Benutzer Diskussion:Star TV Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H7 in Abschnitt Belegpflicht
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Dein Benutzername[Quelltext bearbeiten]

Hallo „Star TV Schweiz“,

dein Benutzername impliziert, dass du im Auftrag oder im eigenen Namen einer Organisation oder einer prominenten bzw. enzyklopädisch relevanten Person in der Wikipedia arbeitest. Benutzerkonten sollen nur dann einen offiziell klingenden Namen haben, wenn der Betreiber des Kontos auch zur Nutzung des Namens berechtigt ist (siehe dazu unsere Hinweise zur Wahl des Benutzernamens). Wenn dies der Fall ist, sende bitte dem Support-Team (info-de-v@wikimedia.org) unter Verwendung einer offiziellen Absenderadresse von „Star TV Schweiz“ eine kurze, formlose E-Mail mit einer Bestätigung, dass dieses Benutzerkonto wirklich von einem Vertreter deiner Organisation bzw. von der betreffenden Person betrieben wird. Ungeeignete E-Mail-Adressen sind solche, die bei Freemail-Anbietern angelegt wurden und etwa auf @gmx, @gmail oder @web enden. Weitere Informationen zu diesem Verfahren findest du auf der Seite Wikipedia:Benutzerverifizierung.

Solltest du jedoch nicht im Auftrag oder Namen der Organisation oder der Person schreiben, kannst du eine Änderung deines Benutzernamens beantragen (nur bei Konten mit Beiträgen sinnvoll) oder dieses Benutzerkonto stilllegen lassen.

Anderenfalls musst du mit der Sperrung deines Benutzerkontos rechnen. Dies geschieht ausschließlich zum Schutz des betroffenen Namens ohne Wertung deiner Person oder deines eigenen Handelns.

Freundliche Grüße --XenonX3 – () 16:23, 11. Dez. 2018 (CET)Beantworten

erledigtErledigt. XenonX3 – () 17:11, 11. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Belegpflicht[Quelltext bearbeiten]

Hallo Star TV Schweiz, ich habe in dem von dir betreuten Artikel einige Informationen entfernt, nachdem trotz Belege-Baustein ein Jahr lang niemand Belege für diese Informationen geliefert hat. Ich hätte die Infos gerne im Artikel belassen, aber ausschließlich auf die Homepage verlinken ist für viele Informationen einfach zu wenig. Für die Auflistung von Sendungen reicht die Homepage natürlich, das ist klar, aber z.B. für alle konkreten Behauptungen zu Besonderheiten, Zahlen etc. brauchen wir zuverlässige Belege, siehe hierzu WP:BLG#Was sind zuverlässige Informationsquellen? Im Zweifel gilt Abschnitt Grundsätze, gerahmter Kasten, Punkt 3: "Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden." Hiermit getan. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 10:22, 11. Apr. 2021 (CEST)Beantworten