Diskussion:Öffentliches Gut

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch[Quelltext bearbeiten]

Was in diesem Artikel klar fehlt, ist die Begriffsunterscheidung zum juristischen Begriff "Öffentliches Gut" aus § 287 des österreichischen AGBG [1] . Die juristische Bedeutung ist in Österreich weit geläufiger als die wirtschaftswissenschaftliche und kommt massenweise in den Grundbüchern vor. (Praktisches Beispiel: Ist die Gemeindestraße vor meinem Haus Teil des "Öffentlichen Guts", dann muss die Gemeinde für die Schneeräumung aufkommen. Ist die Straße hingegen eine nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Seitengasse, welche aus dem Öffentlichen Gut durch Verordnung herausgelöst wurde, dann besteht diese Verpflichtung nicht.) - Priml 10:10, 28. Jan. 2009 (CET)

Den Abschnitt über Auszahlungsfunktion finde ich in der gegenwärtigen Fassung unverständlich. Die Mathematik sieht nicht besonders kompliziert aus, aber die verwendeten Begriffe und Grössen sind nicht hinreichend definiert. Falls das wirklich relevant ist, könnte man es dann etwas detaillierter erklären, so dass es auch für Leute verständlich wird, die nicht sowieso schon alles vorher wussten? --Dallu 13:56, 21. Nov 2005 (CET)


Luft ist kein öffentliches, sondern ein freies Gut. Sollte vielleicht aus den Beispielen rausgenommen werden. merc 09:55, 31. Jul 2007 (CET)

wäre es nicht vielleicht sinnvoller, Spezifisch öffentliches Gut und Unreines öffentliches Gut hier mit aufzunehmen, anstatt 3er stubs? -- D 01:55, 14. Feb 2004 (CET)

ACK.--^°^
Dagegen, da es sich durchaus um drei verschiedene Begriffe handelt. Stern !? 14:22, 23. Dez 2004 (CET)
Ich meine nicht, dass das dem Verständnis hilft.--^°^ @ 14:31, 23. Dez 2004 (CET)

Ich habe die Seite überarbeitet, da die Definition mit dem Staat aus meiner Sicht (als Volkswirt) falsch ist. Wer will kann gern in ein Lehrbuch schaun. Wie auch immer, es ist nunmehr so daß sich die Definition mit den spezifischen öffentlichen Gütern darunter doppelt, aber ich hab mich nach der Abänderung nicht so recht getraut das auch noch zu löschen. Vorschläge? -- Sgrosse Sgrosse

Ja: Wikipedia:Sei mutig! Ich finde die bisherigen Überarbeitungen sehr gut. :-) Geisslr 02:51, 2. Nov 2005 (CET)

Was völlig fehlt ist Wikipedia. Denn hier handelt es sich auch um ein öffentliches Gut. Die Sache mit dem Staat im ersten Satz passt also nicht, denn Wikipedia hat nichts mit einem Staat zu tun (warum braucht man einen Staat für ein "öffentliches Gut", auf wen geht das zurück?). Auch gibt es öffentliche Güter, bei denen das Trittbrettfahrerproblem nicht auftritt (z.B. Wikipedia). Ifrost 13:22, 20. Apr 2005 (CEST)

Das stimmt, nicht jedes öffentliche Gut wird vom Staat bereitgestellt (oder eben auch nicht). Man zählt auch Geheimabsprachen oder Kartelldisziplinen zu den öffentlichen Gütern, da sie innerhalb der Gruppe nicht rivalitär sind. Das besondere bei diesen öffentlichen Gütern ist (im Gegensatz zu öffentlichen Gütern wie bspw. Wikipedia), dass die nicht-Zurverfügungstellung (durch den Staat oder private Akteure) pareto-superior ist. --130.82.110.158 14:10, 25. Aug 2005 (Signatur nachgetragen, bitte zukünftig immer mit --~~~~ unterschreiben)
Allerdings gibt es in WP m.E. schon Trittbrettfahrer. Das sind m.E. die Leute, die zwar Infos entnehmen, aber keine neuen einstellen. --Flominator 12:58, 21. Jan 2006 (CET)
Wikipedia ist meiner Meinung nach ein Klubgut, da ein Internetzugang Voraussetzung ist, also ist Exklusivität vorhanden. (nicht signierter Beitrag von JanikMsontyson (Diskussion | Beiträge) 15:11, 10. Jan. 2017 (CET))[Beantworten]

weitere Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Bin gerade im Rahmen einer Prüfungsvorbereitung auf weitere Beispiele gestoßen:

"Güter, auf die beide Kollektivguteigenschaften in vollem Umfang zutreffen, sind in der Realität äußerst selten zu finden. Innere und äußere Sicherheit und die klimatischen Bedingungen der Erdatmosphäre lassen sich dazu rechnen oder die Linderung von Armut und Not. Vom Schutz der Ozonschicht kann niemand ausgeschlossen werden, ebenso wie ein zusätzlicher Konsument den Schutz der anderen nicht einschränkt. Von Unterstützungsmaßnahmen zur Linderung von Armut und Not oder zur Schaffung von Gerechtigkeit profitieren ohne gegenseitige Beeinträchtigung alle, deren Nutzen mit den Nutzen der anderen Personen in der Weise verknüpft ist, daß sie sich subjektiv besser fühlen, wenn es ärmeren Mitmenschen besser geht und andere weniger ungerecht behandelt werden. Bei solchen Nutzeninterdependenzen verursachen Hilfeleistungen Dritter positive psychologische Externalitäten auch bei jenen, die keine eigenen Förderleistungen erbringen." (Dieter Bender, Hartmut Berg, Dieter Cassel et al.: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik. In: N. Theorie der Wirtschaftspolitik. 8. Auflage. Franz Vahlen, München 2003, Band 2, S. 198. Gleichlautend in der aktuellen 9. Auflage aus dem Jahr 2007, S. 270) Darüber hinaus werden in Prüfungsfragen niedrige Inflation bzw. Preisniveaustabilität genannt. Ich ersuche um kurzes Pro und Contra. --JohannMöller 20:15, 10. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Wie in meinem Beitrag weiter unten schon gesagt, finde ich einige Beispiele für Nicht-Ausschließbarkeit/Nicht-Rivalität fragwürdig. z.B. "Schutz der Ozonschicht": Verbannen wir mal jemanden nach Australien, da ist er schon viel weniger geschützt... Ozonlöcher sind ja, zumindest derzeit, lokalisierbar, und dort wo sie sich befinden, ist nun einmal weniger Schutz, bzw. vielleicht irgendwann mal gar keiner? Auch bei der Linderung von Armut läßt sich Rivalität feststellen. Dieses Phänomen wird in der allgemeinen Diskussion immer so schön unter Hilfsleistungen (Entwicklungshilfe, Spenden etc.) abgehakt. Wenn man dieses Übel aber mal richtig anpacken wollte, müßte man einsehen, daß wir wohl mehr abgeben müssen, als nur ein paar Hilfsleistungen und Spenden. Man siehe nur mal das Beispiel Protektionismus von Bauern. Da sind die Bauern in Europa und Amerika aber gar nicht erfreut, wenn sie auf einmal mit Bauern in den Entwicklungsländern auf Augenhöhe konkurrieren sollen. Es sind natürlich sehr schwierige und verzwickte Beispiele. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß es mir so vorkommt, es entwickle sich die Situation schon etwas dahin, daß man Menschen mehr und mehr von allem erdenklichen ausschließen oder miteinander konkurrieren lassen kann. Ob das gut ist, sei dahingestellt.--Jummai 12:54, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Beispiel unreines öffentliches Gut[Quelltext bearbeiten]

In der Französischen Version wird die Straße gerade als Beispiel FÜR die Nicht-Rivalität benutzt: "La non-rivalité (...) Par exemple, le fait que j'utilise la route n'empêche pas les autres automobilistes de passer eux aussi sur cette route (sauf saturation mais c'est un cas particulier)", die Verstopfung wird nur als Ausnahme bezeichnet. In der deutschen Version ist die Straße ein Beispiel für Rivalität gerade wegen der Staus. Das ist verwirrend. Verwirrend finde ich auch das Beispiel Luft (in beiden Sprachversionen unter nicht-Rivalität). Es ist zwar nicht so genau eingrenzbar/"wegverschließbar" wie Wasser, aber m.E. kann man durchaus Rivalität um saubere Luft haben (z.B. unsaubere Industrien in ärmere Länder "abschieben" und in reicheren schön neue saubere Technologien einführen...).--Jummai 12:54, 7. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Rein öffentliche Güter findet man in der Realität wohl genausowenig wie rein private Güter, es sind wohl eher Mischformen anzutreffen, bei denen einmal eher die Rivalität, ein anderes mal eher die Ausschließbarkeit im Vordergrund steht. Grundsätzlich lässt sich aber "modelltechnisch" sagen, dass die Rivaltit bei öffentlichen Gütern erst mal nicht gegeben ist, aber sehr wohl der Fall eintreten kann, dass das Gut irgendwann mal überfüllt ist (Straße, Kino...) Noch kurz was zum Artikel grundsätzliches und zur Diskussion im Allgemeinen, ich denke öffentliche Güter werden nicht unbedingt vom Staat bereitgestellt, hier sollte unbedingt noch die Thematik der ausschließbar öffentlichen Güter berücksichtigt werden (z.B. Kino, Pay-TV...) --MaWeWIW 08:31, 9. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Insbesondere widerspricht sich der Artikel, wenn er "Nicht-Ausschließbarkeit, d. h. die unzureichende Zuweisung oder Durchsetzbarkeit von Eigentumsrechten an dem Gut, wofür es verschiedene Gründe (ökonomische, technologische, institutionelle, normative, etc.) geben kann." definiert und dann "Das klassische Beispiel hierfür ist eine verstopfte Straße (ohne Maut, denn diese würde das Funktionieren des Ausschlussprinzips bedeuten). Durch ein zusätzliches Fahrzeug verringert sich die Fahrgeschwindigkeit etc. weiter, bzw. die Staukosten steigen" dieses Beispiel für "nicht-Ausschließbarkeit" bringt. Da es offensichtlich möglich ist eine Ausschließbarkeit herzustellen, ist nach eigener Definition just diese nicht gegeben, denn es geht offensichtlich nicht um den Willen, sondern das können. Auch Musik ist ja angeblich deshalb kein Öffentliches Gut, weil ich die Ausschließbarkeit herstellen kann. --193.17.243.101 17:21, 9. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]


Bisher sind viele Angaben in dem Artikel nicht belegt, dies gilt insbesondere für die - häufig umstrittenen - Beispiele (z.B. Straßen - hier ist der Artikel zT auch widersprüchlich). Ein von mir eingefügter Beleg wurde übrigens von Mr. Mustard gelöscht.--Olaf g 17:16, 9. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Und zwar zurecht. --Mr. Mustard 17:25, 9. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Begründung? -- visi-on 17:30, 9. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Den von Olaf G eingefügten Beleg habe ich entfernt, weil dieser die zu belegende Aussage nicht belegt hatte und diese Aussage zudem falsch war. PS: Für welche konkrete Aussagen dieses Artikels (der imho überarbeitungsbedürftig ist) will Olaf G denn einen Beleg haben? --Mr. Mustard 17:33, 9. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Weiss nicht, warum die Aussage nun so falsch sein soll, nachdem Mr Mustard gestern auf Diskussion:Wasser als Handelsware selbst noch gesagt hat, dass Grundwasser Allmendegut sei. Scheint drauf anzukommen, wer's behauptet.--Olaf g 20:50, 9. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Umweltgüter[Quelltext bearbeiten]

Der Benutzer Olaf G hat nun zum dritten mal hintereinander folgende Einfügung gemacht:

Auch Umweltgüter wie die saubere Luft, das Trinkwasser oder die Fischbestände im Meer werden insofern als öffentliche Güter angesehen, obwohl bei der Nutzung in der Regel Rivalität besteht. (Hervorhebungen sind von mir)

Als Quelle hat er angegeben:

Siehe die deutsche Zusammenfassung zu Inge Kaul et al. (Hrsg): "Global Public Goods - International Cooperation in the 21st Century", OUP: Oxford, New York 1999, [2], S. 38.

Diese Aussage kann der Quelle nicht ansatzweise entnommen werden. Auf Seite 37 steht:

„Viele öffentliche Güter (saubere Luft, Trinkwasser, Meeresfischbestände) sind preislich unterbewertet, während andere (technisches Wissen auf bestimmten Gebieten) preislich überbewertet sind.“

Weder wird eine Unterscheidung in „reine“ öffentliche Güter (keine bzw. geringe Rivalität) und „unreine“ öffentliche Güter (hohe Rivalität) an dieser Stelle gemacht noch wird der Begriff Rivalität an dieser Stelle überhaupt genannt. In den darauf folgenden Sätzen schlagen die Autoren Regulierungen wie Fischereirechte und Verschmutzungskontingente vor. Dies sind die typischen Empfehlungen bei Allmendegütern (unreine öffentliche Güter), bei denen das sog. Aneignungsproblem auftritt. Bei reinen öffentlichen Gütern tritt dagegen das sog. Bereitstellungsproblem auf und es wird oft eine staatliche Finanzierung über Abgaben empfohlen (Vgl. Trittbrettfahrerproblem). Daraus kann geschlossen werden, dass die Autoren hier unreine öffentliche Güter meinen. Außerdem schreiben sie auf Seite 15, dass es reine öffentliche Güter selten geben würde. Deshalb ist es irreführend hier im Artikel einfach nur von „öffentlichen Gütern“ zu schreiben. Präziser wäre „unreine öffentliche Güter“ oder Allmendegüter. Genau dies jedoch hat der Benutzer Olaf G nun bereits zum dritten mal revertiert.

Ich halte diese Beispiele auch nur teilweise für geeignet, um hier exemplarisch genannt zu werden. Meeresfischbestände sind ohne jede Frage ein typisches Lehrbuchbeispiel für Allmendegüter (unreine öffentliche Güter) und können hier als solches genannt werden. Luft galt lange Zeit als typisches Lehrbuchbeispiel für ein freies sowie ein reines öffentliches Gut. Heute wird Luft bzw. „saubere Luft“ aufgrund der Umweltproblematik dagegen oft als Allmendgut bzw. unreines öffentliches Gut bezeichnet.[3] Wenn Luft im Artikel als Beispiel genannt wird, sollte auf diese historische Entwicklung eingegangen werden. Trinkwasser halte ich als Beispiel für diesen Artikel für völlig ungeeignet. Wasser als Ressource kann – je nach Vorkommen - sowohl Öffentliches Gut, Allmendegut, Klubgut oder Privatgut sein (siehe Gutscharakter von Wasserressourcen S.10]). Trinkwasser ist fast immer Privatgut, weil Trinkwasser fast überall auf der Welt erst aufbereitet werden muss. --Mr. Mustard 22:06, 9. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich habe im Gegensatz zu Dir nicht wiederholt revertiert, sondern mich um eine Kompromissformulierung bemüht: so hatte ich anfangs immer "unreine öffentliche Güter" geschrieben, nur als Du moniert hast, dass das dem Beleg nicht entspricht, habe ich wörtlich von "öffentlichen Gütern" geschrieben. Wieso soll man nicht schreiben, dass Trinkwasser oft als öffentliche Güter bezeichnet werden, es in Form von Grundwasser eigentlich ein unreines öffentliches Gut ist und dass es nach Aufbereitung in Becken, Leitungen und Flaschen auch privates Gut sein kann? Wieso löscht Du immer nur, anstatt konstruktiv mitzuarbeiten?--Olaf g 08:43, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nur zur Klarstellung: Du hast kein einziges mal "unreine öffentliche Güter" geschrieben, sondern immer nur "öffentliche Güter" und deshalb habe ich auch nie moniert, dass die Formulierung "unreine öffentliche Güter" nicht dem Beleg entspricht. --Mr. Mustard 11:28, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
"Rund ein Viertel des dem natürlichen Wasserkreislauf entnommenen Rohwassers kann ohne vorherige Aufbereitung oder Behandlung als Reinwasser mit Trinkwasserqualität zur Trinkwasserversorgung genutzt werden" Quelle BMU [4]--Olaf g 08:54, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Bitte auf meine Argumente eingehen und bitte nicht in meinen Beitrag schreiben. Gerade dass es so etwas wie einen Gewässerschutz gibt ist doch ein eindeutiges Indiz, dass es hier Ausschluss gibt. --Mr. Mustard 09:00, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ja auch saubere Luft und Meeresfischbestände werden reguliert. Trotzdem sind es klass. Allmendegüter. Ebenso sind Trinkwasserressourcen in aller Regel Allmendegüter oder (unreine) öffentliche Güter. Du hast das ja selbst in der Diskussion:Wasser als Handelsware vertreten. Von mir aus kannst Du das erst mal mit Dir selbst ausdiskutieren.--Olaf g 09:15, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es geht hier doch darum, sinnvolle und verständliche Beispiele darzustellen, damit WP:OMA nachvollziehen kann, was ÖG sind. Bei den sog. "unreinen" ÖG sollte dies nur sehr kurz gemacht werden, weil diese einen eigenen Artikel haben (siehe Allmendegut). "Saubere Luft" und Meeresfischbestände halte ich für geeignete Beispiele für ein Allmendegut, weil diese Ressourcen aktuell meist (noch) ein Allmendegut sind. Auf Wasser trifft dies zumindest in Mitteleuropa nicht zu. In der Steinzeit war Wasser zumindest in wasserreichen Regionen ein freies Gut. Bereits in den ersten städtischen Kulturen der Antike trat das Bereitstellungsproblem auf weshalb Wasser zum ÖG wurde. Ausschluss war Anfangs meist nicht nötig, weil die Rivalität gering war. Mit der Zeit wurde die Rivalität jedoch größer und deshalb trat das Aneignungsproblem auf. Bereits im Mittelalter waren die Trinkwasserresourcen zumindest in den Städten deshalb fast nur noch Klubgut oder Privatgut (Wasserrecht ist eines der ältesten Rechtsgebiete überhaupt und bereits im 19. Jh hatte jede Stadt in Deutschland ihre eigene Wasserbehörde). In Deutschland ist Trinkwasser heute nahezu ausschließlich Privatgut. Deshalb halte ich Trinkwasser (wie auch Trinkwasserresourcen) für ein sehr ungeeignetes Beispiel für ein Allmendegut, auch wenn Trinkwasser(ressourcen) vereinzelt Allmendegüter sind (und bis vor 500 Jahren häufig waren). --Mr. Mustard 11:28, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Dann beharre ich nicht auf dem Beispiel, wenn es hier als zu uneindeutig angesehen wird. Aber dass Trinkwasserressourcen fast ausschließlich Privatgut seien, kan so natürlich nicht stehen bleiben: Trinkwasser wird ganz überwiegend aus Grundwasser gewonnen, d.h. nach DIN 4049 "unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt" (meine Hervorhebung). Andere Menschen von der Nutzung (oder Verschmutzung) des Grundwasser auszuschließen, ist daher - anders als wenn es um Eigentum von Trinkwasserflaschen geht - nur mit einer flächendeckenden Regulierung und Kontrolle möglich, die herkömmlicherweise eine staatliche Zentralgewalt erfordert. Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz schließt entsprechend Eigentum am Grundwassers qua Grundeigentum explizit aus vgl. Nassauskiesungsbeschluss. Wenn z.B. über Konzessionen die Wasserversorgung privatisiert wird, betrifft das nicht die Wasserressourcen insgesamt sondern nur bestimmte Kontingente. Ebensowenig wird durch Emissionshandel die Atmosphäre unter den Unternehmen aufgeteilt. Die Eigenschaft als reines oder unreines öffentliches Gut oder privates Gut bleibt durch die rechtliche Organisation der Wasserversorgung unberührt. Vielleicht erinnerst Du Dich an eine etwas zähe Diskussion in der Du angemahnt hast, zwischen Gütern (z.B. Allmendegut) und Eigentumsordnungen (z.B. Allmende) zu unterscheiden. Das gilt hier auch.--Olaf g 13:01, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte ja auch nicht geschrieben, dass Trinkwasserressourcen fast ausschließlich Privatgut seien (diese sind in Deutschland überwiegend Klubgut, was ja gerade an der staatlichen Regulierung erkennbar ist), sondern dass (aufbereitetes) Trinkwasser fast ausschließlich Privatgut sei. --Mr. Mustard 13:40, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Klubgut: dann also keine Rivalität und freier Zugang für alle Deutschen(?) oder Gemeindemitglieder(?). Nicht wirklich überzeugend, aber Versuch war's wert.--Olaf g 17:49, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nö, kein freier Zugang für alle, sondern nur für die, die aufgrund der Regulierung dazu berechtigt sind. Und wenn die Regulierung wirksam ist, dann gibt es aufgrund dieser (wirksamen) Regulierung auch keine Rivalität. --Mr. Mustard 17:56, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hab ich so noch nie gelesen; solltest Du vielleicht mal was zu veröffentlichen. Für WP hört sich das zu sehr nach WP:TF an.--Olaf g 22:00, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Oh je, die ollen Kamellen aber ich dachte wir hatten uns auf unreine öffentliche Güter geeinigt. Früher sprach man in dem Zhg auch von freien Gütern. Aber ich seh es ein reine Luft taucht ja ein paar Absätze später auch wieder als Beispiel für unechte öff Güter auf und ist da letztlich besser aufgehoben.--olag 16:24, 20. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Eine Überarbeitung des Artikels ist dringend notwendig. Im Detail weist der der Artikel viele kleine Fehler und Ungenauigkeiten auf. Diese zu "reparieren" macht jedoch keinen Sinn, weil bereits die Strukur des Artikels problematisch ist. Es werden häufig verschiedene Sachverhalte vermengt. Verschiedene Autoren verwenden den Begriff unterschiedlich. Meiner Ansicht nach verwenden die meisten Autoren den Begriff im (so zusagen engen) Sinn von ÖG= Ausschließbarkeit und Nichtrivalität im Konsum ("reine" ÖG). Einige Autoren verwenden den Begriff im (so zusagen weiteren) Sinn von ÖG= Ausschließbarkeit im Konsum und unterscheiden in "reine" ÖG und "unreine" ÖG (Allmendegüter). Einige Autoren verwenden den Ausdruck lediglich, um Güter von Privatgütern abzugrenzen und subsummieren unter ÖG sowohl ÖG, Allmendegüter als auch Klubgüter. Diese unterschiedliche Begriffsverwendung muss bereits in der Einleitung dargestellt werden und die Struktur des Artikels muss sich an dieser unterschiedlichen Begriffsverwendung orientieren, damit nicht Äpfel und Birnen durcheinander gebracht werden. --Mr. Mustard 08:56, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Guter Vorschlag. Dabei sollte klargestellt werden, dass die Abgrenzung zwischen öffentlichen Gütern und Allmendegütern auf der Verwendung von öffentlichem Gut im engen Sinn beruht, oft aber Allmendegüter als ("unreine") öffentliche Güter im weiteren Sinn bezeichnet werden.--Olaf g 09:01, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hier auf S. 9 ff., v.a. S. 11 wird die allgemeine Begriffsverwirrung etwas entwirrt.--Olaf g 22:27, 10. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Liebe Kollegen, ich hatte am WE mal eine este Überarbeitung angefangen, aber noch weiter nicht einarbeiten können. Die Kuh sollten wir vom Eis bekommen können. Viele Grüße, --Trinitrix 17:53, 20. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich hatte bereits vor über zwei Jahren auch schon einmal mit einer Überarbeitung zu diesem Artikel angefangen, so wie ich schon mit zig anderen Überarbeitungen auch schon einmal angefangen hatte. Und wie in zig anderen Artikeln auch, habe ich diese Entwürfe nicht in der Wikipedia eingestellt, weil ich keine Lust auf Editwars und endlose Nonsense-Diskussionen hatte. --Mr. Mustard 19:10, 20. Dez. 2011 (CET) PS: das Problem hier im Artikel ist vor allem, dass der Ausdruck "öffentliches Gut" sehr oft völlig abweichend von der wissenschaftlichen Bedeutung verwendet wird, ohne dabei jedoch definiert zu werden.[Beantworten]
Ich fänd es gut, die geistesgeschichtliche Entwicklung von "öffentliches Gut" (bzw. res publica) zumindest seit Cicero grob nachzuzeichnen (hierzu Peter Wivel, Desai: Public Goods: A Historical Perspective).
Außerdem wird aktuell oft die normative und politische Charakter öffentlicher Güter betont. Dies wendet sich gegen die technokratische Idee, dass sich öffentliche Güter unabhängig von der normativen und technologischen Entwicklung einer Gesellschaft objektiv bestimmen lassen. Dazu Kaul/Mendoza 2003. Ähnlich Birger Priddat für den die Nicht-Ausschließbarkeit vom Konsum eine Rechtsposition darstellt und daneben eine ökonomische und eine ethische Komponente des Begriffs ausmacht Priddat: Öffentliche Güter als politische Güter (2008). Ich müsste mir die Aufsätze, die ich bisher nur überflogen habe, allerdings selber erst noch mal genauer ansehen. Viele Grüße--olag aka Olaf g 09:46, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
meine wahrnehmung geht in die andere richtung. die einführungsliteratur setzt oft die restriktiveren annahmen, weil das besser ins große ganze passt (z.b. in diese quadrantendarstellung im artikel); die fachliteratur zum konkreten thema verwendet nach meinem eindruck eher die offenere definition (rivalitätsvoraussetzung). das hat auch praktische gründe. man kann den ausschlussgrad häufig gut in den modellsettings variieren, da ist es irgendwie schade, wenn man auch noch auf terminologische probleme stößt. grüße. —Pill (Kontakt) 00:32, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Nö, es geht um etwas völlig anderes. Es geht - wie fast immer im wirtschaftspolitischen Bereich der Wikipedia - um wissenschaftlichen Fachbegriff versus politischen Kampfbegriff. Politisch Radikale und Globalisierungskritiker greifen nahezu jeden wirtschaftswissenschaftlichen Fachbegriff auf und definieren diesen nach eigenem Interesse um. So definiert der "wissenschaftliche" Beirat von Attac "öffentliche Güter" als "Güter, Dienstleistungen und Zustände, für deren Herstellung, Verteilung und Sicherung die Gesellschaft verantwortlich ist." Was öffentliches Gut ist, wird "durch politische Entscheidungen bestimmt" [5]. "Öffentliche Güter" werden somit zum Kampfbegriff gegen "Privatisierung" und "neoliberale Globalisierung". Auf diese Weise werden hochrivale Güter wie Trinkwasser, Strom, Nahrungsmittel oder Studienplätze auf einmal zu öffentlichen Gütern. --Mr. Mustard (Diskussion) 08:31, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Es geht imho darum, ob in einer Universalenzyklopädie wie der Wikipedia nur eine Schule einer Disziplin dargestellt werden soll (im Zweifel ökonomische Chicago School, allenfalls angereichert um ein bißchen Freiburger Ordnungsökonomie) - oder eben die ganze Bandbreite der Schulen und Disziplinen. Es gibt auch eine historische, politologische und rechtswissenschaftliche Befassung mit dem Thema, nicht bloß Hayek und Attac. Das sind zu schlichte Alternativen. Ich habe oben zur Frage des politischen Charakters öffentlicher Güter mit Birger Priddat und Kaul/Mendoza bereits seriöse Literatur zitiert. Da brauchen wir Attac nicht mehr. Dass die Definition von wirtschaftswissenschaftlichen Fachbegriffen auch etwas mit politischen Interessen (von sowohl Privatisierungs- oder Globalisierungsgegnern als auch -befürwortern) zu tun haben kann, stimmt. Um zu verhindern, dass zu stark politisiert wird, hilft es nicht mit ebenso politischen und ad personam-Argumenten dagegenzuhalten. Dafür gibt es die Wissenschaft und ihre sachbezogenen Argumente.--olag disk 2cv 09:04, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Und wiedermal der pöse, pöse Hayek. Ich habe ja keine Ahnung, wie du selbst hier auf Hayek kommst. Ich habe in Bezug auf "Öffentliche Güter" noch nie etwas von/über Hayek gelesen. Das ist ja schon paranoid bei euch. Und der von mir verlinkte taz-Artikel ist von Jörg Huffschmid und ist deshalb genauso gut oder besser gesagt genauso schlecht geeignet, wie das von dir verlinkte Dokument von Birger Priddat. Wie ich bereits schon tausendmal geschrieben habe geht es bei einem enzyklopädischen Artikel darum, die zum Lemmagegenstand relevante wissenschaftliche Forschung anhand von wissenschaftlicher Sekundärliteratur enzyklopädisch knapp wiederzugeben. Es geht nicht darum zufällige Googletreffer wiederzugeben, sondern das, was z.B. auch in Lehrbüchern steht. Und die zum Lemma "Öffentliches Gut" in der hierzu relevanten Sekundärliteratur am häufigsten rezipierten Forschungen sind nun einmal die von Hume, Lindahl, Samuelson, Musgrave usw. und nicht die von Huffschmid oder Priddat. Das hatten wir alles schon tausendmal. Von mir aus kann im Artikel gerne dargestellt werden, dass der Ausdruck "öffentliche Güter" auch im Sinne von "staatliche Leistungen" wie z.B. Trinkwasserversorgung verwendet wird. Dies sollte aber von dem von David Hume vor über 200 Jahren geprägten Begriff der "öffentlichen Güter" im Sinne von nicht-ausschließbar/nicht-rival getrennt werden. Genau dies halte ich jedoch angesichts meiner Erfahrungen hier für unmöglich, weil sobald ich mit einer dringend notwendigen Überarbeitung anfangen würde, sogleich die altbekannte Karawane sich hier einfinden würde und aus dem Artikel ein politisches Schlachtfeld machen würde, obwohl der Humesche Begriff "Öffentliches Gut" in Lehrbüchern normalerweise völlig unideologisch daher kommt. Wer aber selbst bei einem japanischen Fischgericht eine hayekianische Verschwörung vermutet, der ist wohl nicht mehr in der Lage, Dinge auch mal unideologisch zu betrachten. --Mr. Mustard (Diskussion) 15:56, 12. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Umgangssprache bzw. andere Disziplinen[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlt hier in diesem Artikel völlig, dass der Begriff im Alltag oft garnicht allokativ benutzt wird, sonder distributiv (fordernd), im Sinne von "das MUSS doch für alle kostenlos/kostengünstig verfügbar sein". Natürlich bevorzugt in Fällen, wo ein Privateigentrümer sein (nach Wiwi-Verständnis) Privatgut anders nutzen will, als es der Protestierende mag. Gerne wird auch das "öffentliche Gut" als Kampfbegriff und begriffsvermischend bei natürlichen Monopolen und eventuellen Privatisierungsbestreben dort angeführt (Post, Bahn, Telekom, Gas/Strom usw). Da spielt gerade in Deutschland ja auch sehr stark der Begriff der "Daseinsvorsorge" hinein, der ebenfalls alles mögliche meint, diverse allokative Probleme meint (öff. G., natürliche Monopole), aber eben auch politisch gewünschte distributive Aufgaben. Dazu kommt dann auch noch die Juristerei, die ja weiter oben schonmal jemand angesprochen hatte, mit ihren eigenen Definitionen. 89.245.252.188 03:07, 22. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Siehe eins drüber (Birger Priddat etc).--olag 09:48, 21. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

So weit ich das übersehe, stammen viele Informationen im Artikel aus Arbeiten der Nobelpreisträgerin von 2009 oder sind daran angelehnt. Vielleicht könnte jemand auf Dauer den Artikel entsprechend überarbeiten. 92.231.191.152 14:43, 10. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

der artikel gefällt mir irgendwie nicht (oben wurde ja auch schon einiges gesagt), habe mal auf Benutzer:Pill/Öffentliches Gut eine neue version begonnen. gedanken/ideen/anregungen willkommen, wird wohl noch ein weilchen dauern, fehlt auch noch einiges. grüße, —Pill (Kontakt) 16:27, 8. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Lieber Pill, schön, dass Du da was machst. Wir hatten ja seit Jahren auf der Stelle getreten, ohne dass sich wesentlich was verbessert hat. Das Niveau Deines Artikels lässt sich mit der jetzigen Version nicht vergleichen und ich schätze, dass sich ein Großteil der Diskussionen hier erledigt hat. Schwerpunkt ist natürlich die volkswirtschaftliche Theoriebildung. Trotzdem würde ich begrüßen, wenn zumindest ein kurzer Abschnitt über die Geschichte des Begriffs und über andere disziplinäre Zugänge ergänzt würde (siehe dazu oben die von mir zitierte Literatur, etwa von Kaul/Mendoza oder Birger Priddat. Außerdem ist Dein Artikel in Teilen nicht laienverständlich, was der Schwierigkeit der Fachliteratur zum Gegenstandes geschuldet ist. Trotzdem sollten auf Basis von Einführungsliteratur jeweils kurze allgemeinverständliche Einleitungen und Zusammenfassungen ergänzt werden. Dann wird die Sache rund.
Wenn ich mehr Zeit habe, evtl noch mehr Kommentare.--olag disk 2cv 09:12, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Lieber Pill, vielen Dank für Deinen Einsatz. Meine Erfahrung ist, dass eine Einführung des Begriffs über die 2x2-Matrix der Güterarten im wirtschaftswissenschaftlichen Anfängerunterricht ganz gut funktioniert. Der entsprechende Abschnitt im jetzigen Artikel ist gar nicht so schlecht. Viele Grüße, --Trinitrix (Diskussion) 10:14, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
ja, das sehe ich auch so, das sollte rein. ich überlege nur noch wo genau. auch im abschnitt „charakteristika“? der abschnitt ist nach meinem dafürhalten ansonsten aktuell o.k., ich fand nur, dass man einige zentrale dinge besser auf den punkt bringen könnte. soweit jedenfalls meine idee hinter der bearbeitung des abschnitts. grüße, —Pill (Kontakt) 12:52, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
was hieltest du von Benutzer:Pill/Öffentliches_Gut#Charakteristika? zu verwirrend? dafür sind die exklusion- und rivalitätsgrade weg, ich finde die erschweren das verständnis künstlich. —Pill (Kontakt) 14:46, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
@olag, ja das mit dem abschnitt zur begriffsgeschichte und zu anderen disziplinen klingt gut. bei den konkreten experimenten zur bereitstellung öffentlicher güter kommt auch noch viel interdisziplinäres rein. ich kenne mich nur allgemein nicht wirklich damit aus, wie das konzept in anderen disziplinen behandelt wird, insofern wird es etwas schwer für mich, das einzubauen, aber wir sind ja ein enzyklopädieprojekt ohne ausschluss ;). grüße, —Pill (Kontakt) 14:53, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
@olag, was ist denn nicht laienverständlich? dass sich die herleitungsskizzen für die samuelson-bedingung oder das lindahl-gg vielen nicht erschließen werden, wird sich nicht ändern lassen; ich finde das trotzdem zentral. man muss es ja nicht lesen, so jedenfalls das ziel. für samuelson habe ich noch eine interpretation ohne komplizierte grenzraten hinzugefügt, für das lindahl-gg gibt es einen langen einführungsabschnitt, der die quintessenz halbwegs verständlich darstellen dürfte. —Pill (Kontakt) 12:15, 11. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Immer noch diese Rotbalken oberhalb des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Einer der wichtigsten Begriffe in der Wirtschaftswissenschaft, gerade heute im Jahre 2012 und dann diese roten Balken. Wenn das jemand so ließt. Ez machet endlich no. Dank+Gruß--Bene16 (Diskussion) 14:53, 18. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:28, 28. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]