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Datei:DEU Siegsdorf COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Siegsdorf
English: Coat of Arms of Siegsdorf
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Geteilt durch den Umriss eines Zweibergs von Blau und Silber; oben eine flache silberne Schale mit Fuß, unten gekreuzt ein Schmiedehammer und ein Griesbeil.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazureorsable
Datum
Deutsch: seit 6. November 1963
Provenienz
Deutsch: Der Zweiberg versinnbildlicht die geografische Lage der Gemeinde am Fuß der Berge Hochfelln und Hochgern. Die Trinkschale verweist auf die bekannten Heilquellen von Siegsdorf und Adelholzen, die seit dem 19. Jahrhundert für das Wirtschaftsleben der Gemeinde große Bedeutung erlangten. Die Adelholzer Alpenquelle und die Siegsdorfer Petrusquelle sind bekannte Mineralwasserlieferanten. Der Hammer symbolisiert das früher weithin bekannte Schmiedehandwerk von Siegsdorf (Nagel-, Huf-, Ketten-, Messer- und Waffenschmiede). Das Griesbeil, ein so genannter Sapie, gibt das regionale Arbeitsgerät der Waldarbeiter wieder und unterstreicht den Waldreichtum ebenso wie die wirtschaftliche Bedeutung der Holzwirtschaft in der Gegend. Hämmer als Symbole für Eisenerzbergbau und Hüttenwerke und zugleich als auf Ortsnamen verweisende Elemente enthielten auch die Wappen der bis 1972 bzw. 1978 selbstständigen Gemeinden Eisenärzt (oben zwei gekreuzte schwarze Hämmer, unten ein Edelweiß) und Hammer (vorne ein senkrechter schwarzer Hammer, hinten ein goldener Laubbaum).
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [2]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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