Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee

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Der DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist ein am 17. März 1998 gegründeter deutscher Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung. Er hat den Sitz in Berlin und tritt international als ASCG – Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf. Mit seinem Gremium dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) entwickelt er Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung im Sinne von § 342 HGB, die Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS). Weiterhin erarbeitet sein Gremium, Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC), Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a Abs. 1 HGB. Beide Gremien wurden im Vertrag mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) vom 2. Dezember 2011 von diesem vor dem Hintergrund des § 342 Abs. 1 HGB anerkannt. Darin verpflichtet sich das BMJ den DSR zu finanzieren. Im Gegenzug verpflichtet sich das DRSC das BMJ ohne Einzelentgelt über/in Rechnungslegungsfragen zu informieren und beraten. Ferner wurde eine gegenseitige Beteiligung und Information der Parteien auf dem Gebiet der Rechnungslegung vereinbart. Das BMJ garantiert dem DRSC seine Unabhängigkeit. Ein ähnlicher Vertrag wurde bereits 1998 abgeschlossen und im Jahre 2010 vom DRSC gekündigt.

Der DRSC vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der deutschen Wirtschaft bei internationalen Rechnungslegungsgremien. Dies geschieht unter anderem beim International Accounting Standards Board (IASB) und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).

Mitglieder des DRSC sind Unternehmen, Verbände und juristische Personen, die von der Rechnungslegung betroffen sind. Durch ihre Beiträge leisten die Mitglieder einen Teil der Finanzierung des DRSC.

Rechnungslegungsstandards

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC hat bisher mehrere Standards (DRS) zu verschiedenen Themen der Konzernrechnungslegung verabschiedet. Die Standards interpretieren die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und füllen Regelungslücken, wobei sie sich an internationalen Rechnungslegungsvorschriften orientieren. Die DRS wurden im Wesentlichen vom BMJ bekannt gemacht. Damit gilt die gesetzliche Vermutung des § 342 HGB, dass bei der Beachtung dieser Standards Konzernabschlüsse nach deutschem Bilanzrecht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Der rechtliche Charakter der DRS sowie deren Verpflichtungsgrad sind jedoch umstritten.[1] Bis auf Regelungen zum Lagebericht betreffen sie ausschließlich nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht für eine Konzernrechnungslegung nach internationalen Vorschriften optiert haben.

Neben dem DRSC veröffentlicht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Interpretationen der deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften in der Form von Standards.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bernhard Pellens, u.a.: Internationale Rechnungslegung: IFRS 1 bis 8, IAS 1 bis 41, IFRIC-Interpretationen, Standardentwürfe. Mit Beispielen, Aufgaben und Fallstudie, 2011, Seite 51