Diskussion:Anästhesietechnischer Assistent

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 79.237.225.127 in Abschnitt Überarbeiten, Neutralität
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Überarbeiten, Neutralität[Quelltext bearbeiten]

In dieser Form ein nicht neutraler Lobby-Artikel, zudem lückenhaft. Es fehlt ganz elementar die Abgrenzung zur Anästhesie-Pflegekraft. ATAs waren ursprünglich zur Ausübung von Parallelnarkosen (Artikel fehlt) gedacht, dieser Aspekt wird in Anbetracht der Stellungsnahmen DGAI/BDA[1][2][3] hier verschwiegen. Darüber hinaus gibt es meines Wissens mehrere Ausbildungskonzepte, die auch erwähnt werden sollten (die überdetaillierte Ausbildungbeschreibung könnte hingegen stark gekürzt werden). Nicht zuletzt fehlt eindeutig die internationale Perspektive: ein solcher Artikel ohne die Erwähnung von CRNAs geht nicht. --Andante 07:25, 30. Okt. 2011 (CET)Beantworten

  1. „Münsteraner Erklärung“: Gemeinsame Stellungnahme des BDA und der DGAI zur Parallelnarkose. (PDF, 19 kB)
  2. Zulässigkeit und Grenzen der Parallelverfahren in der Anästhesiologie („Münsteraner Erklärung II 2007“). Anästh Intensivmed 2007;48:000-000
  3. Andreas M: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf nichtärztliches Personal. Anästhesiol Intensivmed 2008, 11: 593-601

Nur ganz kurz: ATA hat mit Parralelnarkosen nichts zu tun und hatte es auch nicht. Damals ging es um das Thema MAFA. Bitte selbst besser recherchieren, bevor dem Artikel tendentiöse Richtungen vorgeworfen werden. Danke. (nicht signierter Beitrag von 79.237.225.127 (Diskussion) 09:36, 4. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten