David Georg Strube

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David Georg Strube (* 29. November 1694 in Celle; † 24. Juli 1776 in Hannover) war ein deutscher Jurist und Publizist.

Leben

Strube entstammte einer hannoverschen Beamtenfamilie und wurde von Hauslehrern erzogen. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Halle und Leiden. In Halle wendete er sich vor allem der Lehre der frühen Aufklärer Justus Henning Böhmers, Nicolaus Hieronymus Gundlings und Christian Thomasius' zu. Er disputierte 1718 bei Gerhard Noodt, der ebenfalls zu den frühen Aufklärern zählte, mit der Arbeit de origine nobilitatis germanicae et praecipuis quibusdam ejus juribus. Anschließend begab er sich auf die damals übliche Grand Tour, die ihn durch Westeuropa führte.

Nach Celle zurückgekehrt, wurde er zunächst Advokat am Oberappellationsgericht Celle, 1720 dann Syndikus des Hochstift Hildesheim. Hier setzte seine reiche Veröffentlichungstätigkeit ein, zunächst mit besonderem Schwerpunkt im Agrarrecht und dem dazugehörigen landwirtschaftlichen Sondererbrecht.

1740 wechselt er in den hannoverschen Staatsdienst unter dem Minister Gerlach Adolph von Münchhausen, dessen engster Vertrauter und Mitarbeiter er lebenslang blieb; als „advocatus patriae“ und Geheimer Justizrat vertritt er offensiv die forensischen Interessen Kurhannovers beispielsweise gegen die Freie Reichsstadt Lübeck in der ererbten Frage der Möllner Pertinenzien. Auch am Aufbau der 1737 inaugurierten Georg-August-Universität Göttingen wirkt er intensiv mit und betreut insbesondere alle Fragen rund um deren Juristische Fakultät.

1758 steigt er zum Direktor der Justizkanzlei in Hannover auf und erhält 1772 noch den Titel eines Vizekanzlers des Kurfürstentums.

Literatur

Weblinks