Brigitte Bierlein

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Brigitte Bierlein im Talar der VfGH-Vizepräsidentin

Brigitte Bierlein (* 25. Juni 1949 in Wien) ist eine österreichische Juristin und Vizepräsidentin am Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich.

Sie legte 1967 die Matura am Bundesgymnasium Wien III ab, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und wurde 1971 promoviert. Nach dem richterlichen Vorbereitungsdienst und der Richteramtsprüfung 1975 war sie als Richterin am Bezirksgericht Innere Stadt Wien und am Strafbezirksgericht Wien tätig. 1977 wurde sie Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wien und 1986 Oberstaatsanwältin. Ab 1987 war sie beim Bundesministerium für Justiz tätig und später Oberstaatsanwältin in der Oberstaatsanwaltschaft Wien. 1990 wurde sie Generalanwältin in der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof. Anfang 2003 wurde sie Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und zugleich dessen Vizepräsidentin.[1][2][veraltet]

Brigitte Bierlein wurde 1995 Mitglied des Vorstands der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, von 2001 bis 2003 war sie deren Präsidentin. Von 2001 bis 2003 war sie außerdem Vorstandsmitglied der International Association of Prosecutors (IAP).

Auszeichnungen

Weblinks

Commons: Brigitte Bierlein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Kurt Heller: Der Verfassungsgerichtshof. Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Österreich: Wien 2010, S. 492ff, 626
  2. Philipp Aichinger: Höchstrichterin: Nein zu Frauenquoten. In: Die Presse. 27. Dezember 2009.
  3. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)