Diskussion:Adelsprädikat

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Equord in Abschnitt "von" ≠ "v."
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"Adel" in heutigen deutschen Landen?[Quelltext bearbeiten]

Ich war der Meinung, "Adel" wäre in Deuschland schon zu Weimarer Zeiten abgeschafft worden. Das einzige, was davon übrig geblieben sind, sind Wortbestandteile in Namen. Hier wird aber der Eindruck erweckt, es gäbe in Deutschland auch heute noch Adel. Gibt es dazu Kommentare? 141.30.217.10 22:31, 7. Jan 2006 (CET)

Nun ja, was heist "schon zu Weimarer Zeiten" abgeschafft?
Man kann wohl kaum die jahrhunderte alte Geschichte adeliger Familien "abschaffen", man kann höchstens den in der Gesetzgebung verankerten Anspruch auf Verwendung der Adelsprädikte modifizieren, wie ja auch geschehen.
Unabhängig davon ist es jedem unbenommen, die Tradition der Verwendung o.g. Prädikate auf "freiwilliger" Basis fortzuführen und z.B. somit zu zeigen, daß man die historische Herkunft bestimmter Familien auch weiterhin hochschätzt.
Ob und wann man dies anwenden möchte bleibt damit ja schließlich jedem selbst überlassen... -- Joachim71

Nicht desto weniger ist die "richtige" Anrede irgendwelcher Adliger in Dtl. seit bald hundert Jahren "Herr" Fürst von und zu oder "Frau" Prinzessin Dingsbums und nicht "Majestät", "Durchlaucht" oder was auch immer, weil der Titel nur Namensbestandteil ist wie "Huber" oder "Müller". Sog. "Adlige" und servile Journalisten wollen das manchmal noch nicht wahrhaben. Entweder der Artikel ist als historische Abhandlung bis 1919 zu gennzeichnen oder als falsch zu löschen! --Freibierkämpfer 17:30, 5. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Der erste Satz beschreibt weitgehend korrekt die buchtäbliche rechtliche Situation, wie schon oft geschehen. Dagegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden - wie so oft umfasst die gesetzliche Definition aber zwangsläufig nicht vollumfänglich die praktische Realität.
Dem natürlichen Bemühen einer Enzyklopädie folgend, allen Aspekten eines Themas gerecht zu werden, sind Informationen zur Bedeutung von Adelsprädikaten auch bis in die heutige Zeit relevant, da in der Tat gelebte gesellschaftliche Praxis.
Welche Form der Anrede "richtig" ist bleibt, wie bereits geschrieben, jedem selbst überlassen - bei entsprechenden Gelegenheiten würdest Du Dich mit Deiner Ansicht jedenfalls recht deutlich ins Abseits stellen. Letzteres mag aus Deiner Sicht wahlweise lächerlich, gemein oder sonstwas sein - "illegal" ist es jedenfalls nicht... --Joachim71 07:03, 9. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Und im übrigen ist gerade Herr Fürst, Herr Graf und Herr Baron eine Redeweise (wenn, dann) von Untergebenen (!) (habe ich zumindest gehört, klingt auch logisch), also daß man es auch aus guter demokratischer Gesinnung, insbesondere wenn man selbst eine respektable, z. B. demokratische Position (z. B. Bürgermeister) einnimmt und nicht wirklich dem Herrn Baron untergeben ist (als Mitarbeiter in seinem Unternehmen), schön bleiben lassen sollte. --84.154.99.109 12:35, 1. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Unabhängig davon, daß die genannten "Beispiele" nicht von Adelsprädikaten, sondern höchstens von -titeln handeln, gilt: wenn's der Kompensation von Minderwertigkeitskomplexen dient ist ein solche Einstellung sicherlich tolerabel. Ansonsten widerspricht es aber auch demokratischen Gepflogenheiten nicht, seine gesellschaftliche Stellung selbstbewußt zu akzeptieren und diesbezügliche Gepflogenheiten zu beachten...
...ich gestehe natürlich ein: dies ist in erheblichem Maße von der Art der Kinderstube abhängig, die man genossen hat. -- Joachim71 11:46, 10. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Eure Höchstdurchlauchtigkeit verzeihen mir meine bürgerliche Borniertheit, aber das Ererben eines Titels ist wahrhaft eine Leistung, die geringer nicht sein könnte; aber wenn man nichts anders hat, auf das man stolz sein könnte... --Freibierkämpfer 00:22, 16. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Der Adel wurde eben in Deutschland nicht abgeschafft. Die Weimarer verfassungsgebende Versammlung lehnte nach Diskussion den Satz "Der Adel ist abgeschafft" eindeutig ab. Es war nie bezweckt, den Adel abzuschaffen, sondern dessen Privilegien sollten abgeschafft werden. Es wurde dann beschlossen, daß Adelsprädikate wie Bestandteile des (Gesamt-)Namens behandelt werden sollten. Das ist quasi eine Anweisung an Standesbeamte. Der "Name" besteht nach wie vor aus dem Vornamen, dem Nachnamen und dem Adelsprädikat. Alle drei Bestandteile bilden den "Gesamtnamen". Damit ist das Adelprädikat keineswegs zu einem Namensteil umgewidmet worden, sondern es sollte nur wie ein Namensbestandteil behandelt werden. Das "Verdienst" eines Adeligen besteht darin, über Gene zu verfügen, die ihn (im Idealfalle) zu besonderen Taten befähigen. In der höflichen korrekten Anrede würdigt man zudem auch den oft jahrhundertelangen Einsatz der Familie für unser Land und unsere Kultur. Und ja, man würdigt damit auch diejenigen Menschen, die seinerzeit mit ihrer Leistung die adelige Familie unterstützt hatten. Und noch etwas: Die Anredetitel stehen nicht im Personalausweis. Das ist aber keine Rechtfertigung, sie nicht zu verwenden. Die Anrede "Herr Professor" steht auch nicht im Personalausweis, die Anrede für einen Kardinal, Eminenz, steht auch nicht im Ausweis, die Anrede Excellenz für einen Botschafter finden wir auch nirgends schriftlich fixiert. Es gibt also offenbar Titel und Anreden, die man heutzutage verwendet, ohne daß es vom Personalausweis dazu eine Legitimierung gibt. Es geht hier um Höflichkeit und auch um Tradition. Übrigens: Die Bezeichnungen "Herr" oder "Frau" und "Fräulein" waren bis ins 17. Jh. Adelstitel des unteren Adels und wurden nach und nach auch für die Bürgerlichen verwendet - man wollte anfangs schmeicheln, dann bürgerten sich diese Titel für alle ein und sind noch heute üblich, obwohl in keinem Personalausweis so ein Titel drinsteht. Als Gretchen im "Faust" angesprochen wurde mit "schönes Fräulein darf ichs wagen, ihn Gruß und Geleit anzutragen" antwortet sie: "Bin weder Fräulein, weder schön, kann ungegrüßt durchs Leben gehn" (sinngemäß aus dem Gedächtnis zitiert). Weil Gretchen eben keine Adelige war, deswegen lehnte sie die Anrede "Fräulein" ab. Einen Fehler will ich noch anmerken auf der Tabelle der Anreden: Grafen haben Anspruch auf die Anrede "Hochgeboren", während "Hochwohlgeboren" den Adelsrängen darunter (Freiherren, Herren) zusteht; übrigens hat auch ein Professor oder Doktor den Anspruch auf die Anrede "Hochwohlgeboren". Geza (Diskussion) 14:05, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Adelsprädikat "tom"[Quelltext bearbeiten]

In einem mir bekannten Aufsichtsrat sitzt ein Mensch mit dem Adelsprädikat "tom". Kann das flämisch / holländisch / Niederländisch sein? ...kaba

Niederländisch ist es keinenfalls (und also auch nicht flämisch oder holländisch). Möglicherweise friesisch. Känsterle 11:12, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Es ist niederdeutsch und bedeutet "zum" (nicht signierter Beitrag von 78.49.148.189 (Diskussion | Beiträge) 21:10, 29. Mai 2009 (CEST)) Beantworten
Ist aber in der Regel kein Adelsprädikat, sondern Orts- bzw. Herkunftsbestimmung. --Hvs50 (Diskussion) 14:21, 15. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Kroatisches Adelsprädikat[Quelltext bearbeiten]

Liebe IP, vor der erneuten Einstellung von "kunerth" als kroatisches Adelsprädikat, liste doch hier bitte mal ein paar Belege auf. Derzeit lässt sich nämlich nichts in dieser Hinsicht finden. Eine erneute Einstellung ohne Beleg grenzt an Vandalismus und könnte eine zeitweise Sperrung nach sich ziehen. Nix für ungut. --Zinnmann d 20:33, 7. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Italien[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das Beispiel Leonardo da Vinci gelöscht, da Leonardo nicht adlig war, sondern unehelicher Sohn eines Notars; der Name bedeutet schlicht "Leonardo aus Vinci". --Idler 22:17, 7. Mai 2005 (CEST)Beantworten

di, de, del, da, di, degli, dalla… (von, vom, von der, von den…) sind keine Adelpredikate. Teilweise wurden diese Praedikate auch von Buergerlichen verwendet um zwischen Familien mit gleichlautende Familiennahmen zu unterscheiden. Genaure Regelung ist in der Consulta Aralica festgelegt. (nicht signierter Beitrag von 121.111.233.9 (Diskussion) 07:07, 9. Dez. 2013 (CET))Beantworten

"van" ist keinesfalls ein Adelsprädikat[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgenden Text entfernt, weil "van" keinesfalls ein Adelsprädikat ist. Es gehört also nicht in den Artikel. Präpositionen und Artikel wie van, de, den, 't, ter usw. haben nichts mit Adel zu tun, obwohl es natürlich Adelsgeslechter mit diesen Namenszusätzen gibt. Nur tot (zu) in Namen wie van Nispen tot Pannerden, de Vos tot Nederveen Cappel, van Hugenpoth tot den Beerenclauw usw. deutet meistens (oder immer?) auf Adel hin.

Känsterle 19:36, 12. Nov 2005 (CET)

Niederlande[Quelltext bearbeiten]

van (dt. von) Nur in wenigen Fällen deutet dieses Adelsprädikat auf Adel hin. Das Wort "de" ist niederländisch für "der" und bezieht sich ebenfalls nicht auf adlige Herkunft, sondern nur auf die Herkunft. "Van"-Träger: Henry van de Velde, Ludwig van Beethoven. Hier ist aber Vorsicht angesagt: Es gibt sehr wohl niederländische Adelsgeschlechter mit einem "van". Bei manchen Namen gibt es sowohl bürgerliche wie adlige Namensträger; z.B. gab es ein südholländisches Adelsgeschlecht "van de Velde", welches im 13., 14. und 15. Jahrhundert mehrere Ritter gestellt hat. Um 1800 war ein Baron van Velde Bischof von Roermond. Es empfiehlt sich daher immer die Klärung der Umstände. Gerade beim Adel gilt: Keine Regel ohne Ausnahme!

In Spanien bedeutet "de" im Nachnamen gar nichts. In der Zeit des Siglo de Oro hat sich jeder mit "de" genannt, zB. Miguel de Cervantes oder Lope de Vega, die auf keinen Fall adelig waren. Heute gibts es Nachnamen, die man mit "de" schreibt. Oft sind es toponimische Namen (de la Vega, de la Fuente oä) Sie bedeuten keineswegs, daß der Träger adelig wäre. Es funktioniert wie in England. Man hat einen namen, der wie die bürgerlichen namen vererbt wird, und dann den Titel. Zum beispiel, die Frau, die am meisten Titeln besitzt in der Welt, die Herzogin von Alba de Tormes, heißt Cayetana Fitz-James Stuart y Silva. Sie ist dann: Duquesa de Alba de Tormes; Duquesa de Berwick Duquesa de Liria; Duquesa de Jérica; Duquesa de Arjona; Condesa-Duquesa de Olivares. Und noch etwa 35 Titeln mehr. Kein Titel hat was mit Ihren Namen zu tun. http://es.wikipedia.org/wiki/Casa_de_Alba

Österreich[Quelltext bearbeiten]

"Aus Caspar von Einem wurde Caspar Einem" - Caspar Einem ist erst 1948 geboren, selbst sein Vater Gottfried von Einem (der ein Adelsprädikat geführt hat - weiß jemand, wie das möglich war? Künstlername?) war 1919 gerade einmal ein Jahr alt! Also, mit Verlaub, dieses Beispiel sollte gelöscht werden=)

Man könnte ja einfach mal in seinen Wikipedia-Artikel schauen und dann weiß man's. -- megA 11:14, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ist ganz einfach: es gibt gar nicht so wenig Leute, die etwas dagegen haben, dass die jeweils Regierenden Traditionen, manchmal sogar über 500 Jahre und mehr nach ihrem Gutdünken ausradieren möchten. Daher gehört sowohl der Name als auch das Wappen zum Rechtsgut, dass entsprechenden Regelungen des Besitzstandschutzes unterliegt (sogar in jedem System, auch mit Einschränkungen in der kommunistischen Gewaltherrschaft). Und es ist den Betroffenen so ziemlich egal, ob die Motivation sozialistisch-kommunistische oder nationalistische Wurzeln hat.

Praktisches Beispiel: In der Generation meines Großvaters gefiel dem kommunistischen System in Polen aus nationalistischen Gründen im Jahre 1953 der eindeutig deutscher Name nicht besonders (Familie wurde nicht vertrieben, da ein Mitglied als polnischer Offizier in Katyn vom NKVD ermordet wurde, zweiter als polnischer Offizier 1939 gegen die Wehrmacht gefallen ist und ein Dritter aus der Familie als Offizier in der polnischen Untergrundarmee kämpfte). Da man zur Lebzeiten Stalins nicht gerade zimperlich war, haben alle 5 Brüder einen polonisierten Namen von Amtes wegen erhalten (wurde auch beim Standesamt eingetragen). Und da sie dummer Weise nicht an einem Ort lebten, waren da 5 unterschiedliche Beamten am Werke, so dass jeder der Brüder eine andere Schreibweise des deutschsprachigen Namen verpasst bekam. Dass wurde einem der 5 zuviel und er beantragte den Geburtsnamen der Großmutter. Hat zwar den Machthabern auch nicht gepasst, da sie eine Fürstin aus dem Bereich der Res Publica (= Adelrepublik 1385 - 1569 - 1795) war, aber da konnten sie wenig dagegen ausrichten. Wie gesagt ein praktisches Beispiel über den Schwachsinn der Amtsanmaßung moderner nach-monarchistischer Staaten. Im Unterschied dagegen: Als Wilhelm für seine Verdienste aus dem Fürsten Bismarck einen Herzog machen wollte, konnte er ohne Probleme sagen "Ich will nicht" und damit war der Kuchen gegessen. Und es war im Kaiserreich keine Demokratie, zumindest im heutigen politologischen Verständnis.

Politische Mehrheiten können den Adel als Stand mit dessen Vorrechten liquidieren, sie können jedoch den Adel als soziale Schicht nicht abschaffen, die ihre eigene Kultur (wie jede Subkultur) habe. Dazu gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1 die Sozialistische - physische Liquidierung des Dworjanstwo - russischen Adels wie nach 1917 in der Sowjetunion oder 2: Orwellsche Gedankenwäsche mit Neusprach, um die sich die uns regierenden Bürokraten auf allen Ebenen nach allen Kräften bemühen.

Zur Frage von vorhin: Nach 1919 war es nicht selten, dass man zwar österreichischer Staatsbürger blieb, sich aber nach Ungarn oder in das Deutsche Reich (auch Weimarer Republik genannt) ummeldete, aber dennoch in Österreich tätig war (und nach München war es nicht so weit, ich kenne einige Fälle). Dadurch behielt man den angestammten Namen. Nach 1930 wurden in Österreich die Verstösse gegen das Adelsverbotsrecht nicht geahndet und nach dem Anschluß (es reicht im das Adressbuch von Wien - aus dem Kopf glaube ich Lehmann -nachzusehen), auch im Zuge des vielfach erforderlichen Ahnennachweises, waren die althergebrachten Namensbezeichnungen wieder da. (nicht signierter Beitrag von 217.232.49.129 (Diskussion) 13:14, 29. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Positionierung des Adelstitels im Namen[Quelltext bearbeiten]

An welche Stelle kommt denn nun der Titel im Name, bzw. kam? Meines unvollständigen Wissens nach stellte man vor 1918 den Titel dem Namen voran, und nach der Reform wurde der Titel als Teil des Nachnamens behandelt ("Freifrau Marie von Ebner-Eschenbach" gegenüber "Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach"). Leider kann ich keinerlei Informationen zu dem Thema in der Wikipedia finden. Wichtig ist es an der Stelle, wo Adelstitelträger in der Wikipedia erwähnt werden und diese bereits vor 1918 gestorben sind -- immerhin wird wohl niemand posthum umbenannt, oder? --Masin Al-Dujaili 08:05, 20. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß stand auch vor 1918 der Titel zwischen Vor- und Nachnamen, wie es z.B. noch heute in den Niederlanden (wo es noch einen offiziell anerkannten Adel gibt und Adelstitel kein Teil des Nachnamens sind) der Fall ist: z.B. Berend-Jan baron van Voorst tot Voorst, nicht baron Berend-Jan van Voorst tot Voorst. Känsterle 14:52, 22. Jun. 2007 (CEST). Sicher gibt es einen Adelsstand in den Niederlanden, es wird auch Nobilitiert.Beantworten

Es gibt keine "neuen" im Gegensatz zu "alten" Regeln. Daß der Titel wie ein (Gesamt-)Namensbestandteil behandelt werden soll, änderte ja nichts daran, daß es ein Titel bleibt. Bei Adeligen also kann man ihn auch vor den Vornamen setzen. Bei Menschen nichtadeliger Abstammung, die sich irgendwie (z. B. durch Adoption) so einen Adelsnamen zugelegt haben, verwendet man keine Anredetitel und sagt z. B. Herr Prinz von Anhalt (geb. Lichtenberg) und nicht "Hoheit". Geza (Diskussion) 14:10, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Juristisch nach deutschen Recht ist es Namensbestandteil und daher Vorname Rang Familienname.

Der erste Eintrag ist korrekt. Es ist das Problem sehr vieler Einträge in der Wikipedia, denn sehr viele, wirklich sehr viele Namenseinträge sich nicht korrekt (oder zumindest nicht vollständig) bei der Namenserwähnung. Für den Bereich der Personen mit Herkunft aus der Adelsrepublik (Polen, Litauen, Baltikum, z. T. auch Preußen, sofern es sich um Familien mit Szlachta-Herkunft handelt, Weißrussland, der Ukraine und sogar z. T. Russland) fehlt dazu die Angabe der Wappengenossenschaft, die eine besondere Rolle bei der Unterscheidbarkeit von Familien hat. Ein Artikel über eine historische Persönlichkeit Kowalski bringt recht wenig, wenn man nicht seine Wappenzugehörigkeit angibt, wenn es 20 unterschiedliche Familien Kowalski gibt, die sich in einem Dorf oder Stadt nur eben durch ihren Wappennamen unterscheiden.

Dies ist aber vielfach Problem der deutschsprachigen Wikipedia, denn nicht nur in dem jeweils landessprachlichem Artikel sonder auch in der englischsprachigen Wikipedia ist es häufig korrekt. Nur eben in der Deutschen ist es falsch. (nicht signierter Beitrag von 217.232.49.129 (Diskussion) 13:14, 29. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Komposita[Quelltext bearbeiten]

Wie werden Komposita mit Adelsprädikaten gebildet? Wird aus dem Herrn von Willebrand die von Willebrand-Strasse, oder die von-Willebrand-Strasse oder etwa die Von-Willebrand-Strasse, und das auf Basis welcher sprachlichen Regel? Grüsse, --thiemo 23:22, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Von-Willebrand-Straße (erster Buchstabe groß, da Substantiv, Durchkopplung). Oder aber Erik-Adolf-von-Willebrand-Straße (ich kenn solche Straßen nur inkl. Vorname).
--Peter Putzer 16:03, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Laut Duden sind Eigennamen von der Pflicht zur Durchkopplung ausgenommen und werden in Verbindungen so geschrieben, wie die zuständige Behörde es fesltlegt. Je nach Stadt kann das also Karl-August-Von-Hallmackenreuther-Straße oder Karl August von Hallmackenreuther-Straße sein. -- megA 11:18, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

ausschließliche Zuständigkeit WIENs bis 1806 — erst seit 1806 die neo-souveränen »deutschen« Staaten[Quelltext bearbeiten]

Die Herrschaften, die hier bisher den Abschnitt Österreich bearbeitet haben, sollten sich mal nähere Kenntnisse der österreichischen Rechtsgeschichte beschaffen … es sieht auch so aus, als ob sich die bisherigen BearbeiterInnen nichts dabei gedacht haben, nur die »deutsche« Rechtsgeschichte ab 1806 zu beachten. --SR-7v 17:27, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Die Anmerkung ist zwar nicht ganz richtig, aber der Einwand ist treffend. Da es hier um einen Moderierten Eintrg hndet, den man nicht ohne einen unbekannten Oberboss korrigieren kann, werde ich mich der Mühe nicht unterziehen. Es wäre durchaus sinnvoll einen Eintrag zum HRR einzufügen, denn der Eintrag Österreich gilt eigentlich seit dem Untergang des HRR und der Entstehung des Kaiserthums Österreich. Die Anmerkung ist deshalb nicht richtig, da die Reichsfürsten vor 1806 (würde ausufern) auch berechtigt waren Standeserhöhungen und Gnadenakte zu vollziehen. kann man gut nachlesen in der WIKIa "Szlachta". (nicht signierter Beitrag von 217.232.49.129 (Diskussion) 13:14, 29. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Das steht zwar nun schon längere Zeit unwidersprochen hier, wird dadurch aber vielleicht auch nicht völlig richtig. Einen eigenen „österreichischen“ Adel gibt es meines Wissens nicht erst seit 1804/1806, ebenfalls gab es schon lange vorher auch einen eigenen „böhmischen“ Adel, der jeweils vom Landesherrn - und eben nicht vom jeweiligen Kaiser - verliehen wurde. Auch in den - seit 1477 habsburgischen Niederlanden gab es besondere Nobilitierungen. Bei den österreichischen Ländern könnte dies mit dem erschwindelten „Privilegium maius“ zusammenhängen, bei Burgund mit der ererbten bzw. vereinbarten halb-souveränen Stellung der 17 Provinzen; bei Böhmen mit dem eigenen Königtum. Wenn grade mal kein (habsburgischer) Kaiser auf dem Thron saß, nutzten die „Reichsvikare“, u.a. der Kurfürst v. d. Pfalz, ihre zeitweilige Macht extensiv zur Nobilitierung bzw. Rangerhöhung eigener Gefolgsleute. Das wirkte sich segensreich auf die eigenen Einkünfte aus. --Hvs50 (Diskussion) 22:35, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Anrede für Frauen / für Männer[Quelltext bearbeiten]

Als Gast möchte ich hier nicht gleich im Artikel herumfuhrwerken, darum hier nur ein Hinweis zu einer Formsache: m.E. ist es irritierend, dass im Abschnitt "Anrede" die Frauen zuerst genannt sind. Im Adel, zumal im deutschen, hatten die Männer den eindeutigen Vorrang in jeder Hinsicht (ob man das jetzt gutheißt oder nicht). In nüchterner Anerkennung dieser Tatsache sollten die Anrde für Männer zuerst aufgeführt werden. --213.182.125.249 11:32, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Nur zu: Sei mutig. --Zinnmann d 10:16, 17. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Na denn. --213.182.114.207 01:34, 27. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Auch wenn der Vorrang der Männer innerhalb des deutschen Adels tatsächlich so ist, hier ist nicht der "der (deutsche) Adel" oder ein Werk, eine Publikation "des (deutschen) Adels", sondern die Wikipedia, hier würden also die Gepflogenheiten und Regeln der Wikipedia gelten, nicht die eines anderen. Egal ob Firmierung, Selbstdarstellung, Anrede etc. hier gilt "Wikipedia-Recht". Die Änderung aus diesem Anlass (die Intention) ist also m. E. "unzulässige", die Änderung an sich (der Inhalt) müsste aber egal bzw. zulässig sein, außer es würde jemand eine Wikipedia-Regel kennen, die "Frauen vor Männer" festlegt. -- WikiMax - 10:53, 27. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Also heißt du die Änderung selber gut, aber nicht die Begründung? Damit kann ich zunächst mal leben. Verstehen tu ich's trotzdem nicht so ganz. Wenn das von dir angeführte "Wikipedia-Recht" in diesem Fall gar keine verwertbaren Vorgaben macht ("Frauen vor Männer" gilt nicht, sagst du selber), warum dann überhaupt dein Hinweis darauf? Bei der Frage "welches Geschlecht zuerst nennen?" war ich der Meinung, dass der historische Vorrang der Männer im deutschen Adel den Ausschlag gibt, da es sonst keine stichhaltigen Argumente für das eine oder andere gibt. Anders gesagt: der Vorrang der Männer wird durch ihre Erstnennung im Artikel angedeutet/ausgedrückt/gespiegelt. Meine Absicht war es also, den Artikel zu verbessern, indem ich die Artikeldarstellung etwas sinnvoller an die Thematik angepasse. Was ist daran "unzulässig"? Möchte keinen Streit vom Zaun brechen, sondern nur deinen Einwand verstehen. Hätte sonst das Gefühl, jede zukünftige von mir gemachte Bearbeitung irgendeines Artikels wäre "eigentlich grundsätzlich unzulässig". --90.153.108.183 21:02, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ritter und Edler[Quelltext bearbeiten]

Wie verhält es sich mit den Bezeichnungen "Edler von" und "Ritter von". Für Edler gibt es eine Extra Wiki-Seite, wo es als Adelsprädikat ausgewiesen wird. Die Seite zu "Ritter" gibt dahingehend gar keine Infos. Wenn es sich bei beiden um normale Adelsprädikate handelt, sollten sie aufgeführt werden. Oder gehören beide zum untitulierten Adel? In diesem Fall sollte dies ggf. extra erwähnt werden und auf der jeweiligen Seite richtig gestellt werden. -- Scheh 14:58, 22. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Anrede[Quelltext bearbeiten]

Für welche regierenden Herzöge soll das Prädikat "königliche Hoheit" gelten? Seit 1844 - so steht's jedenfalls im Gothaer Hofkalender - waren z. B. die regierenden Herzöge von Sachsen (-Meiningen; -Altenburg; -Coburg und Gotha) lediglich mit "Hoheit" anzureden; vorher galt die Anrede "Herzogliche Durchlaucht"; erst Großherzöge bzw. auch deren Familienmitglieder hatten Anspruch auf das Prädikat "königliche Hoheit" (was wohl ursprünglich damit zusammen hängt, dass der Rang des Großherzogs dem eines Kurfürsten entspricht).

Erst seit 1815 scheint sich übrigens für reg. Fürsten allgemein das Prädikat "Durchlaucht" durchgesetzt zu haben. Bei manchen Familien fand noch eine genauere Bestimmung in Form von "Herzogl. Durchlaucht" bzw. "Hochfürstl. Durchlaucht" statt. Bei einem Namenswechsel - etwa durch Heirat - blieb es übrigens bei dem durch Geburt erworbenen Prädikat. --Hvs50 (Diskussion) 10:56, 19. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Hatte ggf. damit zu tun das manche deutsche Herzöge im 19./20. Jahrhundert (z.B. Sachsen-Coburg Gotha), gleichzeit aus dem britischen Königshaus kamen und ein Prinz von Großbritannien und Irland waren, das ging Teilweise bis zum Urenkel des britischen Königs. Als Prinz des britischen Königshauses und damit offzieller Angehöriger der königlichen Familie hatten sie natürlich das Recht auf Anrede als HRH, deutsch: königliche Hoheit--Salier100 (Diskussion) 01:25, 28. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Das trifft auf die Sachsen-Coburger aus eben diesem Grunde zu, für die übrigen Ernestiner blieb es bei der Hoheit, außer denen von Weimar-Eisenach, denn sie waren Großherzöge. Warum Großherzögen im Deutschen Bund die Anrede Königliche Hoheit zugestanden wurde, auch wenn sie aus nicht-königlichen Häusern stammten (wie Sachsen-Weimar, Baden, Mecklenburg) oder aus Seitenzweigen königlicher Häuser (Oldenburg als Zweig von Dänemark), weiß ich nicht genau, ich nehme an, um sie über die anderen Fürsten und Herzöge auch bei der Anrede hinauszuheben. Eine interessante Frage wäre, ob die Großherzöge von Luxemburg ebenfalls von dieser Anrede Gebrauch machten, als sie im Mannesstamm noch aus dem (nicht-königlichen) Haus Nassau-Weilburg kamen (was ich aber vermute, denn sie werden kaum hinter den deutschen Großherzögen zurückgestanden sein); die heutigen Luxemburger sind hingegen im Mannesstamm Bourbonen, weshalb ihnen die Königliche Hoheit schon von daher zusteht. Daß der Rang des Großherzogs dem eines Kurfürsten entspricht, wie oben geschrieben, kann man nicht behaupten; die Kurfürsten hatten mit ihrer Wahlstimme zur Kaiserwahl eine Spezialfunktion, die sich mit anderen Rangtiteln nicht gleichstellen lässt. --Equord (Diskussion) 00:06, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Prozentualer Anteil[Quelltext bearbeiten]

Wie hoch ist der prozentuale Anteil an der Gesamtbevölkerung von Leuten, die „von“ (oder „vom“, „von dem“ etc.) im Nachnamen tragen? Damit meine ich nicht nur Adlige, sondern auch Gewöhnliche, die einen Namen mit „von“ etc. tragen. Ich finde im gesamten Internet absolut keine Informationen darüber, wie viele Deutsche ein Prädikat im Nachnamen besitzen.--31.17.153.15 10:00, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Polen, Russland, Weißrussland, Ukraine[Quelltext bearbeiten]

Die ältesten Adelsfamilien aus den slawischen Ländern Polen, Russland, Weißrussland und Ukraine waren tief einverbunden. - wie ist denn das zu verstehen. --129.187.244.28 08:49, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Keine Ahnung, wie das gemeint ist. Die Änderung wurde 2009 hier von @Serge Rode: eingefügt. Leider ist er nur wenig aktiv. Vielleicht findet er mit dem Ping ja zu dieser Diskussion. Bis dahin entferne ich den nicht belegten Abschnitt. --Zinnmann d 10:57, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Ist es ein Vorrecht des Adels, seine besonderen Namensbestandteile in geschlechtsangepasster Form an seinen Nachwuchs weitegeben zu dürfen?[Quelltext bearbeiten]

Wenn das so ist, dann ist der Abschnitt

Am 11. August 1919 wurden mit der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft. Die ehemaligen Adelsprädikate sind dadurch nach dem bürgerlichen Recht Bestandteil des Namens geworden.

irreführend. Die „ehemaligen“ Adelsprädikate sind auch heute noch Adelsprädikate, denn sie erfahren standesamtlich in Deutschland die gleiche Behandlung wie vor der Abschaffung der Privilegien des Adels: Sie werden in geschlechtsangepasster Form an die Nachkommen weitergegeben: Aus Freifrau wird Freiherr und umgekehrt. Bei keinem anderen (bürgerlichen) Namensbestandteil ist das der Fall. Da das Recht, einen Namensbestandteil geschlechtsangepasst an seine Nachkommen weiterzugeben, nur dem Adel möglich ist, handelt es sich um ein 1919 in Deutschland nicht abgeschafftes Privileg. Aber das ist eigenes logisches Schlussfolgern, also TF.

Ein Formulierungsvorschlag aus 2009 zu einem anderen Artikel

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Adelstitel&action=historysubmit&diff=67851885&oldid=67792709

findet sich auch dort inhaltlich nur noch verkürzt:

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. März 1926 (RGZ 113, 107 ff.) werden die früheren Adelsbezeichnungen geschlechtsspezifisch abgewandelt.[4][5][6]

80.142.151.147 15:26, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Dass die eingangs zitierten zwei Sätze irreführend seien, basiert auf einer TF, weil es nach modernen Namensrecht durchaus möglich ist, einen Namen zu führen, der geschlechtsspezifische Formen kennt, ohne dass der Namensträger selbst dem (ehemaligen) Adel zuzurechnen ist, so z.B. bei Xenia Prinzessin von Sachsen. Geschlechtsspezifische Nachnamen sind also eben kein Vorrecht des Adels. Die vorgeschlagene Ergänzung zu den früheren Adelsbezeichnungen scheint mir korrekt und kann m.E. dem Artikel zugefügt werden.. --MMG (Diskussion) 20:30, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Sind wir darüber einig, dass es auch heute noch einen deutschen Adel gibt? Wegen der Relativierung "(egemaligen)" bin ich mir da bei dir nicht sicher. Wenn man auf dem Standpunkt steht, dass es heute keinen deutschen Adel mehr gibt, ist schon die Frage, ob er ein Vorrecht mehr oder weniger hat, sinnlos.
Du behauptest, Xenia Prinzessin von Sachsen sei nicht dem Adel zuzurechnen. Diese Behauptung findet sich auch im Abschnitt "Familie" des Artikels zur Person. Allerdings ist diese Behauptung nicht bequellt, sondern im Artikel nur hergeleitet, also TF. Ferner wird mittels "Adelsrechtlich" auf den Artikel Deutscher Adelsrechtsausschuß verwiesen, wo wir aber weder zur Person, noch wie man Adelszugehörigkeit feststellt, einen Hinweis finden. Im Übrigen wird im Artikel Deutscher Adelsrechtsausschuß dem Deutscher Adelsrechtsausschuß wohl mit Recht die Kompetenz abgesprochen, überhaupt über die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zum deutschen Adel zu entscheiden. Aus diesen Gründen gehe ich wegen des Adelsprädikats von Frau Prinzessin zu Sachen bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass die Genannte dem deutschen Adel angehört. 80.142.131.86 10:39, 3. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Du gehst wegen eines adlig klingenden Namens von Adel aus und bemängelst dann das Vorrecht des Adels, geschlechtsspezifische Namen zu führen. Also abgesehen von der doppelten TF definierst Du Adel über den Namen und bemängelst dann dessen angebliche Vorrechte bei der Namensgebung - Dir ist schon bewusst, dass Du einem Zirkelschluss unterliegst? --MMG (Diskussion) 22:41, 3. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Der eingangs zitierte Satz des Artikels ist in der Tat etwas verunglückt; durchaus hilfreich ist dabei die Lektüre des ursprünglichen Artikels 109 WRV. Da heisst es nämlich nicht „der Adel ist abgeschafft“, auch schaffte diese Verfassung die Vorrechte des Adels oder gar diesen selbst eben nicht ab. Da steht schlicht: „Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben.“ Diesem Auftrag entsprachen die deutschen Länder nach und nach durch entsprechende Landesgesetze mehr oder weniger - und das Reich im Zuge der Anpassung der Reichsgesetze (u.a. ZPO, StPO, GVG) Das hat lange gedauert und war 1933 oder 1945 auch noch nicht erledigt, wie das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 beweist (aber das – vermeintliche – „Vorrecht der Geburt als Mann“ ist vielleicht ein anderes Thema). --Hvs50 (Diskussion) 15:26, 8. Mär. 2022 (CET)Beantworten

"von" ≠ "v."[Quelltext bearbeiten]

Ganz, ganz grober Patzer! "v." ist keine Abkürzung von "von". Sondern etwas ganz anderes. Da legen die "v. Irgendwas" auch großen Wert. Besonders in S-H ist "v." der "Uradel", zu "von" wurde mann sehr schnell ernannt ohne eine adlige Herkunft zu haben. Beispiele sind Friedrich von Saldern (ein ursprünglich bürgerlicher "Sallern") oder Friedrich Adolf von Heinze, 1805 geadelt. Gegensatz: v. Rantzau, v. Buchwald, v. Plessen. Aber das wird in ganz Wikipedia falsch gemacht... MfG --N-Lange.de (Diskussion) 12:24, 8. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Es gibt keine allgemein verbindliche Regel für die Abkürzung „v.“ für den Namensbestandteil „von“ (unabhängig ob historischer Adel oder nicht). Der Gebrauch erscheint in vielen Fällen eher willkürlich. In den genealogischen Nachschlagewerken (ältere: Gothaischer Hofkalender, Genealogisches Handbuch des Adels, aktuell: Gothaisches Genealogisches Handbuch) sowie in Vereinspublikationen wie dem Adelsblatt werden allerdings alle aktuell dem Historischen Adel Zugehörigen mit „v.“ abgekürzt, alle übrigen mit von ausgeschrieben. Dies dient der Kennzeichnung nach den Regeln des Adelsrechts, ist aber abseits solcher Publikationen (etwa im Briefverkehr) keine allgemeingültige Regel. Die oben behauptete Regel, „v.“ unterscheide Uradel von Briefadel (oder nichtadeligen vons) gibt es nicht und gab es nie. --Equord (Diskussion) 00:23, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten