Brillantblau FCF

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Strukturformel
Strukturformel von Brillantblau FCF
Allgemeines
Name Brillantblau FCF
Andere Namen
  • Dihydrogen(ethyl)[ [4-[4-[ethyl- (3-sulfonatobenzyl)]amino]-2′-sulfonato- benzhydryliden]-cyclohexa-2,5-dien- 1-yliden]-(3-sulfonatobenzyl)ammonium-Dinatriumsalz
  • E 133
  • Patentblau AE
  • Amidoblau AE
  • Erioglaucin A
  • C.I. 42090
  • C.I. Acid Blue 9, Disodium salt
  • C.I. Food Blue 2
Summenformel C37H34N2Na2O9S3
Kurzbeschreibung

feinkristallines, dunkellilafarbenes Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 3844-45-9
PubChem 19700
Wikidata Q420093
Eigenschaften
Molare Masse 792,85 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[2]
keine GHS-Piktogramme

H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
Toxikologische Daten

4600 mg·kg−1 (LD50Mauss.c.)[3][4]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Brillantblau FCF (E 133) ist ein blauer Triphenylmethanfarbstoff und synthetischer Lebensmittelfarbstoff.

Eigenschaften

Brillantblau FCF ist ein rötlich-blaues Pulver, wasserlöslich und stabil. Mit sinkendem pH-Wert zersetzt sich der Farbstoff, wodurch das farbgebende π-Elektronensystem verkürzt wird. Dadurch schlägt die Farbe von Blau zuerst nach Grün und dann nach Gelb um. Sinkt der pH-Wert noch weiter entfärbt sich Brillantblau vollständig. Die neutrale Lösung hat ein Absorptionsmaximum bei λmax. = 630 nm.

Herstellung

Brillantblau FCF wird aus 2-Sulfobenzaldehyd und 3-{[Ethyl(phenyl)amino]methyl}benzolsulfonsäure hergestellt:

Synthese von Brillantblau FCF
Synthese von Brillantblau FCF

In Handel ist das Dinatriumsalz. Auch das Calcium-, Ammonium- [CAS: 2650-18-2] und Kaliumsalz [CAS: 71701-18-3] sowie der Aluminiumlack des Farbstoffes sind zugelassen.

Verwendung

Verwendung im Blue Curaçao

Brillantblau FCF wird zur Färbung von Getränken und Speisen verwendet sowie in flüssigen Tensidprodukten (Flüssigwaschmittel, Weichspüler) und in Mundwasser, Gel-Zahnpasta und Parfümen.[5]

Um Grün-, Violett- oder Brauntöne zu erreichen, wird Brillantblau FCF mit anderen Farbstoffen gemischt, z. B. mit Tartrazin (E 102), um Grüntöne zu erzeugen.

Gesundheit

Brillantblau FCF gilt als unbedenklich.[6] Als erlaubte Tagesdosis wurden 6 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Der größte Teil des Farbstoffs wird unverändert ausgeschieden.[7]

Tierversuche zeigten, dass sich Brillantblau FCF bei Einnahme in hohen Dosen in Nieren und Lymphgefäßen ablagert.

Rechtliche Situation

Brillantblau FCF ist nur für bestimmte Produkte zugelassen.[8] Dazu gehören unter anderem[7]:

  • essbare Überzüge für Käse und Wurst (qs)
  • Süßigkeiten (max. 300 mg/kg)
  • Kuchen, Kekse, Gebäck (max. 200 mg/kg)
  • Spirituosen, Obst- und Fruchtweine (max. 200 mg/kg)
  • Speiseeis, Desserts (max. 150 mg/kg)
  • Saucen, Würzmittel, Appetithappen (max. 500 mg/kg)[9]
  • alkoholische und nicht-alkoholische Getränke[9]

Einzelnachweise

  1. Vorlage:Acros
  2. a b Datenblatt Erioglaucine disodium salt bei Sigma-Aldrich (PDF).Vorlage:Sigma-Aldrich/Abruf nicht angegeben
  3. Eintrag in der ChemIDplus-Datenbank der United States National Library of Medicine (NLM) (Seite nicht mehr abrufbar).
  4. Zeitschrift für Krebsforschung. Vol. 64, S. 287, 1961.
  5. pharmorgana.com: Farbmittel für Kosmetika (PDF-Datei; 72 kB).
  6. E 133 – Brillantblau FCF
  7. a b zusatzstoffe-online.de: E133.
  8. ZZulV Einzelnorm: Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7); Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind.
  9. a b Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230)

Weblinks

Commons: Brillantblau FCF – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien