauptsächlich ältere Menschen Pornografie nutzen, was mit der Zeit widerlegt wurde.[9] Eine Aufreizende Darstellung eines Nachten Körpers definierte die Schwelle zur Unzucht. Die gesellschaftliche Werteänderung in den 1960er Jahren hatte auch seine Auswirkungen auf das Gesetz, Sexspielzeug mit zb. Luststeigenden Noppen wurde ursprünglich als Unzüchtig gesehen, jedoch entschied der OGH das sowas als Perversion aber nicht als Unzüchtig gesehen wird, solche Gegenstände wurden als „Ehehygieneartikel“ bezeichnet.

Von 1970-80, Weitere Entwicklungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein in den 1970er Jahren Veröffentlichter Aufklärungsfilm galt als unzüchtig da angeführt wurde, dass das Schlucken von Sperma nicht gesundheitsschädlich ist. Die erste große Änderung war, dass LGBT Beziehungen nicht mehr als Unzüchtig galten, und sich die Unzucht auf Tiere bezog. Die Definition der Pornografie änderte sich dabei zu Sexuell exzessiv-aufdringlichen Darstellung von abstoßenden Darstellungen von Realen Sexakten. Der OGH definierte dabei 1968 Pornografie neu (siehe Terminologie), Darstellungen die diese Eigenschaften nicht erfüllen galten als Erotisch, Unzüchtig war eine Darstellung aber erst, wenn sie im Kontext die Jugendliche Gefährden kann. Die Darstellung von Homosexualität waren umstritten galt damals noch als Unzüchtig, die Bewerbung von Homosexuellen Handlungen war unter Strafe Verboten. Gleichgeschlechtliche Vorgänge galten als Unzüchtig, wenn sie Obszön betonend, und eine Sexuell Stimulierende Wirkung Zeigten. Im Jahr 1989 wurde Homosexuellen Pornografie in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg legalisiert. 1997 Wurde das Verbot von Bewerbung von Homosexualität annulliert. Darstellungen von Ruhenden Weiblichen Schamlippen sind dabei nach dem Entscheid des Landgerichtes Wien nicht als Pornografisch zu sehen. Auch wurde der Jugendschutz großzügig behandelt, so das es erlaubt wurde Pornografische Filme nach OGH von 0:00 - 4:00 im Fernsehen zu zeigen. Die Definition bezog sich bei Anstößigkeit auf einem "Normalen" Durchschnittsmenschen, jedoch konnte sich das nicht auf einen "Normalen" Jugendlichen beziehen, da ein Jugendlicher sich von "Erlebnishunger auszeichnet und hohe Labilität der Seelenlage, Erlebnishunger und Durchbruch des Geschlechtstriebes hat“, weshalb bei Sexuell Stark reizenden Posen eine Strenger Maßstab anzulegen ist, da es wichtig ist Jugendliche für ihre wahren Lebensaufgaben reif zu machen. Im Jahr 1961 Entschied der OGH, dass die „Abbildung einer stark dekolletierten Frau“ dann nicht jugendgefährdend sei, wenn die davon „ausgehende geschlechtliche Reizung Jugendlicher nicht jenes Maß an geschlechtlicher Reizung, dem Jugendliche im täglichen Leben ausgesetzt sind“ übersteigt. Es änderte sich die Auffassung von einer Erotischen Assoziation bzw. die Sexuelle Neugier, zu einer Assoziation einer Reizwirkung bzw. Reizbeeinflussung. Eine Kabelgesellschaft kann nach der Auffassung des Landesgerichtes Leoben nicht für das ausstrahlen verantwortlich machen, da die Sendung nicht von ihm Zugänglich gemacht wird, sondern von der Person die den Fernseher besitzt, was sich auch auf das Internet und dem nutzen von Computern bezogen werden kann.

Bis 1990 zu 2020 Ausblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bestregungen zur Reform von Gesetzen im Bezug auf Pornografie und Jugendliche, wurde von der EU ein Gesetz im Jahr 2001 verabschiedet, dass es unter Strafe stellen würde, dass ein Jugendlicher der eine Freundin in knapper aufreizender Bekleidung Abfotografieren würde, oder auch die Private Sexuelle Kommunikation über das Internet (Cybersex) unter Straffe stellen würde, davon wären auch Comichafte Darstellungen betroffen.[19]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 1950-60, Sexuallmoral und Sexuelle Erregung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die deutsche Nachkriegsgesellschaft war geprägt durch christlich-konservative Wertvorstellungen und eine rigide Sexualmoral. Sexualität wurde auf Bestreben der Kirchen und konservativer Regierungen aus dem öffentlichen Raum verbannt und auf die Privatsphäre beschränkt, dies zeigte sich in der Regulierung des § 184 Strafgesetzbuch (StGB), bei dem das Herstellen oder Anbieten unzüchtiger Materialien sanktioniert war. Nur der besitz war Straffrei. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) von 1953 untersagte die Weitergabe unzüchtiger Materialien an Jugendliche, deren öffentliches Anbieten und Bewerben. Während, das StGB die Bürger Schützte, schützte das GjS die Jugendliche, die angesichts der zunehmenden Verbreitung erotischer Materialien als besonders schutzbedürftig galten, was unzüchtig war, war vage, es wurde verstanden, dass jenes Medium, das allgemein gegen die anerkannte Sittlichkeitsgrundsätze verstieß und das Schamgefühl normaler Bürger verletzte, als unzüchtig galt. Nach der Verabschiedung des GjS verschwanden weitere Regulierungen. die Bevölkerung, sah die Regulierung unzüchtiger Schriften nicht als zentrales Problem wahr.[18] In der Anfangszeit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, war die Einstufung von unsittlichen Medien noch Unscharf, der nicht immer einen Bezug zu Sexuellen Themen hatte. Der Roman "Kokain" von Pitigrilli, wurde wegen seiner sexualitätsbezogenen Darstellungen indiziert. Als unsittlich galten Medien nicht zuletzt, die geeignet erschienen, die auf der Ehe aufgebaute Sexual Ethik zu zersetzen. Die FDP sowie CDU/CSU lehnten die Legalisierung von Pornografie ab, mit der Begründung, da sie traditionelle Wertvorstellungen von Familie, Ehe und Geschlechterrollen zerstöre und die christliche Wertebasis der Gesellschaft unterminiere. Außerdem fürchteten sie, dass eine Legalisierung die Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen unmöglich mache und die mentale Entwicklung Jugendlicher gefährde, auf der andern Seite wurde Argumentiert, das aufgrund von fehlenden Wissenschaftlichen Beweisen für sozialschädlichen Folgen, die Freiheitsrechte des einzelnen nicht einzuschränken sei. Dies dürfte nur für den Jugend- und Konfrontationsschutzes eingeschränkt werden, und rechtfertigen kein Totalverbot. Was den Strafverfolgungsbehörden, es einfacher machen würde, sich auf den Jugendschutz zu Konzentrieren. Insgesamt wurde Erwachsenenpornografie aber nicht Gewalt und Tierpornografie legalisiert. Die Pornografiepolitik hat ihre moralische Komponente weitgehend eingebüßt und sich zu einem reinen Jugend- und Medienschutzthema gewandelt.[18] Aufklärungsbücher, waren im Verdacht einer jugendgefährdenden Unsittlichkeit, was kein Problem war, solange diese einen Strengen sachlichen Rahmen hatten, damit sie nichts enthält, was eine aufreizende oder verwirrende Wirkung haben könnte, damit sie mit der geltenden Sexualethik in Einklang steht, und nicht der Sexualethischen Erziehung von Jugendlichen wieder läuft. Medien wurde eine sittliche Gefährdung zugesprochen, wenn die Texte – nach damaligen Vorstellungen – »anormale Geschlechtsbetätigungen« als »erotische Besonderheiten« verharmlosen, der voreheliche Geschlechtsverkehr »geradezu empfohlen« und Ehebruch als »natürliche Angelegenheit hingestellt« wird. In dieser Zeit galt jede bildliche Darstellung von Sexualität zwischen Menschen als sittlich gefährdend. In den 1960er Jahren wurde eine Abblidung von nackten oder nur spärlich bekleideten Menschen regelmäßig eine Unsittlichkeit unterstellt. Beispielhaft steht hierfür das bereits 1954 erste indizierte Magazin, das »Schweizer Magazin«, bei dem ein Gremium entschied, dass die die »sittliche Entwicklung durch Reizung der Lüsternheit schädlich zu beeinflussen«, da sie »ganz offensichtlich auf die sexuelle Reizwirkung abgestellt, und zwar durch Überbetonung der weiblichen Formen und dadurch, dass die offenbar auf dem nackten Leib (ohne Unterwäsche) getragene Bluse bis zur Hüfte aufgeknöpft ist und durch die überdimensionierten oberen Formen bis zur Hüfte auseinander gezogen wird«. Solche Magazine hatten nach der Auffassung der Gremien, eine Eignung Jugendlicher in erziehungswidriger Weise aufzureizen, ihr Schamgefühl abzustumpfen und sie dadurch erheblich sittlich zu gefährden. Eine in der Bravo erschiene Schauspielerin galt nicht als Problematisch, da Jugendliche sich, durch ihr tägliches Leben durch die gegenwärtigen Teenager- und Bademoden sie sich, ohne Gefährdung gewöhnt daran gewöhnt haben. Wäschereklame-Prospekte wurden noch Regelmäßig Indiziert, was sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln änderte, und ab dort nicht mehr als geeignet galten Jugendliche sittlich zu gefährden, "denn bei den bildlichen Darstellungen handelt es sich erkennbar um Wäschereklame, bei der nicht der mehr oder weniger bekleidete weibliche Körper unter besonderer Hervorhebung der Geschlechtsmerkmale im Vordergrund steht, sondern das Wäschestück selbst."

Von 1970-80, Überstiegen Anreißerische-Schilderungen und Herabwürdigungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den 1960er Jahren wurde Ehebruch und Homosexualität von Strafe befreit, und die Bestimmungen des §184 StGB, bei dem im Jahr 1973 der Begriff "unzüchtig" durch "pornografisch" ersetzt wurde und die Verbreitung einfacher Pornografie war unter Erwachsenen nicht mehr verboten, es änderte sich die Arbeit der Bundesprüfstelle deutlich. Auch sah, der BGH in Deutschland die Nutzung von Spezialkondomen erst in dem Jahr 1972 nicht mehr als Unzüchtig.[19] Mit dem Funny-Hill-Urteil hatten die Gremien eine Blaupause für das was als Pornografisch galt, sondern auch für den Aspekt der Unsittlichkeit. Die Spruchpraxis des BVerwG, die sich auf eine gröbliche Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls, bezog wurde auch für Medien unterhalb der Pornografie genutzt, mit der Erklärung, dass sexuelle Vorgänge und Handlungsweisen selbst zweckhaft, übersteigert und anreißerisch geschildert werden. Es besteht ein Anhalt, wenn ein Medium geschlechtliche Vorgänge aufdringlich, verzerrend und unrealistisch dargestellt wird, wenn Ausschweifungen oder Perversitäten verherrlicht werden oder wenn die Ausdrucksweise obszön ist. Aufgrund dessen wurden von den 1300 Objekten die Hälfte als pornografischer Darstellungen indiziert. Die zunehmenden freizügigeren Darstellungen in Presse, Film, Fernsehen und Buchpublikationen trugen in den 1970er Jahren dann auch zu einer grundsätzlichen Enttabuisierung des Sexuellen bei. Auch änderte sich der Blick auf Jugendsexualität auf mögliche sittliche Gefährdungen der jungen Generation, Rome die zuvor indiziert waren, galten dann nicht mehr als gefährdet, da sich nach den Angaben der Gremien, die Toleranzgrenze von Jugendlichen verschoben hat, da es weitaus härtere Darstellungen in anderen Medien enthalten sind. Als unzüchtig galten, dann nicht mehr moderate Schilderungen sexueller Vorgänge an sich, sondern die Darstellungen unterhalb zur Schwelle der Pornografie, die bestimmte, etwa von Gewalt und Unterdrückung geprägte Formen von Sexualität als maximalen Lustgewinn propagierten. Infolgedessen wurden Medien vermehrt aufgrund ihrer Verknüpfung zu Sexualität und Gewalt als sittlich gefährdend eingestuft, man befürchtete negative Wirkungen auf die noch nicht gefestigten Jugendlichen Einstellungen befürchtet. Ein Filmpacket mit dem Namen "Frauen - gequält und geschändet" wurde indiziert mit der Begründung, "Es fördert bei Jugendlichen die Vorstellung, sadomasochistische Sexualbeziehungen seien ein Normalitätskonzept von soziosexuellem Ver-halten. Die bildliche Gestaltung (Darstellung fast unbekleideter, gefesselter, angeketteter Frauen) und Textelemente ›zügellos grausam gequält von Sadisten‹ interpretieren und verstärken sich dabei gegenseitig dahingehend, dass es sich bei derartigen Sexualbeziehungen um die endgültige, d.h., nicht mehr zu überbietende erotische Erfahrung handelt". Ein Augenmerk hinsichtlich einer jugendgefährdenden Unsittlichkeit von Medien lag aber auch Ende der 1980er Jahre noch auf sexualitätsbezogenen Darstellungen unterhalb der Schwelle zur Pornografie, mit der Frauen in bildlichen und textlichen Darstellungen allem voran von Erotik-, Pin-up-, und Männermagazinen zu (austauschbaren) Sexualobjekten herabgewürdigt werden. Die Bundesprüfstelle, sah eine sexualethische Desorientierung und sittliche Gefährdung, bei dem man sich auf Entscheidungen von Gerichten Anschloss, Demnach sind Abbildungen von unbekleideten oder teilbekleideten Frauen als unsittlich einzustufen, wenn zwecks Aufstachelung sexueller Reize Frauen darin zu Sexualobjekten degradiert werden und "nur als Lust- und Reizobjekt erscheinen, die jederzeit begierig und bereit wären, vom Betrachter genommen zu werden".

Bis 1990 zu 2020 Gewalt, Sexualobjekte, und Propagierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorallem herabwürdigende Darstellungen als bloßes Sexualobjekt, sind eine auf die Sittliche Entwicklung bezogene Spruchpraxis, die sich von den 1990er Jahren bis heute prägt. Früh wurden solche Darstellungen als unsittlich eingestuft, die erst später in das JuSchG und den JMStV aufgenommen worden, und als schwer jugendgefährdende bzw. absolut unzulässige Posendarstellungen normiert. Eine FKK-Jugend-Color Kunstdruckmappenreihe wurde als Problematisch gesehen, da sie Minderjährige als sexuelles Anschauungsobjekt degradieren. Diese Herabwürdigung ihrer Altersgenossen zu Schauobjekten und die damit einhergehende Verletzung der Menschenwürde, wodurch Jugendliche und Kinder es als sozialadäquat und "normal" sehen, und Kinder und Erwachsene zwanglos in einer Atmosphäre zusammenfinden können, in der – vermittelt durch die betonte Präsentation der Genitalregion – eine Konzentration auf geschlechtliche Zusammenhänge stattfindet. Die massenhafte Verbreitung von sexualitätsbezogener Darstellungen über das Internet, führten zu einer differenzieren Spruchpraxis. Ein Liebestext in der BRAVO wurde nur fast als Pornografisch gesehen, mit dem Kindern ein Bild der Sexualität präsentiert wird, dass der personalen Dimension der Sexualität nicht gerecht wird. Sexualität findet statt ohne menschliche Bezüge und ist reduziert auf die Beschreibung von ›Stellungen‹. Der Mensch wird dadurch reduziert auf ein auswechselbares Objekt geschlechtlicher Begierde. Medien sind als sittlich gefährdet zu sehen, wenn sie nach gesamtgesellschaftlichen Konsens imstande sind, die zielgerichtete sittliche Entwicklung von Menschen unter 18 Jahren zu beeinträchtigen. Dies ist dann anzunehmen, wenn zu befürchten ist, daß durch die Lektüre das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den im Grundgesetz und KJHG formulierten Normen der Erziehung wesentlich abweicht, eines der Erziehungsziele ist die Integration der Sexualität in die Gesamtpersönlichkeit des Menschen. Sexfilme wurden von der Liste gestrichen, mit der Annahme, dass dass sich die Protagonisten Jugendlichen nicht mehr als Identifikationsfiguren anbieten und Nachahmungseffekte nicht zu vermuten sind. Insbesondere die Verherrlichung von Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution, die Präsentation von Menschen als jederzeit verfügbare Lust und Sexualobjekte, Gewaltanwendungen oder sonst entwürdigende Darstellungen, wurden als qualifizierend für eine Indizierung angesehen.[20]

Einzelnachweise

  1. Neil Gleason, Eric Sprankle: The effects of pornography on sexual minority men’s body image: an experimental study. In: Psychology & Sexuality. Band 10, Nr. 4, 2. Oktober 2019, ISSN 1941-9899, S. 301–315, doi:10.1080/19419899.2019.1637924 (tandfonline.com [abgerufen am 8. Dezember 2022]).
  2. Kaylee Skoda, Cory L. Pedersen: Size Matters After All: Experimental Evidence that SEM Consumption Influences Genital and Body Esteem in Men. In: SAGE Open. Band 9, Nr. 2, April 2019, ISSN 2158-2440, S. 6, doi:10.1177/2158244019857341 (sagepub.com [abgerufen am 8. Dezember 2022]).
  3. Georgios Paslakis, Carlos Chiclana Actis, Gemma Mestre-Bach: Associations between pornography exposure, body image and sexual body image: A systematic review. In: Journal of Health Psychology. Band 27, Nr. 3, März 2022, ISSN 1359-1053, S. 10, 14, doi:10.1177/1359105320967085 (researchgate.net [PDF; abgerufen am 25. August 2022]).
  4. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen :332.
  5. Marianne Hainisch: Die Jugend und die Pornographie. 24. März 1924, abgerufen am 9. Mai 2023.
  6. a b c d Amy J. Peterson, Gillian K. Silver, Heather A. Bell, Stephanie A. Guinosso, Karin K. Coyle: Young People’s Views on Pornography and Their Sexual Development, Attitudes, and Behaviors: A Systematic Review and Synthesis of Qualitative Research. In: American Journal of Sexuality Education. Band 18, Nr. 2, 10. Juli 2022, ISSN 1554-6128, S. 1, 3, doi:10.1080/15546128.2022.2096163.
  7. Katerina Litsou, Paul Byron, Alan McKee, Roger Ingham: Learning from pornography: results of a mixed methods systematic review. In: Sex Education. Band 21, Nr. 2, 9. Juli 2020, ISSN 1468-1811, S. 236–252, doi:10.1080/14681811.2020.1786362.
  8. Paul J. Wright, Aleksandar Štulhofer: Adolescent pornography use and the dynamics of perceived pornography realism: Does seeing more make it more realistic? In: Computers in Human Behavior. Band 95, 1. Juni 2019, ISSN 0747-5632, S. 1, doi:10.1016/j.chb.2019.01.024 (sciencedirect.com [abgerufen am 31. Dezember 2022]).
  9. a b c d e f Goran Koletić: Longitudinal associations between the use of sexually explicit material and adolescents' attitudes and behaviors: A narrative review of studies. In: Journal of Adolescence. Band 57, Nr. 1, Juni 2017, ISSN 0140-1971, S. 4–5, doi:10.1016/j.adolescence.2017.04.006 (wiley.com [abgerufen am 9. Mai 2023]). Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „:12“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  10. a b Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen :34.
  11. Gary Raine, Claire Khouja, Rachel Scott, Kath Wright, Amanda J. Sowden: Pornography use and sexting amongst children and young people: a systematic overview of reviews. In: Systematic Reviews. Band 9, Nr. 1, 6. Dezember 2020, ISSN 2046-4053, S. 283, doi:10.1186/s13643-020-01541-0, PMID 33280603, PMC 7720575 (freier Volltext).
  12. Silja Matthiesen, Gunter Schmidt: Eine qualitative Studie zu sozialen und sexuellen Beziehungen von Jugendlichen. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 2013, S. 151, 155, 156, 158, 159, 161, abgerufen am 24. Juni 2023.
  13. a b H. Graupner: Unzucht und Anstößigkeit Rechtliche Rahmenbedingungen der Pornografie. Abgerufen am 27. Mai 2023.
  14. JMS Jugend Medien Schutz-Report. In: JMS Jugend Medien Schutz-Report. Band 45, Nr. 4, 13. Oktober 2022, ISSN 0170-5067, doi:10.5771/0170-5067-2022-4 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 27. Mai 2023]).
  15. Jochen Peter, Patti M. Valkenburg: The Influence of Sexually Explicit Internet Material on Sexual Risk Behavior: A Comparison of Adolescents and Adults. In: Journal of Health Communication. Band 16, Nr. 7, 1. August 2011, ISSN 1081-0730, S. 3, doi:10.1080/10810730.2011.551996, PMID 21476164.
  16. a b Nicola Döring: Jugendsexualität im Internetzeitalter. S. 5, abgerufen am 16. Juli 2023.
  17. Stephan Buchloh: Wider die Schmutzflut: Jugendschutzdebatten und -maßnahmen in der frühen Bundesrepublik Deutschland. In: Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte. Band 2, 2000, ISSN 1438-4485, S. 157–187, JSTOR:20851989.
  18. a b c Christian Person: Der Staat lässt die (rechtlichen) Hüllen fallen. In: Moralpolitik in Deutschland: Staatliche Regulierung gesellschaftlicher Wertekonflikte im historischen und internationalen Vergleich. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-05128-0, S. 1–2, 8, 15, doi:10.1007/978-3-658-05128-0_9.
  19. a b c Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen :10.
  20. Daniel Hajok: Unterhalb der Schwelle zur Pornografie Indizierung von unsittlichen Medien im Wandel der Zeit. In: Nomos. 4. August 2019, abgerufen am 8. Januar 2023.