Brillantblau FCF
Strukturformel | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | ||||||||||
Name | Brillantblau FCF | |||||||||
Andere Namen |
| |||||||||
Summenformel | C37H34N2Na2O9S3 | |||||||||
Kurzbeschreibung |
feinkristallines, dunkellilafarbenes Pulver[1] | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
| ||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 792,85 g·mol−1 | |||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
| ||||||||||
Toxikologische Daten | ||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Brillantblau FCF (E 133) ist ein blauer Triphenylmethanfarbstoff und synthetischer Lebensmittelfarbstoff.
Eigenschaften
Brillantblau FCF ist ein rötlich-blaues Pulver, wasserlöslich und stabil. Mit sinkendem pH-Wert zersetzt sich der Farbstoff, wodurch das farbgebende π-Elektronensystem verkürzt wird. Dadurch schlägt die Farbe von Blau zuerst nach Grün und dann nach Gelb um. Sinkt der pH-Wert noch weiter entfärbt sich Brillantblau vollständig. Die neutrale Lösung hat ein Absorptionsmaximum bei λmax. = 630 nm.
Herstellung
Brillantblau FCF wird aus 2-Sulfobenzaldehyd und 3-{[Ethyl(phenyl)amino]methyl}benzolsulfonsäure hergestellt:
In Handel ist das Dinatriumsalz. Auch das Calcium-, Ammonium- [CAS: 2650-18-2] und Kaliumsalz [CAS: 71701-18-3] sowie der Aluminiumlack des Farbstoffes sind zugelassen.
Verwendung
Brillantblau FCF wird zur Färbung von Getränken und Speisen verwendet sowie in flüssigen Tensidprodukten (Flüssigwaschmittel, Weichspüler) und in Mundwasser, Gel-Zahnpasta und Parfümen.[5]
Um Grün-, Violett- oder Brauntöne zu erreichen, wird Brillantblau FCF mit anderen Farbstoffen gemischt, z. B. mit Tartrazin (E 102), um Grüntöne zu erzeugen.
Gesundheit
Brillantblau FCF gilt als unbedenklich.[6] Als erlaubte Tagesdosis wurden 6 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Der größte Teil des Farbstoffs wird unverändert ausgeschieden.[7]
Tierversuche zeigten, dass sich Brillantblau FCF bei Einnahme in hohen Dosen in Nieren und Lymphgefäßen ablagert.
Rechtliche Situation
Brillantblau FCF ist nur für bestimmte Produkte zugelassen.[8] Dazu gehören unter anderem[7]:
- essbare Überzüge für Käse und Wurst (qs)
- Süßigkeiten (max. 300 mg/kg)
- Kuchen, Kekse, Gebäck (max. 200 mg/kg)
- Spirituosen, Obst- und Fruchtweine (max. 200 mg/kg)
- Speiseeis, Desserts (max. 150 mg/kg)
- Saucen, Würzmittel, Appetithappen (max. 500 mg/kg)[9]
- alkoholische und nicht-alkoholische Getränke[9]
Einzelnachweise
- ↑ Vorlage:Acros
- ↑ a b Datenblatt Erioglaucine disodium salt bei Sigma-Aldrich (PDF).
- ↑ Eintrag in der ChemIDplus-Datenbank der United States National Library of Medicine (NLM) (Seite nicht mehr abrufbar ) .
- ↑ Zeitschrift für Krebsforschung. Vol. 64, S. 287, 1961.
- ↑ pharmorgana.com: Farbmittel für Kosmetika (PDF-Datei; 72 kB).
- ↑ E 133 – Brillantblau FCF
- ↑ a b zusatzstoffe-online.de: E133.
- ↑ ZZulV Einzelnorm: Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7); Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind.
- ↑ a b Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230)