Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung

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Die Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung [1] nennt alle geschützten Pflanzen und Tiere in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Liste der nach BArtSchV geschützten Tiere [2] [Bearbeiten]

Säugetiere [Bearbeiten]

Streng geschützte Säugetiere [Bearbeiten]

Besonders geschützte Säugetiere [Bearbeiten]

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

Vögel [Bearbeiten]

Aves Vögel

Streng geschützte Vögel [Bearbeiten]

Besonders geschützte Vögel [Bearbeiten]

5) Besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatSchG.

Kriechtiere (Reptilien) [Bearbeiten]

Reptilia Kriechtiere (Reptilien)

Streng geschützte Kriechtiere [Bearbeiten]

Besonders geschützte Kriechtiere [Bearbeiten]

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

Geschützte Lurche (Amphibien) [Bearbeiten]

Amphibia Lurche (Amphibien)

Besonders geschützte Lurche [Bearbeiten]

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

Geschützte Fische und Rundmäuler [Bearbeiten]

Pisces Fische und Cyclostomata Rundmäuler

Besonders geschützte Fische und Rundmäuler [Bearbeiten]

6) Nur Population des Mittelmeeres.

Geschützte Insekten [Bearbeiten]

Insecta Insekten

Schmetterlinge [Bearbeiten]

Lepidoptera Schmetterlinge (Falter/Schuppenflügler)

Streng geschützte Schmetterlinge [Bearbeiten]
Besonders geschützte Schmetterlinge [Bearbeiten]

9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Hautflügler [Bearbeiten]

Hymenoptera Hautflügler

Besonders geschützte Hautflügler [Bearbeiten]

Käfer [Bearbeiten]

Coleoptera Käfer

Streng geschützte Käfer [Bearbeiten]
Besonders geschützte Käfer [Bearbeiten]

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Libellen [Bearbeiten]

Odonata Libellen

Streng geschützte Libellen [Bearbeiten]
Besonders geschützte Libellen [Bearbeiten]

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Netzflügler [Bearbeiten]

Neuroptera Echte Netzflügler

Streng geschützte Netzflügler [Bearbeiten]
Besonders geschützte Echte Netzflügler [Bearbeiten]

9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Fangschrecken [Bearbeiten]

Mantodea Fangschrecken

Besonders geschützte Fangschrecken [Bearbeiten]

Springschrecken [Bearbeiten]

Ensifera Langfühlerschrecken und Caelifera Kurzfühlerschrecken

Streng geschützte Springschrecken [Bearbeiten]
Besonders geschützte Springschrecken [Bearbeiten]

Spinnentiere [Bearbeiten]

Arachnida Spinnentiere

Streng geschützte Spinnentiere [Bearbeiten]

Besonders geschützte Spinnentiere [Bearbeiten]

Krebse [Bearbeiten]

Crustacea Krebse

Streng geschützte Krebse [Bearbeiten]

Besonders geschützte Krebse [Bearbeiten]

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Weichtiere [Bearbeiten]

Mollusca Weichtiere (Mollusken)

Streng geschützte Weichtiere [Bearbeiten]

Besonders geschützte Weichtiere [Bearbeiten]

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Stachelhäuter [Bearbeiten]

Echinodermata Stachelhäuter

Streng geschützte Stachelhäuter [Bearbeiten]

Besonders geschützte Stachelhäute [Bearbeiten]

  • Asterina panceri 6)
  • Echinus esculentus 7) Essbarer Seeigel
  • Ophidiaster ophidianus 6)

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Nesseltiere [Bearbeiten]

Cnidaria Nesseltiere

Besonders geschützte Nesseltiere [Bearbeiten]

  • Gerardia savaglia 6)

6) Nur Population des Mittelmeeres.

Schwämme [Bearbeiten]

Porifera Schwämme

Besonders geschützte Schwämme [Bearbeiten]

  • Apiysina cavernicola 6)
  • Asbestopluma hypogea 6)
  • Axinella polypioides 6)
  • Petrobiona massiliana 6)

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.
5) Besonders geschützte Art auf Grund § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Bundesnaturschutzgesetzes.
6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.
spp. – Die Abkürzung spp. (=species) dient der Bezeichnung aller Arten eines höheren Taxons.

Liste der nach BArtSchV geschützten Pflanzen [Bearbeiten]

Farnartige Pflanzen und Blütenpflanzen [Bearbeiten]

Pteridophyta Farnartige Pflanzen und Spermatophyta Blütenpflanzen

A [Bearbeiten]

B [Bearbeiten]

C [Bearbeiten]

D [Bearbeiten]

E – G [Bearbeiten]

H [Bearbeiten]

I, J [Bearbeiten]

L [Bearbeiten]

M, N [Bearbeiten]

O [Bearbeiten]

P [Bearbeiten]

R [Bearbeiten]

S [Bearbeiten]

T – W [Bearbeiten]

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
8) Nur wild lebende Populationen.

Moose [Bearbeiten]

Bryophyta Moose

  • Hylocomium spp. 8) Hainmoose – alle heimischen Arten – besonders
  • Leucobryum spp. 8) Weißmoose – alle heimischen Arten – besonders
  • Sphagnum spp. 8) Torfmoose – alle heimischen Arten – besonders

8) Nur wild lebende Populationen.

Liste der nach BArtSchV geschützten Flechten und Pilze [Bearbeiten]

Flechten [Bearbeiten]

Lichenes Flechten

8) Nur wild lebende Populationen.

Pilze [Bearbeiten]

Fungi Pilze

7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.

Quelle [Bearbeiten]

  1. http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html
  2. wisia Online-Suche geschützte Arten des Bundesamtes für Naturschutz