Der Staatsanwalt hat das Wort: Der Fall Valentin Erbsand

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Episode 18 der Reihe Der Staatsanwalt hat das Wort
Titel Der Fall Valentin Erbsand
Produktionsland Deutsche Demokratische Republik
Originalsprache Deutsch
Länge 74 Minuten
Altersfreigabe
Produktions­unternehmen Deutscher Fernsehfunk
Regie Horst Zaeske
Drehbuch Eugen Prehm
Premiere 5. Mai 1971 auf DFF 1
Besetzung
Episodenliste

Der Fall Valentin Erbsand ist ein deutscher Fernsehfilm von Horst Zaeske aus dem Jahr 1971. Das kriminologische Fernsehspiel erschien als 18. Folge der Filmreihe Der Staatsanwalt hat das Wort.

Handlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Film schildert einen Fall, in dem durch ungenügende Beachtung der Brandschutzbestimmungen für Schweißarbeiten ein Millionenschaden entstand. Schuld trug nicht allein der Schlosser Erbsand, der die Stelle eines Schweißers annahm und Schweißarbeiten ausführte, obwohl er nie einen Befähigungsschein erworben hatte. Auch Meister Hobohm, der ansonsten als äußerst gewissenhaft bekannt war, muss sich vor Gericht verantworten, da er nicht nur dem vorgeblichen Schweißer Vertrauen geschenkt hatte, sondern seine Aufsichtspflichten sträflich vernachlässigte.

Produktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Fall Valentin Erbsand (Arbeitstitel: Brand im E-Werk) entstand 1971 im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Fernsehfunks, Bereich Unterhaltende Dramatik – Redaktion „Staatsanwalt“.
Dramaturgie: Käthe Riemann; Kommentare: Peter Przybylski.

Das Filmmaterial ist verschollen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Andrea Guder: Genosse Hauptmann auf Verbrecherjagd. ARCult Media, Bonn 2003, S. 107–112.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]