Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung [1] nennt alle geschützten Pflanzen und Tiere in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Liste der nach BArtSchV geschützten Tiere [2]

[Bearbeiten] Säugetiere

[Bearbeiten] Streng geschützte Säugetiere

[Bearbeiten] Besonders geschützte Säugetiere

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

[Bearbeiten] Vögel

Aves Vögel

[Bearbeiten] Streng geschützte Vögel

[Bearbeiten] Besonders geschützte Vögel

5) Besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatSchG.

[Bearbeiten] Kriechtiere (Reptilien)

Reptilia Kriechtiere (Reptilien)

[Bearbeiten] Streng geschützte Kriechtiere

[Bearbeiten] Besonders geschützte Kriechtiere

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

[Bearbeiten] Geschützte Lurche (Amphibien)

Amphibia Lurche (Amphibien)

[Bearbeiten] Besonders geschützte Lurche

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

[Bearbeiten] Geschützte Fische und Rundmäuler

Pisces Fische und Cyclostomata Rundmäuler

[Bearbeiten] Besonders geschützte Fische und Rundmäuler

6) Nur Population des Mittelmeeres.

[Bearbeiten] Geschützte Insekten

Insecta Insekten

[Bearbeiten] Schmetterlinge

Lepidoptera Schmetterlinge (Falter/Schuppenflügler)

[Bearbeiten] Streng geschützte Schmetterlinge
[Bearbeiten] Besonders geschützte Schmetterlinge

9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

[Bearbeiten] Hautflügler

Hymenoptera Hautflügler

[Bearbeiten] Besonders geschützte Hautflügler

[Bearbeiten] Käfer

Coleoptera Käfer

[Bearbeiten] Streng geschützte Käfer
[Bearbeiten] Besonders geschützte Käfer

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

[Bearbeiten] Libellen

Odonata Libellen

[Bearbeiten] Streng geschützte Libellen
[Bearbeiten] Besonders geschützte Libellen

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

[Bearbeiten] Netzflügler

Neuroptera Echte Netzflügler

[Bearbeiten] Streng geschützte Netzflügler
[Bearbeiten] Besonders geschützte Echte Netzflügler

9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

[Bearbeiten] Fangschrecken

Mantodea Fangschrecken

[Bearbeiten] Besonders geschützte Fangschrecken

[Bearbeiten] Springschrecken

Ensifera Langfühlerschrecken und Caelifera Kurzfühlerschrecken

[Bearbeiten] Streng geschützte Springschrecken
[Bearbeiten] Besonders geschützte Springschrecken

[Bearbeiten] Spinnentiere

Arachnida Spinnentiere

[Bearbeiten] Streng geschützte Spinnentiere

[Bearbeiten] Besonders geschützte Spinnentiere

[Bearbeiten] Krebse

Crustacea Krebse

[Bearbeiten] Streng geschützte Krebse

[Bearbeiten] Besonders geschützte Krebse

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

[Bearbeiten] Weichtiere

Mollusca Weichtiere (Mollusken)

[Bearbeiten] Streng geschützte Weichtiere

[Bearbeiten] Besonders geschützte Weichtiere

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

[Bearbeiten] Stachelhäuter

Echinodermata Stachelhäuter

[Bearbeiten] Streng geschützte Stachelhäuter

[Bearbeiten] Besonders geschützte Stachelhäute

  • Asterina panceri 6)
  • Echinus esculentus 7) Essbarer Seeigel
  • Ophidiaster ophidianus 6)

6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

[Bearbeiten] Nesseltiere

Cnidaria Nesseltiere

[Bearbeiten] Besonders geschützte Nesseltiere

  • Gerardia savaglia 6)

6) Nur Population des Mittelmeeres.

[Bearbeiten] Schwämme

Porifera Schwämme

[Bearbeiten] Besonders geschützte Schwämme

  • Apiysina cavernicola 6)
  • Asbestopluma hypogea 6)
  • Axinella polypioides 6)
  • Petrobiona massiliana 6)

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.
5) Besonders geschützte Art auf Grund § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Bundesnaturschutzgesetzes.
6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.
spp. – Die Abkürzung spp. (=species) dient der Bezeichnung aller Arten eines höheren Taxons.

[Bearbeiten] Liste der nach BArtSchV geschützten Pflanzen

[Bearbeiten] Farnartige Pflanzen und Blütenpflanzen

Pteridophyta Farnartige Pflanzen und Spermatophyta Blütenpflanzen

[Bearbeiten] A

[Bearbeiten] B

[Bearbeiten] C

[Bearbeiten] D

[Bearbeiten] E – G

[Bearbeiten] H

[Bearbeiten] I, J

[Bearbeiten] L

[Bearbeiten] M, N

[Bearbeiten] O

[Bearbeiten] P

[Bearbeiten] R

[Bearbeiten] S

[Bearbeiten] T – W

3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
8) Nur wild lebende Populationen.

[Bearbeiten] Moose

Bryophyta Moose

  • Hylocomium spp. 8) Hainmoose – alle heimischen Arten – besonders
  • Leucobryum spp. 8) Weißmoose – alle heimischen Arten – besonders
  • Sphagnum spp. 8) Torfmoose – alle heimischen Arten – besonders

8) Nur wild lebende Populationen.

[Bearbeiten] Liste der nach BArtSchV geschützten Flechten und Pilze

[Bearbeiten] Flechten

Lichenes Flechten

8) Nur wild lebende Populationen.

[Bearbeiten] Pilze

Fungi Pilze

7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.

[Bearbeiten] Quelle

  1. http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html
  2. wisia Online-Suche geschützte Arten des Bundesamtes für Naturschutz
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge