Oberlandesgericht Celle

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Eingang zum historischen Gerichtsgebäude

Das Oberlandesgericht Celle ist eines von drei Oberlandesgerichten des Bundeslandes Niedersachsen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Celle. Der Bezirk des Oberlandesgerichts Celle ist der größte der drei niedersächsischen Oberlandesgerichtsbezirke. In seinem Einzugsbereich leben rd. 4,1 Millionen Einwohner. Zum OLG-Bezirk Celle gehören 6 Landgerichtsbezirke mit insgesamt 41 Amtsgerichtsbezirken. Die Landgerichte Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden werden ebenso wie das (hinsichtlich der Dienstaufsicht nicht dem Landgericht Hannover zugeordnete) Amtsgericht Hannover von einem Präsidenten geleitet, die weiteren 40 Amtsgerichte von einem Direktor.

Bei den Gerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Celle sind rd. 2600 Mitarbeiter beschäftigt und rd. 740 Richter tätig.

Beim Oberlandesgericht Celle selbst sind rd. 90 Richter in den Zivil- und Strafsenaten tätig. Im Übrigen versehen 180 Mitarbeiter ihren Dienst beim Oberlandesgericht.

[Bearbeiten] Gerichtsgebäude

OLG Celle: Das „Hochhaus“, erbaut 1960

Das Oberlandesgericht ist – ebenso wie die Generalstaatsanwaltschaft – in dem historischen, von 1840 bis 1843 errichteten Gerichtsgebäude untergebracht. Dieses Gebäude erwies sich nach dem Zweiten Weltkrieg als zu klein. Deshalb wurde es im Jahr 1960 durch den als „Hochhaus“ bezeichneten Anbau erweitert. 1985 kam ein zweiter Anbau hinzu, sodass die Raumnöte heute der Vergangenheit angehören.

[Bearbeiten] Geschichte

Die Geschichte des Oberlandesgerichts Celle geht auf das Jahr 1711 zurück. Nachdem das Haus der Welfen die Kurwürde erhalten hatte, unterstand dessen Herrschaftsgebiet nicht mehr der Jurisdiktion der Reichsgerichte, sondern es musste ein eigenes oberstes Gericht errichtet werden. Mit der Einrichtung wurden 1707 Paul von Püchler und der Direktor der Justizkanzlei in Celle Weipart Ludwig von Fabrice[1] beauftragt; von Fabrice wurde 1708 zum ersten Präsidenten des neuen Gerichts ernannt. Dieses Oberappellationsgericht wurde 1711 errichtet und hatte seinen Sitz in Celle. Nach der Niederlage des mit Österreich verbündeten Königreichs Hannover im Krieg von 1866 wurde das Gericht zunächst eines der Appellationsgerichte des preußischen Staates, erhielt jedoch nach der Reichsgründung 1871 den Rang eines Oberlandesgerichts. Diese Stellung behielt das Gericht auch während der Weimarer Republik und nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 bei.

Bereits während des Zweiten Weltkrieges war der Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Celle zu Gunsten der Oberlandesgerichtsbezirke Oldenburg und Hamm verkleinert worden. 1998 ging auch der gesamte Bezirk des Landgerichtes Göttingen in den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Braunschweig über; gleichwohl blieb Celle der größte der niedersächsischen Oberlandesgerichtsbezirke.

[Bearbeiten] Präsidenten des Gerichts seit 1931

[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte

Das dem Oberlandesgericht Celle übergeordnete Gericht ist der Bundesgerichtshof. Nachgeordnet sind dem Gericht unmittelbar die Landgerichte in Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden sowie die diesen Gerichten nachgeordneten Amtsgerichte.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Franzki, Harald (Hrsg.): Festschrift zum 275jährigen Bestehen des Oberlandesgerichts Celle, Celle, 1986.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. (1640-1724) laut NDB Band 4, S. 730.

[Bearbeiten] Weblinks


52.6251510.07952Koordinaten: 52° 37′ 30,5″ N, 10° 4′ 46,3″ O

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