Diskussion:Arbeitskanal

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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Kann mir bitte mal jemand diesen Satz erklären? "Hat eine Küstenfunkstelle mehrere Arbeitskanäle, so gilt dies nur für den ersten Arbeitskanal." --93.231.229.245 22:16, 9. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Nur dort hört jemand mit. Und auf den weiteren Kanälen sollten die vermittelten Gespräche laufen, wo man nicht reinquatschen sollte. --Bahnmoeller (Diskussion) 00:20, 10. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Das ist relativ einfach, wenn man auch den vorhergehenden Satz gelesen hat: „Ist die zuständige Küstenfunkstelle und deren Arbeitskanal bekannt, dürfen Seefunkstellen zur Kontaktaufnahme auch den Arbeitskanal verwenden.“ Eine Küstenfunkstelle kann einen oder mehrere Arbeitskanäle haben. Wenn sie mehrere Arbeitskanäle hat, dann dürfen Seefunkstellen, die den ersten Arbeitskanal kennen, die Küstenfunkstelle auf diesem ersten Arbeitskanal anrufen, ohne sie vorher auf einem Anrufkanal angerufen zu haben. Schaust Du beispielsweise auf den Artikel Lyngby Radio#UKW-Dienst, dann stellst Du fest, daß bsplsw. die Station Skagen zwei UKW-Arbeitskanäle hat: Kanal 4 ist der erste Arbeitskanal, Kanal 65 ist der zweite Arbeitskanal. Wenn eine Seefunkstelle nun Lyngby Radio auf UKW über die Station Skagen anrufen will und weiß, daß deren erster Arbeitskanal Kanal 4 ist, dann darf diese Seefunkstelle Lyngby Radio direkt auf Kanal 4 rufen, ohne vorher das Gespräch über Kanal 16 (den Anrufkanal für UKW) einzuleiten. Sie dürfte Lyngby Radio allerdings nicht über Kanal 65 rufen, da dies nicht der erste, sondern der zweite Arbeitskanal der Station Skagen der Küstenfunkstelle Lyngby Radio ist.
War das verständlich? -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 09:34, 10. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]