Diskussion:Abschnittskontrolle

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Es stimmt, daß früher nur 1 % korrekt gefahren ist und jetzt vor allem in der Einführungsphase ;-) nur 1 % zu schnell sind. --K@rl 20:08, 22. Okt 2003 (CEST)--

von 100 sind 99 zu schnell gefahren, jetzt nur mehr einer,habs in rel Häufigkeiten umgeformt -ist sprachlich besser. --'~'

okay ist noch besser :-)

zumindest kommt man nicht in versuchung es "auszubessern" (denke ich:) --'~'


Wie weit liegen die Messpunkte bei diesem Verfahren typischerweise auseinander? Das fände ich noch interessant. --J.Rohrer 14:35, 26. Mär 2004 (CET)

soweit ich weiß, sind sie bei den Tunnelportalen bei der Donauuferautobahn, werde aber versuchen mehr heraus zu bekommen. K@rl 15:39, 26. Mär 2004 (CET)

Auf der Tauernautobahn in Salzburg gab und gibt es meines Wissens keine Section-Control, habe diesen Halbsatz daher entfernt. Außerdem ist die mobile SC (lt. [1]) mittlerweile in die Steiermark übersiedelt, weshalb ich auch diesen Absatz umformuliert hab. -- 83.65.195.13 05:20, 5. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Automatische Nummernschilderkennung[Quelltext bearbeiten]

Ist es wirklich so, dass Abschnittskontrolle an automatische Nummernschilderkennung gebunden ist? Die Nummernschilder können doch auch manuell ausgewertet werden, oder? --Abe Lincoln 17:27, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Natürlich könnte man es manuell auswerten. Bei 150.000 Fahrzeugen täglich [2] etwa im Kaisermühlentunnel (einer der drei Standorte der Section Control in Österreich) könnte das aber etwas arbeitsintensiv werden. --Wirthi ÆÐÞ 17:48, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Einführung von Aufzeichnung, Überwachung und Verfolgung von Kraftfahrzeugen in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Laut einem Bericht von rp-online vom 29.01.2009 plant das Bundesverkehrsministerium, alle Kraftfahrzeuge auf allen Bundesautobahnen komplett zu überwachen. Begründet wird diese Totalüberwachung damit, dass die Regierung angeblich Geschwindigkeitsüberschreitungen bekämpfen will. Kritische Bürger und Datenschützer sehen darin jedoch einen weiteren Schritt hin zum totalen Überwachungsstaat. In dem Leserforum der rp-online fürchten auch viele Verkehrsteilnehmer, dass wenn diese Maßnahme realisiert wird, damit einhergehend, mit der gleichen technologie, auch eine PKW-Maut eingeführt wird. Eine Benutzung der "Toll-Collect"- Gerätschaften zur LKW-Maut soll angeblich möglich sein.

In der Schweiz befinden sich 2 Systeme derzeit im Aufbau (siehe Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen: Aufbauarbeiten gestartet (Memento vom 3. September 2013 im Webarchiv archive.today)). Am Arisdorf-Tunnel sieht man auch schon die Kameras. Ist das damit schon Wiki relevant, oder erst, wenn es in Betrieb ist ? -- 212.101.16.24 07:48, 22. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Fachleute: auch in norwegischen Tunneln gibts die Abschnittskontrolle? --?--J. K. H. Friedgé (Diskussion) 21:00, 30. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

„Strekningsmåling” gibt es in Norwegen in der Tat. Das wird regelmäßig schwedischen Touristen zum Verhängnis. --Andif1 (Diskussion) 16:43, 5. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Sorry for not writing in German, but I hope that someone will read this anyway. There are plans to run this system in Poland near 2015 (according to Polish Wikipedia), in the beginning on 34 places.

62.152.148.129 01:13, 30. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Inbetriebnahme einer Section Control ist schwierig. Im folgenden Zeitungsbericht wird darauf hingewiesen, dass die Prüfer dabei ihren Führerschein verlieren können. Aber wieso eigentlich? Streckenradar - Bericht in der HAZ --Frank Helbig (Diskussion) 18:51, 30. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Abschnittskontrolle auf den Transit-Autobahnen in der DDR[Quelltext bearbeiten]

Angeblich gab es ein ähnliches System auf den Transit-Autobahnen in der DDR. Das System war simpel und effizient: Vergleich des Zeitstempels der "Einreise" auf der Visum-Karte mit der aktuellen Zeit der "Ausreise". Ich finde leider keine Quelle dafür.

Ist die Pressemeldung des Verwaltungsgerichts hier eine zulässige Quelle?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin relativ bei Wikipedia. Gestern wurde ich auf einer anderen Seite darauf hingewiesen, dass das Heranziehen von Primärquellen und Urteilen als Theoriefindung angesehen wird, die nach den WP:TF unzulässig ist.

Ich wollte bei der Bearbeitung des Abschnitts Deutschland (mein Text unten) zum Verständnis die Gründe des Urteils kurz darstellen. Und zum Verständnis klarstellen, dass das eine Leistungsklage ist.

Als Quellen nahm ich die Rheinische Post und die Pressemeldung des Verwaltungsgerichts.

Sind die Quellen zulässig oder ist die Pressemeldung des VG eine unzulässige Primärquelle?

Ich könnte die Quelle auch durch eine andere Quelle ersetzen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Grüße.

"Nach dem Verwaltungsgericht stellt die Erfassung aller Autokennzeichen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen dar. Dieser bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche gesetzliche Grundlage gab es zur Zeit der Gerichtsentscheidung aber weder im niedersächsischen Landesrecht, noch im Bundesrecht. Dies zeigte sich insbesondere daran, dass der Niedersächsische Landtag zur Zeit der Gerichtsentscheidung über eine Änderung des Landespolizeigesetzes beriet, die erst die Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle schaffen soll. Die Anlage musste deswegen sofort abgeschaltet werden.[14][15] Der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Hannover war eröffnet, weil der Kläger wollte, dass die Abschnittskontrolle aufgehoben wird.[16] Dies ist eine Klage auf eine Vornahme einer Leistung durch die Verwaltung."

[14] Keine gesetzliche Grundlage für Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ – 7. Kammer gibt Eilantrag und Klage statt | Verwaltungsgericht Hannover. Abgerufen am 12. März 2019. [15] Section Control in Laatzen - Gericht in Hannover stoppt bundesweit erstes Streckenradar. In: Rheinische Post. 12. März 2019 (rp-online.de [abgerufen am 12. März 2019]). [16] Keine gesetzliche Grundlage für Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ – 7. Kammer gibt Eilantrag und Klage statt | Verwaltungsgericht Hannover. Abgerufen am 12. März 2019. --J2s1a (Diskussion) 22:28, 15. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

personenbezogen oder fahrzeugbezogen[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, hallo BurghardRichter, du hast aus "personenbezogen" das Wort "fahrzeugbezogen" gemacht. Grundsätzlich stimme ich dir zu, aber: Auch eine IP-Adresse ist erst einmal nur bezogen auf einen Internet-Anschluss. Trotzdem wird sie als personenbezogenes Datum betrachtet. Darum schätze ich es so ein, dass auch ein Kfz-Kennzeichen etc. personenbezogen (also mehr als fahrzeugbezogen) ist. Oder gibt es Gründe (Quellen), dass hier "fahrzeugbezogen" besser ist? Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 10:17, 28. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich würde schon sagen, dass die erfassten Daten zunächst einmal nur fahrzeugbezogen sein können. Erst eine Auswertung der Daten macht diese personenbezogen. Zunächst durch die Ermittlung des Fahrzeughalters und dann, falls nötig, durch die Ermittlung des Fahrzeuglenkers. --Schaffnerlos (Diskussion) 10:34, 28. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für die kritische Sichtung meiner gestrigen Änderung! Eine Quelle dafür, dass hier „fahrzeugbezogen“ richtiger als „personenbezogen“ ist, kann ich nicht nennen. Laut WP:Belege („Für allgemeinkundige Tatsachen bedarf es keiner Herkunftsangabe“) ist das auch nicht nötig, da jedermann unmittelbar nachvollziehen kann, dass die erfassten Daten (Ort, Zeit, Geschwindigkeit) in Verbindung mit der ebenfalls erfassten Zulassungsnummer sich zunächst nur auf das Fahrzeug beziehen; erst durch die anschliessende Auswertung können sie, wie Schaffnerlos schon festgestellt hat, einer Person zugeordnet werden. Das geschieht aber auch nur dann, wenn tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde; anderenfalls ist die Herstellung eines Personenbezugs nicht einmal zulässig. Gerade vor dem Hintergrund dieses rechtlichen Unterschieds erscheint es mir wichtig, hier sprachlich sauber zwischen fahrzeugbezogen und personenbezogen zu unterscheiden.
Der Satz im Abschnitt Deutschland lautet: „Die Einfahrtskamera zu Beginn der Messstrecke erfasst das Kennzeichen und das System speichert weitere personen-/fahrzeugbezogene Daten wie Fahrtrichtung, Ort und Zeit.“ Eigentlich ist nur das erfasste Kennzeichen unmittelbar fahrzeugbezogen. Das Adjektiv bezieht sich auf Fahrtrichtung, Ort und Zeit, die ebenfalls erfasst werden. Diese Daten sind aber, ganz streng genommen, auch nicht einmal fahrzeugbezogen, sondern nur fahrtbezogen. Ich wollte es aber nicht auf die Spitze treiben, sondern begnügte mich damit, „personenbezogen“ durch das auf jeden Fall besser treffende „fahrzeugbezogen“ zu ersetzen. Der Personenbezug kommt dann zwei Sätze später ins Spiel: „Ermittelt das System eine Geschwindigkeitsübertretung, erfasst eine dritte Kamera den Fahrzeugführer, um ein Bußgeld verhängen zu können.“
Wie es bei IP-Adressen gehandhabt wird, weiss ich nicht. Meines Erachtens ist es auch nicht korrekt, eine IP-Adresse generell von vornherein als personenbezogen zu betrachten. Immerhin gibt es öffentliche Internet-Anschlüsse (Internet-Cafés, Hotspots), bei denen im allgemeinen nicht bekannt ist, welche Personen sie zu welcher Zeit benutzen. Wenn sich hier eine nicht ganz korrekte Ausdrucksweise eingebürgert haben sollte, so erfordert dies keineswegs, dass der gleiche Fehler in anderen Zusammenhängen ebenfalls gemacht wird. Ich meine, die Wikipedia trägt sogar eine Verantwortung dafür, dass falsche Ausdrucksweisen sich nicht noch weiter verbreiten. --BurghardRichter (Diskussion) 12:54, 28. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, es kommt immer auf den jeweiligen Zusammenhang an. Die Kfz-Zulassungsbehörden führen Dateien, in denen jeder vergebenen Zulassungsnummer die Person des Eigentümers oder des Halters zugeordnet ist. In diesem Zusammenhang sind die amtlichen Kfz-Kennzeichen selbstverständlich personenbezogene Daten. Aber wenn bei einer routinemässigen Erhebung nur Kfz-Kennzeichen ohne Zuordnung zu einer Person festgestellt werden, dann sind sie logischerweise nicht personenbezogen. Die gewonnene Information ist dann lediglich: „Das Fahrzeug mit der und der Nummer ist zu der und der Zeit auf dem beobachteten Strassenabschnitt unterwegs gewesen“, mehr nicht.
Ähnlich mag es bei den IP-Nummern sein. Vermutlich existieren auch irgendwelche (nicht öffentlich zugängliche) Dateien, mit deren Hilfe man eine IP-Nummer einer bestimmten Person (zum Beispiel dem Inhaber eines Festnetz- oder Mobilfunkanschlusses, über den ein PC mit dem Internet verbunden ist) zuordnen kann. In diesem Zusammenhang sind IP-Nummern selbstverständlich personenbezogen (wobei natürlich die Bezugsperson nicht mit dem tatsächlichen Benutzer des Internetanschlusses identisch sein muss). Aber wenn in der Versionsgeschichte eines WP-Artikels die IP-Nummern der anonymen Änderungen gespeichert sind, dann sind diese Angaben für uns nicht personenbezogen, weil wir nicht in der Lage sind, daraus den Urheber eines Edits zu ermitteln. Es ist deshalb meines Erachtens richtig, die Daten in einer Versionsgeschichte, soweit sie anonyme Edits betreffen, nicht als personenbezogen, sondern nur als internetanschluss-bezogen zu beschreiben. --BurghardRichter (Diskussion) 13:54, 28. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Danke für eure Erläuterungen. Weil IP-Adressen datenschutz-rechtlich als personenbezogene Daten angesehen werden, gehe ich davon aus, dass auch Kfz-Kennzeichen personenbezogene Daten sind. Ich meine, dass das auch Grundlage der Beschwerde durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen war, habe dafür aber keine schnelle Quelle zur Hand.
Meine Meinung stimmt mit eurer durchaus überein, ich sehe es auch so, dass eine IP-Adresse (erst einmal) kein personenbezogenes Datum ist. Weil das aber die Juristerei eindeutig anders sieht, würde ich hier dem üblichen Gebrauch folgen:
"Die automatische Erfassung aller Kfz-Kennzeichen (personenbezogene Daten) durch optische Zeichenerkennung (ANPR) betrifft die informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer." [3]
"Im Fall von Section Control kommt hinzu, dass nicht nur das Kennzeichen sondern zu Beginn des Streckenabschnitts auch weitere personenbezogene Daten wie Fahrtrichtung, Ort und Zeit von der Einfahrtskamera erfasst werden." / "Section Control verarbeitet personenbezogene Daten auch bei Nichttreffern" [4]
Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 14:05, 28. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ein Kfz-Kennzeichen fällt unter personenbezogene Daten, weil dies ein Besitzmerkmal ist. Zum Zwecke der Geschwindigkeitsfeststellung speichert die Section-Control temporär und im Normalfall unzugänglich bestimmte Fahrzeugmerkmale, u. a. auch das Kennzeichen. Dies dient aber zunächst nur dem Abgleich der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge. Erst bei einer Übertretung werden diese Daten dauerhaft gespeichert und dienen der Identifizierung des Fahrzeuges und in weiterer Folge des Fahrzeughalters bzw. Lenkers. Daher kann man ohne weiteres von personenbezogenen Daten sprechen. Aber: Dies betrifft eigentlich nur den Aspekt der DSGVO, jedoch nicht die technische Sicht. Die Section-Control-Anlage selbst kann keinen Bezug zur einer bestimmten Person herstellen. Ich würde die Formulierung "personen/fahrzeugbezogen" einfach entfernen, weil in Folge sowieso genau diese Problematik behandelt wird. Ich würde den Text in etwa so formulieren: Mithilfe von Kameras zu Beginn und am Ende der Messstrecke werden Daten wie Kennzeichen, Fahrtrichtung, Ort und Zeit erfasst. Auf diese Weise wird ermittelt, ob der Fahrer die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat oder nicht. --Schaffnerlos (Diskussion) 15:02, 28. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das ist in der Tat die eleganteste Lösung. Man könnte sogar den Absatz noch mehr kürzen. Denn wie es im Prinzip funktioniert, das wird schon in der Einleitung beschrieben. Das muss im Abschnitt Deutschland nicht wiederholt werden. Und Vorsicht bei der Formulierung: „Ob der Fahrer die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat oder nicht“, das kann mit dem Verfahren nicht eindeutig ermittelt werden. Es kann lediglich die Durchschnittsgeschwindigkeit in dem überprüften Streckenabschnitt ermittelt werden. Dass diese oberhalb der zulässigen Geschwindigkeit liegt, ist eine hinreichende, aber keine notwendige Bedingung dafür, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. Wenn ein Autofahrer nur in einem Teil des Streckenabschnitts zu schnell fährt, so kann er durch langsameres Fahren im anderen Teil erreichen, dass seine Durchschnittsgeschwindigkeit schliesslich unterhalb der zulässigen Grenze bleibt. Ein unauffälliges Messergebnis beweist also nicht, dass er keine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat. So wird zwar möglicherweise nicht jeder Schuldige ermittelt; aber es ist gewährleistet, dass ein Unschuldiger nicht zu Unrecht verfolgt wird. --BurghardRichter (Diskussion) 20:29, 28. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]