Diskussion:Adoption

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Lizenzhinweis[Quelltext bearbeiten]

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Die Artikel Geschichte der Adoption und Adoption haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Adoption einige Textpassagen übernommen und in Geschichte der Adoption eingefügt.

  • Der Artikel Adoption wurde gelöscht oder ist zur Löschung vorgeschlagen.
  • hier findet sich die zusammengefasste Versionsgeschichte des Artikels Adoption.
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Normalo 11:57, 15. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Titel irreführend[Quelltext bearbeiten]

sollte nach dem Befund der Quellen eher lauten Adoption ab 1900 oder Homoadoption. Das andere mutet doch sehr kursorisch an.-- Parakletes 11:25, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Unenzyklopädische Lobkritik[Quelltext bearbeiten]

"Die geringe Strittigkeit in der Öffentlichkeit (einschl. der Kirchen) zeigte an, dass sich die frühere Grundkonzeption des Gesetzgebers überlebt hatte."

Diese reine Lobkritik ist extrem unenzyklopädisch, d.h. gehört in ein Nachschlagewerk so nicht hinein. Die meisten Betroffenen sind heute der Ansicht, dass das brutale 76er-Konzept sich eben nicht bewährt hat - wie es überhaupt meistens der Fall ist, wenn ein durch Jahrhunderte gewachsenes und funktionierendes System von einem Tag auf den anderen durch eine unerprobte Idee vom Reißbrett ersetzt wird.--80.141.237.31 16:10, 11. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Geschichte der Adoption[Quelltext bearbeiten]

jetzt, wo die einzelnen heutigen rechtslagen ausgegliert sind, könnte man eigentlich Geschichte der Adoption als hauptinhalt wieder hier einbauen (allgemeiner begriff).. - und die deutschlandlastigen abschnitte von dort in Adoption (Deutschland)#Geschichte --W!B: 16:55, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ungern. Versuche gerade die Privatrechtswikipedia auf ein einigermaßen erträgliches Niveau zu bringen und Aufbau und Lemmata zu vereinheitlichen. Würde gerne die Geschichte von Rechtsgebieten und Rechtsinstituten jeweils als eigene, rechtsvergleichende Artikel darstellen. Die länderbezogenen Artikel sollten imho rein juristisch sein. Zur einheitlichen Benennung der Lemmata, insbesondere auch bei ausländischen Rechtsgebieten (z.B. tort law), werd ich demnächst mal beim Portal noch eine Anfrage stellen. Wie ich mir das Ganze später vorstelle kann man ansatzweise hier, hier und hier ansehen; sobald diese Artikel lesenswert sind, werd ich mich auch inhaltlich um die anderen Privatrechtsartikel kümmern. Erbitte vorerst noch etwas Geduld. Beste Grüße --UHT 21:18, 14. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Probleme bezüglich der Adoption[Quelltext bearbeiten]

Sollten in einem Artikel über die Adoption erwähnt werden. Da es keinen Sinn macht sie in Adoption (Deutschland), Adoption (Schweiz) und so weiter jedes mal zu erwähnen, gehören sie wohl am ehensten in den Übersichtsartikel. Bislang wird die Adoption ausschließlich aus jusristischer Sicht betrachtet und das ist schlecht, weil es aus psychologischer, soziologischer Sicht und so weiter auch eine Menge dazu zu sagen gibt. Dass ein Adopted Child Syndrome postuliert wird, ist durch die Quellenangaben in dem Artikel selbst ausreichend belegt. Dass in Guatemala Kinderhandel vorkommt was durch einen Link auf die HP der Tagesschau belegt. Das ist meiner Meinung nach eine reputable Quelle. Zur Situation der abgebenden Mütter werde ich versuchen noch eine Quelle zu recherchieren. -- Happygolucky 21:52, 23. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich verstehe auch nicht, warum du Adoptionen aus Korea (unter: siehe auch) gelöscht hast. Dieser Artikel heißt doch nicht "Jurististische Informationen zu Adoptionen in verschiedenen Ländern", sondern "Adoption". Leider hält er nicht, was er verspricht. Wenn du einen Artikel nur über die Rechtslage willst, sollte dieser mit einem entsprechenden Namen versehen werden (etwa: "Juristische Sicht auf Adoption").-- Happygolucky 22:02, 23. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Generalartikel[Quelltext bearbeiten]

Es bedarf noch eines Generalartikels, nicht nur länderspezifisch. --77.4.48.210 19:09, 5. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]


Übernahme Ende --Normalo 12:14, 15. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Auch in Südafrika können gleichgeschlechtliche Paare schon seit Jahren Kinder adoptieren. (nicht signierter Beitrag von 87.163.2.165 (Diskussion) 10:56, 29. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Im Juli 2010 befürwortet das höchste Bundesgericht in Frankreich der Kassationshof die gemeinschaftliceh Adoption bei einem Frauenpaar.

Aktuelle Rechtslage in einzelnen Ländern falsch[Quelltext bearbeiten]

Die bezeichnung "Aktuelle Rechtslage in einzelnen Ländern" ist falsch da das Römische Reich nichtmehr existiert und somit nicht aktuell ist--Life Designer 16:32, 18. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

September 2010: Vereinigte Staaten:Florida[Quelltext bearbeiten]

Das Verbot von Adoptionen durch homosexuelle Menschen ist nicht rechtens in Florida. 92.252.101.242 13:16, 29. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die biologische Vaterschaft ist für eine Adoption irrelevant[Quelltext bearbeiten]

Zu den letzten Änderungen ist festzuhalten, dass die Adoption in 'zivilisierten' Rechtsstaaten ein rein juristisches Konstrukt ist, um eine juristische Elternschaft zu begründen. Diese hat mit der biologische Elternschaft strukturell nichts zu tun, wenn die Eltern auch in der Regel identisch sind. Daher kann ein Mann, der ein Kind mit einer Frau hat, dieses aber beispielsweise aber auf Grund der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung dem Ehemann dieser Frau zugeschrieben wurde, auch ohne Vaterschaftsab-/anerkennung dieses bei einer späteren Partnerschaft mit der Frau adoptieren. --nb(NB) > ?! > +/- 10:50, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Aber das Lemma heißt doch nicht Adoption in zivilisierten Rechtsstaaten. Die EInleitung des Artikels ist zu rechtslastig. Der Duden beispielsweise schreibt zu adoptieren: "als eigenes Kind annehmen" und "übernehmen, sich zu eigen machen.". Können wir die DEfinition in der Einleitung etwas breiter fassen? --Katach 12:07, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Da die Adoption als formalisierter Vorgang nach meiner Kenntnis (Du kannst mich gerne eines Besseren belehren) in allen relevanten Rechtssystemen (siehe auch zum 'Haager Übereinkommen zur Auslandsadoption') ähnlich gelagert ist, wäre dies mangels anderweitiger Belege eine Theoriefindung (nenne eine andere verbindliche Definition außerhalb des Gesetzbuches)). Es gibt nun mal die nicht umsonst unterschiedlichen Lemmata zur biologischen, sozialen und juristischen Elternschaft. Und ein Duden ist vielleicht zur sprachlichen Einordnung von Begriffen (inkl. übertragener Bedeutungen) aussagekräftig, aber kaum zu rechtlichen. Von daher kann alles anders gefasst werden, wenn es denn mit für die Aussage relevanten Quellen belegt wird (was IMHO hier bisher nicht gegeben ist)... --nb(NB) > ?! > +/- 12:21, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Hier zwei zuverlässige Quellen, die belegen, dass Adoption keineswegs auf Menschen beschränkt ist. Auch ist die Adoption nicht in allen Gesellschaften mit formalen juristischen Institutionen verbunden. Adoption bedeutet, Elternschaft -nicht im juristischen Sinne- für ein nichtbiologisches Kind zu übernehmen. Dem ARtikel fehlt zudem fast komplett die anthropologische Perspektive. EIn geeigneteres Lemma für den derzeitigen Inhalt wäre Adoption (Recht). --Katach 13:46, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich freue mich, dass mir hier in der WP mal ein Anthropologe (?) über den Weg läuft ;-). In der Sache würde ich erst einmal versuchen, das ganze von der Begriffsherkunft zu lösen: ist die weitergehende Bedeutung -auch in D!- eine übertragene oder die ursprüngliche, weiter gefasste Bedeutung? In meinen Augen wäre aktuell eine Ergänzung des Lemmas hinsichtlich der weiteren Begriffsbedeutung (man benutzt den Begriff ja auch in der Alltagssprache, wenn man die erweiterte Sorge für etwas übernommen hat) eine undogmatische Lösung. --nb(NB) > ?! > +/- 13:53, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Adoption (Recht) habe ich auch nicht als Vorschlag gemeint, lediglich als Beschreibung des derzeitigen Inhalts. Der Artikel müsste aber, wie gesagt, deutlich ausgebaut werden. Mal sehen wann ich da Lust zu habe. Wärst du einverstanden, den QS-Baustein Biologie bis dahin im Artikel zu tolerieren? VLl. kann dann auch jemand anders beim Ausbau helfen. --Katach 13:58, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich habe selten was gegen eine QS, allerdings ist mir die Verbindung zur Biologie nebulös (Anthropologie wäre klar)... --nb(NB) > ?! > +/- 14:31, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg[Quelltext bearbeiten]

Den Hamburger Richtern zufolge ist die "Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im derzeitigen Adoptionsrecht" weder verfassungsrechtlich noch mit Blick auf das Kindeswohl gerechtfertigt. Vielmehr wären die zusätzlichen Erb- und Unterhaltsansprüche durch eine Zweitadoption gerade im Sinne einer Absicherung des Kindes. 92.252.100.51 06:27, 28. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Bild ergänzt[Quelltext bearbeiten]

Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare weltweit
neue version

Habe ein Bild zur weltweiten rechtlichen Lage der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ergänzt. 92.252.96.226 17:43, 22. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Danke für deine Bemühungen! Allerdings habe ich es (hier) wieder entfernt, da der Artikel inzwischen schon ziemlich regenbogengewichtig ist und sich durch das Bild der Schwerpunkt noch weiter verschoben hätte (2 Bilder zur Regenbogenverteilung, 0 für den Rest) - obwohl Regenbogenfamilien thematisch immer noch nur eine Randgruppe sind... --nb(NB) > ?! > +/- 19:18, 22. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Gustaf Gründgens - Einordnung falsch?![Quelltext bearbeiten]

Die Adoption Peter Gorskis durch Gustaf Gründgens steht unter der Überschrift "Adoption des Partners anstatt einer Eheschließung". Ich finde keine Hinweise darauf, dass Peter Gorski und Gustaf Gründgens Lebensgefährten waren. Insofern ist dieses Beispiel an falscher Stelle genannt. --Floreana 15:03, 17. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Von gegenseitiger Adoption ist hier nicht die Rede. Ich verstehe den Satz so: Peter Gorski hat einen Mann adoptiert und Gustav Gründgens hat einen Mann adoptiert. (nicht signierter Beitrag von 87.180.21.17 (Diskussion) 14:17, 1. Jul 2013 (CEST))

Sukzessive Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare[Quelltext bearbeiten]

Am Bundesverfassungsgericht wird im Dezember 2012 ein Gerichtsverfahren verhandelt, das eine sukzessive Adoption eines verpartnerten Frauenpaares zum Gegenstand hat.

Habe die Ausführungen zum BVerfG-Urteil umformuliert und präzisiert. Die Entscheidung betrifft ausdrücklich nicht die gemeinschaftliche, also zeitgleiche Adoption durch beide Lebenspartner, sondern die sukzessive Adoption eines durch einen Lebenspartner bereits adoptierten Kindes durch den anderen Lebenspartner (Siehe Randnummer 92 f. des Urteils, im Einzelnachweis verlinkt). --Fl.schmitt (Diskussion) 21:02, 20. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Adoptionen durch Prominente[Quelltext bearbeiten]

Josephine Baker protestierte im Rahmen der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung in den 1950ern gegen Rassismus, indem sie zwölf Waisenkinder unterschiedlicher Hautfarben adoptierte.

In den 2000ern zogen die Paare Angelina Jolie/Brad Pitt und Madonna/Guy Ritchie durch die medienwirksame Adoption von Kindern aus der Dritten Welt die Aufmerksamkeit auf sich. Die Adoptionen waren wegen vermeintlicher Bevorzugung umstritten.

Die Adoption zweier Kinder aus Russland durch den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder und dessen Ehefrau erhielt in den 2000er mediale Aufmerksamkeit in Deutschland. 188.96.187.36 18:14, 27. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Durchaus ist es informativ und lesenswert, eine Nennung von einigen prominenten Personen zu lesen, die adoptiert haben. Und logo, das dies nur Beispiele sind. 188.96.187.36 01:31, 28. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Adoption im Tierreich[Quelltext bearbeiten]

Bei vielen Spezies werden verwaiste Jungtiere von adulten Tieren adoptiert. Vereinzelt kommt es sogar zu Adoptionen von Jungtieren anderer Spezies. Könnte jemand, der sich damit auskennt, den Artikel mal dahingehend erweitern? --84.128.238.71 23:41, 1. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Einzelnachweis zur Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare[Quelltext bearbeiten]

@Giraldillo: Ich zitiere die Zusammenfassung zur Entfernung meines Einzelnachweises:

"Beispiel" entfernt: weder belegt die Quelle eine "heftige Diskussion" noch die mögliche Rechtslage. Die Quelle ist insofern an dieser Stelle unpassend.

Der Absatz war und ist durch die Entfernung meines Einzelnachweises wieder völlig unbelegt. Der von mir angeführte Artikel Queer Family – Mit Kind und Kegel? Pro und Contra zum Thema Nachwuchs enthält die wesentlichen Argumente, vielleicht besonders stichhaltig, weil von Homosexuellen geschrieben. Wie sollte ein Einzelnachweis "heftiger Diskussionen" sonst aussehen? Ich schlage vor, meinen Einzelnachweis nach dem ersten Satz wieder einzufügen, bin aber für einen besseren offen. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 10:11, 26. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

wenn eine "heftige Diskussion" belegt werden soll (ähm, das klingt ohnehin stark nach WP:NPOV), dann wären zumindest Zeitungsartikel angesagt, in denen eine solche Diskussion dargestellt wird (also mit wer hat wann und wo öffentlich in welchem Kontext diskutiert etc.) Dass eine (nicht neutrale) Seite lediglich Pro und Contra-Argumente auflistet, bedeutet noch nicht, dass über die Thematik tatsächlich irgendwo nennenswert diskutiert wird. Ich hatte auch überlegt, ob ich die Quelle einfach einen Satz weiter nach vorn ziehen sollte und es mit einem "vgl. beispielsweise: ..." versehen sollte - aber auch Deine Quelle bringt halt keinen (relevanten) Diskurs, sondern nur das Pro und Contra von zwei Autoren (Redakteuren?) eines nicht neutralen Magazins. Bleibt insofern die Frage, ob die Aussage überhaupt so stehen bleiben kann, wenn sich außerhalb der entsprechende "Szene" wirklich keine nennenswerte Diskussion nachweisen lässt? --gdo 10:21, 26. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wenn die Diskussion nicht so heftig wäre, wäre der Wunsch der Befürworter vermutlich schon durchgesetzt. In "meinem" Artikel sind die gegensätzlichen Standpunkte wenigstens unmittelbar gegenübergestellt; das Kontra könnte vermutlich auch ein Heterosexueller geschrieben haben. Ich bin zufällig darauf gestoßen und finde ihn ganz gut, aber ich bin viel zu weit vom Themenkreis entfernt, um mich dafür weit aus dem Fenster zu lehnen. Handlungsbedarf sehe ich. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 10:45, 26. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Argentinien: Kleinkinder zur Adoption geraubt[Quelltext bearbeiten]

http://orf.at//stories/2316289/ Argentinien: Verschleppte Enkelin wiedergefunden, orf.at 25. Dezember 2015 "Während der Militärdiktatur zwischen 1976 und 1983 wurden etwa 500 Babys ihren Müttern geraubt." --Helium4 (Diskussion) 15:51, 4. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Islam / Fall Harroudj gegen Frankreich (Entscheidung des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)[Quelltext bearbeiten]

Ich müsste mich sehr täuschen, aber in Fußnote 4 wurde die EuGH-Entscheidung "Harroudj gegen Frankreich" falsch verstanden. Es hieß dort: Das Europäische Gericht entschied gegen die französischen Instanzen für die Anerkennung eines Adoptionsverhältnisses aufgrund einer "kafala"-Entscheidung in Algerien

Ich habe das ins Gegenteil verändert:

Das Europäische Gericht bestätigte die französischen Instanzen gegen die Anerkennung eines Adoptionsverhältnisses aufgrund einer "kafala"-Entscheidung in Algerien

Die Entscheidung findet sich hier: https://hudoc.echr.coe.int/eng

Ein deutsches abstract einer Besprechung dieser Entscheidung findet sich hier: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2622998 Gruß, Samira HD (Diskussion) 01:30, 15. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Heute hat eine IP in dem Abschnitt eine unbelegte Kürzung vorgenommen mit dem Zusammenfassungskommentar:

  • „es wird nicht nur die blutverwandtschaft, sondern, wie der nächste Satz auch deutlich vermittelt, keinerlei rechtliche Verwandtschaft angenommen, weshalb ein Verweis auf irgendwelche sonstigen Regelungen innerhalb eines Verwandtschaftsverhältnis sich erübrigen und dort keine sonstigen Deutungsposition vom muslimischen Glaubensfragen als Selbstverständlich angenommen werden müssen. Die 'Aura-Frage spielt auch in der Sure keinerlei Bedeutung an dieser Stelle.“

Der neue Text:

  • „Die Kinder gelten in keinster Form als verwandt mit ihrer Adoptionsfamilie.“

Bisheriger Text (auch unbelegt):

  • „Die Kinder gelten nicht als blutsverwandt mit ihrer Adoptionsfamilie somit als mahram; sie behalten den Namen des biologischen Vaters und können nicht erben. Angenommene Mädchen sollten sich vor dem „Adoptivvater“ verschleiern, dito die „Adoptivmutter“ vor dem angenommenen Sohn.“

Weil beides unbelegt ist, stelle ich die Angelegenheit hier zur Diskussion. Gruß --Chiananda (Diskussion) 23:28, 26. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Volljährigenadoption[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Literatur zur Erwachsenenadoption oder Volljährigenadoption als Alternative zur gleichgeschlechtlichen Ehe aus wirtschaftlichen Gründen? Wenn man dabei eine Namensgleichheit der beiden Partner anstrebt, wäre es egal, ob der A den B oder aber der B den A adoptiert.--Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 03:21, 21. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hier vermisse ich Informationen, wie das in anderen Staaten geregelt ist. In Deutschland erhalten Minderjährige in der Regel den Familiennamen der adoptierenden Person(en) - siehe § 1772 BGB. --Kulturkritik (Diskussion) 01:51, 22. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]