Die Deutsche Kreditwirtschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Februar 2016 um 17:44 Uhr durch Wegner8 (Diskussion | Beiträge) (→‎Organisation und Aufgabenstellung: Redundanz raus ...). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist eine Einrichtung der Kreditinstitute in Deutschland zur gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und zur Vertretung der Interessen der Kreditwirtschaft gegenüber staatlichen Institutionen. Dieser Zusammenschluss der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland hieß bis August 2011 Zentraler Kreditausschuss (ZKA).

Organisation und Aufgabenstellung

Der Zusammenschluss wurde 1932 unter dem Namen Zentraler Kreditausschuss (ZKA) gegründet. Im August 2011 benannte er sich um in Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).

Im Zusammenschluss sind die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten:

Insgesamt repräsentiert die Deutsche Kreditwirtschaft alle Banken, die direkte Mitglieder oder Mitglieder der Mitgliedsverbände dieser Spitzenverbände sind. Derzeit (2005) sind dies zirka 2.300 Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland.

Die Deutsche Kreditwirtschaft ist weder als Verein noch als Gesellschaft organisiert. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und keine Postanschrift. Der Außenauftritt und die Veröffentlichung seiner gemeinsamen Positionen wird jeweils vom federführenden Verband übernommen. Die Federführung wechselt jährlich zu Beginn des Kalenderjahres zwischen dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, dem Bundesverband deutscher Banken und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Durch die Zusammenarbeit versuchen die Verbände, gemeinsame Standpunkte in Fragen des Bankrechts, der Bankpolitik und der Praxis des Bankgeschäfts zu formulieren. Die Positionen werden einstimmig beschlossen und in schriftlichen Stellungnahmen festgehalten. Die Deutsche Kreditwirtschaft vertritt die gemeinsamen Standpunkte gegenüber der Regierung, bank- und finanzwirtschaftlichen Institutionen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sonstigen Behörden und den gesetzgebenden Organen in Deutschland und der Europäischen Union. Die Veröffentlichung von Stellungnahmen und weiterer Pressemitteilungen ist eine der Aufgaben des federführenden Verbands.

Die Arbeit der Deutschen Kreditwirtschaft wird in Arbeitsausschüssen durchgeführt, die regelmäßig zusammenkommen. Hierzu gehören zum Beispiel der Zentrale Wettbewerbsausschuss oder der Arbeitsstab Geldautomaten.

Standardisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Eine wichtige Aufgabe der Deutschen Kreditwirtschaft ist die Erarbeitung standardisierter Regelungen für den Zahlungsverkehr zwischen den beteiligten Kreditinstituten und deren Kunden. Die ausgearbeiteten Standards werden in Verträgen zwischen den vertretenen Spitzenverbänden und deren Anlagen festgeschrieben. Diese Verträge werden im Regelfall als „Abkommen“ bezeichnet. Für den Inlandszahlungsverkehr in Deutschland gelten folgende Abkommen:

Die Abkommen sind für alle in den Verbänden organisierten Kreditinstitute rechtlich bindend.

Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Europäischen Union

Die Errichtung des Europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993, die Einführung der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 und die Euro-Bargeldeinführung zum 1. Januar 2002 haben dazu geführt, dass die Aufgaben der Deutschen Kreditwirtschaft in zunehmendem Maß auf der europäischen Ebene erfüllt werden müssen. Dies gilt sowohl für die Lobbyarbeit als auch für die Aufgabe der Standardisierung des Zahlungsverkehrs. Im Dezember 1992 wurde das European Committee for Banking Standards (ECBS) gegründet. Ziel des ECBS ist die Forcierung des Aufbaus der technischen Infrastruktur für den europäischen Zahlungsverkehr durch die Entwicklung von Standards. Die International Bank Account Number (IBAN) wurde zum Beispiel durch das ECBS entwickelt. Im Frühjahr 2002 wurde das European Payments Council (EPC) durch 42 europäische Banken und verschiedene Bankenverbände ins Leben gerufen. Zweck des European Payments Councils ist die Verwirklichung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums Single Euro Payments Area (SEPA). Deutsche Banken sind sowohl im ECBS als auch im EPC vertreten. Zur einheitlichen Vertretung der Interessen der deutschen Kreditinstitute und zur Intensivierung der Mitarbeit in diesen Gremien hat die Deutsche Kreditwirtschaft am 3. Juni 2004 das ZKA-Büro SEPA gegründet. Zu den einzelnen Arbeitsgruppen im EPC wurden sogenannte Spiegelarbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit denselben Themenstellungen beschäftigen. Der jeweilige Koordinator der Spiegelarbeitsgruppe ist auch in der entsprechenden EPC-Arbeitsgruppe vertreten.

Weblinks