Diskontsatz

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Wichtige Leitzinsen (Stand: 7. April 2024)
Zinssatz Höhe
Europäische Zentralbank (gültig ab: 20. September 2023)
Einlagesatz (deposit facility rate) 4,00 %
Hauptrefinanzierungssatz (main refinancing operations rate) 4,50 %
Spitzenrefinanzierungssatz (marginal lending facility rate) 4,75 %
Schweizerische Nationalbank (gültig ab: 22. März 2024)
SNB Leitzins 1,50 %
Federal Reserve System (gültig ab: 27. Juli 2023)
Federal-Funds-Rate-Zielband 5,25 bis 5,50 %
Primary Credit Rate 5,50 %
Bank of Japan (gültig ab: 19. März 2024)
Overnight Call Rate 0,10 %
Bank of England (gültig ab: 3. August 2023)
Official Bank Rate 5,25 %
Chinesische Volksbank (gültig ab: 21. August 2023)
Diskontsatz (one-year lending rate) 3,45 %
Reserve Bank of India (gültig ab: 08. Februar 2023)
Repo rate 6,50 %

Der Diskontsatz (von ital. disconto, zu lat. discomputare für abrechnen) ist der Zinssatz, zu dem ein Kreditinstitut Wechsel an die Zentralbank verkaufen (rediskontieren) kann. Damit kann sie sich kurzfristig Liquidität verschaffen. Als Preis zahlt sie dafür den Diskontsatz (als Abschlag vom Nominalwert).

Geschichte

Die Politik der Bundesbank zielte im Wesentlichen darauf ab, das Kreditangebotsverhalten der Banken und die Geld- und Kreditnachfrage der Wirtschaft mittelbar über Veränderungen der Bankenliquidität und der Zinsen am Geldmarkt zu steuern.[1] Das leitete sich aus § 15 BbankG ab, der der Bundesbank das Recht einräumte, zur Beeinflussung des Geldumlaufs und der Kreditgewährung den Diskontsatz festzulegen. Das (Re-)Diskontgeschäft ergab sich entsprechend aus § 19 BbankG. Der Wechsel als Kredit- und Zahlungsmittel spielte in der deutschen Wirtschaft lange Zeit eine zentrale Rolle. Das (Re-)Diskontvolumen erreichte deshalb 1979/1980 seinen Höhepunkt und wurde zur entscheidenden Quelle der Zentralbankgeldversorgung.[2]

Im Dezember 1986 war der Anteil der Diskontkredite an der Mittelaufnahme auf 60 % gesunken.[2] Der Diskontsatz spielte bis 1987 die entscheidende Rolle bei der Refinanzierung der Kreditinstitute durch die Bundesbank und als Leitzins, denn die Banken konnten sich durch Verkauf von bundesbankfähigen Wechseln Liquidität zum Diskontsatz beschaffen. Die Funktion eines Referenzzinssatzes kam dem Diskontsatz zu, weil er als Bezugsgröße in Verträgen und Gesetzen genannt wurde. Seit 1987 hatte die Diskontierung von Wechseln an Bedeutung verloren, so dass der Lombardsatz in den Vordergrund trat.[3] Die Wechselrefinanzierung trat im Vergleich zu den neuen offenmarktpolitischen Instrumenten der Bundesbank sukzessive in den Hintergrund; ihr Anteil an den gesamten Notenbankkrediten belief sich 1994 nur noch auf 29,5 % gegenüber 83,5 % im Jahre 1980.[4] An ihre Stelle waren die Wertpapierpensionsgeschäfte getreten. Betrug deren Anteil an der Gesamtrefinanzierung 1980 lediglich 6 %, so machten sie 1994 bereits 69,7 % aus.

Europäische Zentralbank

Durch die Europäische Währungsunion verlor die Bundesbank auch ihre Rechtsmacht zur Festlegung der Leitzinsen an die Europäische Zentralbank. Diese ist seit Januar 1999 für die Bestimmung der Leitzinsen zuständig und hat sich für drei Aggregate entschieden, und zwar für einen Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft, für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und für die Einlagefazilität. Zudem verstärkte sie ihr Instrumentarium durch die Offenmarktgeschäfte im Euroraum.

Ab Januar 1999 musste deshalb in Deutschland der Diskontsatz, soweit dieser in Verträgen und Vorschriften als Referenzzinssatz für Zinsen und andere Leistungen verwendet wurde, in § 247 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Basiszinssatz ersetzt werden. Der Basiszinssatz wird seit Januar 2002 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts permanent ermittelt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die Geldpolitik der Bundesbank, Deutsche Bundesbank, Oktober 1995, S. 98 (PDF; 3,2 MB)
  2. a b Otmar Issing/Bernd Rudolph, Der Rediskontkredit, 1988, S. 41 f. (PDF; 6,8 MB)
  3. Werner Ehrlicher/Diethard B. Simmert, Wandlungen des geldpolitischen Instrumentariums der Deutschen Bundesbank, 1988, S. 134.
  4. Die Geldpolitik der Bundesbank, Deutsche Bundesbank, Oktober 1995, S. 109