Diskussion:Brigitte Bierlein

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 41.66.123.126 in Abschnitt Führerscheinentzug
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designiert Designation[Quelltext bearbeiten]

Bitte verlinken --2001:16B8:2259:6100:995D:9997:9E51:654F 20:13, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

done. Danke für den Hinweis. --Elisabeth 20:25, 30. Mai 2019 (CEST)Beantworten

man hat ihr inzwischen den lapppen abgenommen wegen alkohol am steuer. könnte man evetuell einbauen.# https://de.euronews.com/2020/06/18/fuhrerschein-weg-brigitte-bierlein-70-entschuldigt-sich (nicht signierter Beitrag von 134.3.48.10 (Diskussion) 20:24, 25. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Kein Bilderbuch[Quelltext bearbeiten]

Bitte um Reduktion auf zwei Bilder, WP ist kein Bilderbuch. Bis dahin bitte ich um administrativen Revert der Änderung von @Regiomontanus:. Er sollte die Regeln bezüglich letzte stabile Version und WP ist kein Bilderbuch kennen. --Die Kanisfluh (Kontakt) 00:42, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ein Foto reicht auch. Gruß --Parvolus 04:08, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Bei so einem ausführlichen Artikel können gerne 2 Fotos rein. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen was du gegen das von dir gelöschte Foto hast. Der Revert-Kommentar (sinngemäß: wenigstens ein Foto in zivil) ist aus meiner Sicht angemessen. Wenn wirklich ein Bild raus soll, dann wäre ich für dieses:

Begründung: a) das ist das zweite Bild in Robe, ein weiteres ist vorhanden b) Die Dame blickt nach unten c) in der Thumbs-Ansicht, also das was 95 % der Leser sehen, sind nicht wirklich Gesichtszüge zu erkennen. Gruß vom Graf Foto 18:55, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Grüß euch, grüß Dich Die Kanisfluh und danke für Deine freundliche Nachricht. Momentan ist nicht klar, ob wir für das Bild, um das es geht, ein anderes entfernen, das Bild zusätzlich einfügen oder die Einfügung rückgängig machen, deshalb belasse ich das erst einmal bis zum Abschluss der Diskussion. Für mich spricht grundsätzlich nichts dagegen, das Bild zu ersetzen (eines mit Robe gegen das in zivil), aber auch nicht, das Bild als drittes Bild einzufügen, da ich finde, dass es durchaus noch auf die Artikelseite passt. Am passendsten wäre meiner Ansicht jedoch durchaus die Ersetzung, denn dann hat man zwei unterschiedliche Bilder, zwei Bilder in Amtsrobe sind nicht unbedingt notwendig. Wärst Du, Die Kanisfluh, damit einverstanden?--ElooKoN (Diskussion) 19:50, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Das dritte Bild zeigt Brigitte Bierlein bei ihrer bisherigen Tätigkeit, in diesem Fall bei der Verkündung des Urteils zur Wiederholung der Bundespräsidentenwahl in Österreich. Natürlich sieht sie dabei nicht in die Kamera und hat Akten in der Hand. Es gab zu dieser Zeit einen Wikipedian in Residence im Verfassungsgerichtshof. Dieser hat sich auch um ein aktuelles Foto von Brigitte Bierlein aus dem Jahr 2018 bemüht, zuvor hatten wir eines aus 2012. Ich finde, die Arbeit der Wikipedianerinnen und Wikipedianer sollte durchaus gewürdigt werden, wenn es einmal ein aktuelles Thema gibt, das auf Interesse stößt.
Ich arbeite oft im Bereich Lebewesen, wo es meist an die 10 Bilder pro Artikel gibt (vgl. Großaugenspinne). Auch ein Gemeindeartikel oder ein Artikel über ein denkmalgeschütztes Bauwerk erweckt kaum Interesse beim Leser, wenn es nicht mehrere Bilder im Artikel gibt. Oft haben wir diese nicht, aber es gibt Fotowettbewerbe wie Wiki Daheim und Wiki Loves Monuments, um unsere Umwelt besser darstellen zu können. Vielleicht habe ich bei meiner Arbeit in allen möglichen Bereichen der Wikipedia etwas übersehen, aber man beachte z. B. den vor zwei Tagen zum Exzellenten gekürten Artikel über Michail Tal, der neben dem Text vor allem von seinen Bildern lebt (11 Bilder), darunter Animationen von Schachpartien. Klar ist dieser Artikel länger als der vorliegende, und ich habe auch schon daran gedacht, dass 3 Bilder die Höchstzahl sind, die dieser Artikel verträgt, aber er wird bestimmt noch länger werden. MfG --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 21:13, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Dem würde ich so auch zustimmen.--ElooKoN (Diskussion) 22:11, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Trotzdem ist kaum ein Unterschied zu den Bildern und vorallem das Bild von der Bundespräsidentenwahlverschiebung ist nicht wirklich gut in der Auflösung. Das Bild in Robe reicht.--Die Kanisfluh (Kontakt) 23:46, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe nun ein zweites Foto wieder eingefügt, nachdem leider zwei von drei Fotos von einem Benutzer entfernt wurden, dem die Diskussion scheinbar entgangen ist. Ich denke, das Bild vor dem Verfassungsgerichtshof ist durchaus passend. --ElooKoN (Diskussion) 23:46, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Die Kanisfluh: Unsere Antworten haben sich gerade überschnitten, wir haben in derselben Minute geantwortet. Die momentanen Fotos auf der Artikelseite unterscheiden sich, so wie es jetzt ist, finde ich das passend. Alle drei Fotos sind bzw. waren von guter technischer Qualität.--ElooKoN (Diskussion) 23:50, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
erneut zum Bild: Bin auf das Bild aufmerksam geworden, da eine IP nun mehrmals versucht hat, es zu entfernen. Das Foto ist schon ok - aber mal Hand aufs Herz: Als "Porträt" wirkt es eher wie der Schnappschuss einer Uni-Konferenz als dass es dem Amt einer Bundeskanzlerin entspräche: Hinter einem Pult, unschöner Schattenwurf, nicht als Porträt zugeschnitten (sogar noch Halbglatze im Vordergrund) etc. Hätte da nicht jemand etwas Repräsentativeres zur Hand oder würde zumindest das Bild etwas zuschneiden? VG --Wisdom cough (Diskussion) 01:22, 25. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
@Wisdom cough: Dieses Bild habe ich eingefügt anstelle des Bildes der VfGH-Richterin Bierlein in der Amtsrobe des VfGH, letzteres ich als Intro-Bild der zwischenzeitlich Bundeskanzlerin Bierlein für höchst unpassend befinde (vgl. dazu das Thema Gewaltentrennung im Staat zwischen Regierung–Parlament–Gerichtsbarkeit).
In den Commons habe ich dann K@rls Fotoserie gefunden und das mir als bestes zu verwendend erscheinende Hochkantfoto in den Artikel gesetzt, dies vorerst eher als provisorisch ansehend. Siehe dazu meinen Edit 23. Jun. 2019, 03:35:22: Brigitte Bierlein ‎ 1. aktuelles Bild von Bierlein als Bundeskanzlerin mit Dank @Benutzer:Karl Gruber. Alternativ wäre auch Datei:Europaforum Wachau-2019 1188.JPG passend, wenn es jemand croppen möge/könnte. / ….
Da ich zwar selbst auch in der Lage wäre die Originaldatei Datei:Europaforum Wachau-2019 1188.JPG herunterzuladen, zurechtzuschneiden und (gleichwohl ob mit gleicher Auflösung oder mit veringerter Auflösung) über die Originaldatei regelwidrig drüber hochzuladen, habe ich dennoch meine Finger davon gelassen, da ich mit meinen nur peripheren diesbezüglichen Kenntnissen mit dem regelkonformen Vorgang nicht so firm war und bin. Anstelle dessen habe ich, siehe zuvor, in der ZQ um Hilfe gebeten. (Wer vertieft zu der Problematik um das Croppen des angesprochenen Bildes etwas wissen möchte, kann auf meiner BD im Abschnitt #Bitteschön nachlesen.)
--Elisabeth 02:42, 25. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
PS @Wisdom cough: Bitte, wenn es dir möglich ist, Verlinkungen zu Bildern Commons in der WP-Syntax zu setzen, in deinem Fall also zu Datei:Europaforum Wachau-2019 1188.JPG[[:Datei:Europaforum Wachau-2019 1188.JPG]]. Andernfalls bitte aus der URL den Teil Brigitte_Bierlein#/media/ entfernen – Danke. Du zwingst nämlich mit https://de.wikipedia.org/wiki/Brigitte_Bierlein#/media/Datei:Europaforum_Wachau-2019_1190.JPG allen, die den unveränderten Link anklicken, die Verwendung des Mediaviewers auf, auch all den Benutzer/innen, die (wie auch ich) den Mediaviewer in ihren Einstellungen ausgeschalten haben.
Ok, werde in Zukunft darauf achten - ich kannte das Problem der Anzeige bis dato nicht. Da wir beide es nicht machen können - würde jemand anderes das Bild zuschneiden oder hat ein geeigneteres zur Hand? VG --Wisdom cough (Diskussion) 14:45, 25. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Darf ich euch auf das CropTool auf Commons hinweisen, mit dem ihr ganz einfach Bilder zuschneiden könnt, ohne, dass ihr sie dafür auf den PC herunterladen oder ein Bildbearbeitungsprogramm benutzen müsst? Einfach mit dem Commons-Benutzeraccount verbinden lassen und im letzten Schritt dort auswählen, dass das Bild als Kopie gespeichert werden soll. Kategorien und Bildbeschreibung werden vom Tool automatisch übernommen, sehr praktisch das Ganze! Beste Grüße, Plani (Diskussion) 15:27, 25. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo Plani, vielen Dank für den Hinweis - war bis jetzt noch nicht dazu gekommen, mir das Tool anzusehen, werde es aber in Zukunft im Hinterkopf haben.
Hat sich hier aber evtl. erledigt, denn: Was hält die Allgemeinheit von dieser Änderung durch eine IP? Da es nicht mein Artikel ist, werde ich nicht sichten. VG --Wisdom cough (Diskussion) 23:01, 26. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Auch von mir wird mein Dank Plani immer nachschleichen … ;-) – Im Ernst, ja das muss ich mir dann auch mal zu Gemüte führen, danke.
@Wisdom cough: Was die Änderung der IP betrifft, die nicht die einzige um des Themas Bilder war (siehe die 3 Beiträge der IP kurz hintereinander), so war das weder in den anderen beiden Artikeln eine Verbesserung, wie mMn auch hier nicht. Man kann alles Verschlimmbessern. Das Horizontalbild mit dem teilverdeckten Gesicht von Bierlein, teilverdeckt durch den Hinterkopf des altgedienten ÖVPlers, dessen Name mir gerade nicht einfallen möchte, links im Bild (also rechts von Bierlein) mit einem Blondschopf, ist nicht wirklich besser als das (noch nicht gecroppte) Hochkantbild. Dann wieder riesengroß das Foto von Bierlein als VfGH-Richterin (sehr viel größer als das andere Bild) reinzuklatschen ist auch einigermaßen sinnbefreit. Ob das Gruppenfoto der ganzen Bierlein-BReg beim UHBP im Personenartikel von Bierlein wichtig genug ist, um drinnen zu bleiben, ist jedoch in der Tat fraglich. Besser wäre es wohl (ist es vielleicht eh, ohne dass ich das jetzt extra nachschauen gehe) im Artikel der BReg Bierlein aufgehoben. Das war es mir aber jetzt nicht wert, bei dem Revert der IP-Editierung, das händisch wieder rauszunehmen. -- Gruß --Elisabeth 07:09, 27. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich finde das von Plani eingefügte Foto in jeder Hinsicht besser - Zuschnitt, Mimik etc. sind wesentlich ausgeglichener und alles insgesamt nicht so unruhig. Vielen Dank @Plani! VG --Wisdom cough (Diskussion) 00:19, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Familie?[Quelltext bearbeiten]

Hat Brigitte Bierlein Kinder/Enkel? --93.197.98.77 19:37, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Nein, hat sie nicht. --Die Kanisfluh (Kontakt) 20:18, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Stand letzte Woche hier noch drin, bei der Berliner Kanzlerin wird es erwähnt? --Nereki1837 (Diskussion) 18:12, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

70-Jahres-Grenze[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel fehlt noch, dass sie mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren automatisch aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden wäre. Am 25. Juni wird sie 70. Mir ist aber nicht klar, ob sie dann sofort in Rente/Pension gegangen wäre, oder es noch eine "Restlaufzeit" gibt. Deshalb hier die Bitte an die Kenner Österreichs, das zu ergänzen. --Jeansverkäufer (Diskussion) 08:17, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

@Jeansverkäufer: Die gesetzliche Altersgrenze für VfGH-Mitglieder von 70 Jahren ist in Art. 147 Abs. 6 B-VG festgelegt. VfGH-Mitglieder haben demnach spätestens am 31. Dezember jenes Jahres, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand zu treten. Bei Frau Dr. Bierlein wäre dies am 31. Dezember 2019 der Fall gewesen. Dieses Datum ist mit ihrem Rücktritt vom Amt der VfGH-Präsidentin aber ohnehin hinfällig geworden, weshalb ich es auch nicht mehr im Artikel erwähnen würde. Rückkehrrecht zum VfGH hätte sie sowieso keines, weshalb das nunmehr nicht mehr relevant scheint. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 10:58, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Danke, für die Antwort. Das es hinfällig ist klar. In den deutschen Medien wurde aktuell die Grenze mehrmals genannt, ohne zu erwähnen, dass es um den 31. Dezember geht. Deshalb die Nachfrage/Verwirrung. Beim Googlen findet man übrigens auch österreichische Berichte aus dem Jahr 2018, also als sie Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs wurde, in denen diese Grenze erwähnt wurde. In mindestens einem Bericht schimmert sogar durch, dass sie deshalb befördert wurde (Motto: wenn sie es nicht kann, ist sie eh bald wieder weg). Also das Medienecho zur 70-Jahres-Grenze ist und war da. Ob das reicht, um es in den Artikel einzubauen, sollen die Bierlein-Experten hier entscheiden. --Jeansverkäufer (Diskussion) 11:49, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

als/zu[Quelltext bearbeiten]

Mme Bierlein wurde mMn nicht "als", sondern vielmehr "zur" Bundeskanzlerin designiert. --2003:DA:A741:9D00:9DB9:8C2E:306C:F448 14:46, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Überarbeiten bitte[Quelltext bearbeiten]

Ich halte hier kurz fest:

Bundeskanzlerin kann sowieso nur eine Frau sein.

Bierlein wurde am 3. 6. 19 angelobt, und nach ihr, die von ihr ausgesuchten Regierungsmitglieder.

Zuerst war der Mißtrauensantrag durch NR gegen die Kurzregierung.

Dann Abberufung der Kurzregierung durch Alexander Van der Bellen.

Dann Designierung von Fr. Bierlein am 30. Mai 19 zur Bundeskanzlerin, mit Ermächtigung zur Bildung (!) von einer Regierung. Allerdings ist sie jetzt definitiv als Bundeskanzlerin angelobt, also ist das eher nicht mehr wichtig.

Neuwahlen werden kommen, sind aber noch nicht festgesetzt, noch nicht mal beantragt. Gibt noch keinen konkreten Termin.

Die Regierung Bierlein bleibt wohl bis zur nächsten Regierung im Amt.

Standard Liveticker 3. 6. 2019: "Nach dem Sprechen der Gelöbnisformel hat Brigitte Bierlein die ersten Urkunden unterschrieben - ihre eigene und die für die zu bestellenden Regierungsmitglieder." (Nebenbei: Maria Theresia wurde von Constantin von Wurzbach meist als „große Kaiserin“ bezeichnet, ihr Titel war eben definitiv auch römische Kaiserin). Zabia (Diskussion) 17:11, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht ganz, was du mit deinem Beitrag meinst. Was soll überarbeitet werden? Der Artikel bildet imo ihre derzeitige biografische Situation ab. Was sie in ihrer jetzigen Funktion unterschreibst und was nicht, wäre zu detailliert für ihre Biografie. Oder was meinst du? Gruß --Parvolus 17:46, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich hab klar geschrieben, was da nicht stimmt. z. B. wurde keine Neuwahl angesetzt, sondern eine Regierung des Amtes enthoben, u. s. f. Zabia (Diskussion) 06:27, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Daran war sie nicht beteiligt. Und auch wenn der Vorgang ungewöhnlich ist, entspricht er offenbar den rechtlichen Regeln. Man kann folglich nicht sagen, dass etwas „nicht stimmt“. Ich halte es deswegen für sinnvoll, deinen Überarbeiten-Baustein zu entfernen. Gruß --Parvolus 06:36, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Der Baustein war vor Dir schon weg. Ich hab auch nirgends behauptet, dass Bierlein an irgendwas beteiligt war, oder irgendwelche Regeln verletzt hätte. Ist sowieso unvorstellbar! Ich hab einzig die irrigen Aussagen im Wikipedia-Artikel kritisiert. Unterstell mir bitte nichts. Nachdem es immer noch keinen Neuwahlbeschluß bzw. Termin gibt, sollte es besser "vorgesehenen" als "festgesetzten" heißen. Zabia (Diskussion) 07:50, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ruhig, ruhig. Ruhig Blut, Zabia! :-)
Zum derzeitgen Zeitpunkt steht im Artikel: "… für Herbst 2019 angesetzten Neuwahl des Nationalrats, …": Das ist in dieser Form mMn hinreichend unbestimmt ohne einen bereits festgesetzten Wahltermin zu suggerieren. Siehst du das anders, Zabia?
Was sind, falls noch offen, deine weiteren konkreten Kritikpunkte? Wie wäre diesfalls dein Umformulierungs- / Formulierungsvorschlag?
In der Tat geht es auch mir so, dass ich, wie augenscheinlich die anderen auch, insbesondere deine Thread-Eröffnung nicht wirklich zu deuten weiß, was konkret das/die Problem/e ist. --Elisabeth 08:21, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich bin sehr ruhig. Ich finde es überflüssig, "erste Frau" zu lesen, wenn der Abschnitt Bundeskanzlerin heißt. Erste Bundeskanzlerin … okay. Vor Bierlein war nicht Kurz, sondern Vizekanzler Löger mit der Regierung betraut. Die Bierlein-Regierung ist also die zweite Regierung nach dem Ibiza-Video. Sie wurde nicht gemeinsam mit den anderen Mitgliedern angelobt, das ist ungenau. Sie wurde zuerst angelobt, und erst dann die von ihr vorgeschlagenen MinisterInnen. Bierlein hat bei den Regierungsmitgliedern auch gegengezeichnet, also mit Van der Bellen unterschrieben (Sie hat diese Mitglieder ausgesucht!). Ende Mai 2019 sollte man präzisieren, es war der 30. Mai 2019. Das Datum steht im verlinkten Standard-Artikel oben in meinem ersten Diskussionsbeitrag. Die "festgesetzten" bzw. "angesetzten" Neuwahlen im Herbst wurden ja inzwischen richtiggestellt. Und die hatten mich am meisten gestört. Ungenauigkeiten beschädigen den Ruf der gesamten Wikipedia. Es gibt viele, die sich in Wikipedia informieren, die Wikipedia auch zitieren, und dann wird in Foren gespottet. Über WP und über Leser, die die WP zitieren. Wenn ich konkrete Formulierungen hätte, hätte ich den Artikel selber korrigiert. Ich werde das "amtierende" (bei Bundeskanzlerin) selber entfernen, auch bei Angela Merkel finde ich nur "Bundeskanzlerin" und nicht "amtierend". Zabia (Diskussion) 05:37, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Na dafür, dass du sehr ruhig bist, bist du aber doch ganz schön laut und umtriebig … :-)
Aber nun ganz ernsthaft:
  • Die erste Frau, nur weil sie im Zusammenhang mit dem "Bundeskanzlerin" benannten Abschnitt steht, ist nicht überflüssig. Vielmehr ist die erste Frau mit dem Satz, in dem sie steht, in Zusammenhang stehend - und damit ist die Formulierung völlig korrekt und keineswegs überflüssig.
  • Die Kritik der Unmittelbarkeit nach Löger statt direkt nach Kurz habe ich nun behoben.
  • Die Unschärfe des Angelobungsvorganges wurde vor mir bereits von Plani behoben, bzw. von mir (unabhängig davon, weil nicht zuvor diesbezüglich in der VG nachgesehen) noch etwas mehr präzisiert.
  • Na soll sein, der 30. Mai 2019 steht nun auch drinnen.
  • Die Sache mit den Neuwahlen, wie du schreibst, wurde bereits früher von mir behoben.
  • Das amtierend habe ich wieder hinzugefügt. Was in anderen Artikeln steht ist bekanntermaßen nicht der Maßstab für Artikelarbeit. Faktum ist, dass Bierlein amtierend ist, während ihre Vorgänger Bundeskanzler außer Dienst (a.D.) sind. Vgl. hierzu https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_88386/Reden/2018_3_13_Rede_Besuch_Schroeder.shtml – einmal Bundeskanzler, Bundespräsident, Präsident/in des Nationalrats, etc. pp., immer dieses, nur halt dann Kanzler bzw. xy-Präsident außer Dienst (a.D).
  • "Wenn ich konkrete Formulierungen hätte, hätte ich den Artikel selber korrigiert." – Und deswegen musst du, hier nun aber wirklich auch ganz ernsthaft, mit einem derartig unfreundlichen Tonfall, fast schon im Befehlston, dass die anderen machen sollen, auftreten? Es wäre ja möglich gewesen, wenn du schon keine konkreten Formulierungen hast, einerseits freundlich deine Punkte hier vorzubringen oder aber, noch besser, Formulierungsvorschläge hier zur Diskussion zu stellen.
  • Last but not least: "Ungenauigkeiten beschädigen den Ruf der gesamten Wikipedia. Es gibt viele, die sich in Wikipedia informieren, die Wikipedia auch zitieren, und dann wird in Foren gespottet. Über WP und über Leser, die die WP zitieren." Das ist, bei allem Respekt, Unsinn. Nichts wird beschädigt, Wikipedia ist ein kollektives Projekt und lebt davon, dass sich die Artikel von allfälligen Ungenauigkeiten und Unschärfen zu gut ausformulierten, genauen und ohne Unschärfen Artikeln weiter entwickeln. Wer in irgendwelchen Foren spottet, interessiert hier erstens niemanden wirklich (das ist auch nicht unsere Aufgabe darüber nachzudenken, ob wer spottet, hier ist möglichst gute Artikelarbeit gefragt) und haben zweitens die Forenspotter das Prinzip der WP nicht verstanden.
Sich wundernd, --Elisabeth 17:22, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
@Elisabeth: […] Zabia (Diskussion) 11:55, 9. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Von Zabia beantwortendes, teils sehr persönliches Statement von vorstehend, 11:55, 9. Jun. 2019, auf meine darin angesprochene Diskussionsseite verlagert (vgl. WP:Disk, #11, und mit hoffentlich Zustimmung von Zabia entsprechend #13). Antwort auf Zabia daher dort auf meiner BD. --Elisabeth 02:15, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
@Nein @Elisabeth, ich bin nicht einverstanden, dass Du mein Statement, wo ich mich gegen Deine Unterstellungen verwahre, aber auch deutlich für deine Mitarbeit bedanke, einfach grundlos auf deine Disk verschiebst und mir noch dort einen Maulkorb umhängst, indem du schreibst, dass ich dort nicht antworten soll. Will ich eh nicht. Ich hab deine Ablehnung dort, und es war eine, und den Verweis auf diese Disku damals beachtet. So geht Wikipedia nämlich. Für mich war die Diskussion hier gegessen. Ich möchte also, dass Du meinen Diskbeitrag wieder hierher verlagerst. Wenn ich das auf deiner Disk hätte schreiben wollen, hätte ich es eh gemacht. Ich kann das selber. Zabia (Diskussion) 07:11, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Sagmal, Zabia, geht’s noch? Grundlos war hier garnix. Ich war freundlich genug, den Beitrag der nichts zur Verbesserung des Artikels beibringt, sondern sich nur auf mich bezieht und überdies sehr persönliche Informationen deinerseits enthält, nicht einfach hierdisks antwortlos zu entfernen gemäß WP:Disk#11 (fett übernommen: Sachfremde Texte, die nicht der Artikelverbesserung dienen, können entfernt werden. Ein Hinweis auf diese Konvention im Versionskommentar und/oder auf der Seite kann dabei hilfreich sein.), sondern die persönliche Diskussion auf meine BD zurückzuverlagern.
Unterstellungen meinerseits waren nicht, ich habe den Eindruck beschrieben, den du – nebstbei nicht nur bei mir – hinterlassen hast. Und jetzt festigt es sich ja: Ja, es war und ist nun wieder ein derartig unfreundliche[r] Tonfall, dargebracht fast schon im Befehlston.
Wenn aber wirklich etwas eine Unterstellung ist, dann dies, ich hätte dir einen Maulkorb umgehängt. Weder vor ein paar Tagen, als ich dir auf deinen Eintrag auf meiner BD geantwortet habe mit der erklärenden Bitte unter Verweis auf das Seitenintro, wonach Diskussionen dort geführt werden mögen, wo sie begonnen wurden und nicht da und dort und da und dort (siehe WP:Disk#4: Antworte dort, wo die Diskussion begonnen wurde: Damit Diskussionen für andere und auf Dauer nachvollziehbar bleiben, sollten Reaktionen auf Diskussionsbeiträge stets auf derselben Seite erfolgen, auf der bereits der auslösende Beitrag steht.), noch habe ich dir einen Maulkorb umgehängt heute Nacht in meiner Antwort auf meiner BD, 10. Juni 2019, 03:03:16 Uhr.
Sich nun nochvielmehr wundernd. Und womit du nun für mich einen Punkt erreicht hast, ab dem ich mich nicht mehr mit deinen Diskussionsbeiträgen auseinandersetzen werde, geschweige denn so intensiv wie gerade zuvor wieder wie hier, Difflink, --Elisabeth 07:49, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Parteizugehörigkeit?[Quelltext bearbeiten]

Falls Brigitte Bierlein parteilos ist, sollte man (auch) dies erwähnen. Es ist schließlich eher selten, daß eine Bundeskanzlerin (oder ein Bundeskanzler) keiner Partei angehört. --217.237.114.217 04:19, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Auf die Weise wie sie ins Amt zu kommen, ist ebenso selten wie die Besonderheit, dass sie die erste Frau in dem Amt in Österreich ist. Von einer Parteizugehörigkeit ist nichts bekannt. Deutschlandfunk: „Brigitte Bierlein werden gute Kontakte zur ÖVP von Sebastian Kurz und auch zur FPÖ nachgesagt. Parteimitglied ist sie aber nicht.“ Hans Bürger, ORF: „Sie gilt als konservativ. … Auf der anderen Seite gilt sie doch als sehr liberal.“ Daraus folgt: Sie gehört weder der FPÖ noch der ÖVP an, theoretisch könnte sie einer anderen Partei angehören. --Parvolus 06:30, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Auch wenn sie kein offizielles Parteimitglied ist (vielleicht ist das notwendig in Österreich um die Neutralität als Richterin zu wahren?) so erwähnt sie eindeutig Parteifreunde als Entscheider für die EU-Kommissionspräsidentschaft (für die Stimme Österreichs). Sie selber trägt anscheinend keine politische Verantwortung, obwohl sie dazu vom Bundespräsidenten berufen wurde. Den "Versprecher" konnte man am 02.07.2019 im Interview in Brüssel hören/sehen (Betreff des EU-Sondergipfels zur Personaldebatte). 02.07.2019

Politikerin?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin nicht sicher, aber Politikerin scheint Bierlein nicht zu sein. Sie ist ja als unbestrittene Expertin bzw. Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes (Beamtin) als Bundeskanzlerin angelobt worden. Und nicht von einer Partei als Politikerin nominiert worden. Ob sie parteilos ist, wissen wir nicht. Ist auch nebensächlich. Zabia (Diskussion) 05:43, 13. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Politiker. Übt sie ein politisches Amt aus? Ja. --2003:E7:BF20:C0C6:1589:39C2:31F5:1D0 07:26, 13. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ganz genau. Das Amt der Bundeskanzlerin ist per Definition ein politisches Amt, egal, ob die amtsführende Person einer politischen Partei zugehörig ist oder nicht. Selbiges gilt übrigens auch für den Bundespräsidenten, der natürlich auch ein Politiker ist, obwohl er nunmehr parteifrei agiert. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 09:35, 13. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Führerscheinentzug[Quelltext bearbeiten]

Es ist nun schon zum 2. Mal Bierleins Führerscheinentzug aufgrund einer alkoholisierten Autofahrt gelöscht worden. Man mag zur ersten Kanzlerin der Republik stehen, wie man will, aber betrunken Auto zu fahren gefährdet zuerst sich selbst, aber auch andere. Ihre Entschuldigung ist viel Wert, aber man kennt ja auch von Margot Kässmann diese Episode. Warum sollte es hier also gelöscht werden – Wikipedia ist ja keine Ahnengalerie, wo nur die schönen Seiten erinnert werden, sondern das, was war bzw. ist. --Chestersday (Diskussion) 20:21, 29. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Ich bin dafür den Satz zu entfernen. Für den Führerscheinentzug wird weder zeitüberdauernde Berichterstattung deutlich, noch eine anders geartete enzyklopädische oder biografische Relevanz. Dies sind an sich die einzigen ausschlaggebenden Kriterien ob ein Ereignis in einem Artikel erwähnt werden soll. Eine Bewertung ob etwas gut oder schlecht ist findet hierbei nicht statt. Allgemein gesagt besteht für die Erwähnung zwischen einer Geldspende an ein Waisenhaus oder einer alkoholisierten Autofahrt mit anschließendem Führerscheinentzug kein Unterschied. Ausschlaggebend sind alleine die zeitüberdauernde Berichterstattung oder eine anders geartete enzyklopädische bzw. biografische Relevanz (also eine relevante Konsequenz für das Leben der Lemmaperson). Anders als bei Bierlein ist bei Kässmann beides erfüllt. Zu Kässmann existiert eine jahrelange, breite Berichterstattung des Vorfalls, des Weiteren führte er zu ihrem Rücktritt (das wäre der weitere enzyklopädisch/biografisch relevante Punkt). Andere Beispiele Personen des öffentlichen Lebens bzgl. ähnlicher Fälle wären Lindsay Lohan oder Jan Ullrich (jeweils jahrelange, breite Berichterstattung). Für weitere Fälle ohne jahrelange, breite Berichterstattung bzw. enzyklopädisch/biografisch Relevanz siehe z.B. Sabrina Setlur oder Nick Nolte (Quelle; auch für weitere Fälle des Führerscheinentzugs mit oder ohne Alkohol: [1]). --Dandelo (Diskussion) 23:34, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Bitte allenfalls genauso auch bei Erich Königsberger, Johannes Bodner, Roland Frühstück etc. entfernen. Diese Artikel entsprechen genauso den von Benutzer:Dandelo genannten Kriterien (keine zeitüberdauernde Berichterstattung, keine direkt darauf zurückzuführenden schwerwiegenden Konsequenzen für die Lemmaperson). Beste Grüße, Plani (Diskussion) 12:27, 1. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Als ehemalige Oberstaatsanwältin, Verfassungsrichterin und ehemalige Bundeskanzlerin ist so ein Verhalten auf jeden Fall erwähnenswert und sollte nicht unter den Tisch gekehrt werden, alles andere wäre eine Geschichtsfälschung oder -verzerrung.
Wenn es immer nur um eine "Die zeitüberdauernde Berichterstattung" ginge müsste man doch praktisch jeden Eintrag zu Bierleins Lebenslauf weglassen. Sie wird höchstens noch als Randnotiz zur Expertenregierung erwähnt - soll man deswegen ihren gesamten Lebenslauf auch auf das zurecht stutzen? --41.66.123.126 11:37, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten